Ratgeber · Prophylaxe, Parodontologie und Endodontie · Stand 25.10.2026

Zahnstein entfernen lassen: Kasse, Ablauf und Kosten

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Entfernung von Zahnstein einmal pro Kalenderjahr, ohne Eigenanteil (BEMA 107). Jede weitere Zahnsteinentfernung im selben Jahr ist eine Privatleistung nach GOZ 4050 und 4055, die pro Zahn nur wenige Euro kostet. Von der professionellen Zahnreinigung (PZR) unterscheidet sie sich im Umfang: Sie entfernt harte Beläge, die PZR umfasst zusätzlich Biofilm, Politur und Fluoridierung.

Was ist Zahnstein und warum wird er entfernt?

Zahnstein ist verhärteter Zahnbelag. Aus dem weichen Biofilm, der sich täglich auf den Zähnen bildet, entsteht durch Mineralien aus dem Speichel eine harte Schicht. Diese lässt sich mit Zahnbürste und Zahnseide nicht mehr entfernen. Besonders häufig bildet er sich an den Innenseiten der unteren Frontzähne und an den Außenflächen der oberen Backenzähne, weil dort die Ausgänge der Speicheldrüsen liegen.

Zahnstein selbst ist rau und bietet Bakterien eine Fläche, an der sie haften. Das kann das Zahnfleisch reizen und Zahnfleischentzündungen begünstigen. Deshalb gehört die Entfernung zur zahnärztlichen Vorsorge. Ob und wie viel Zahnstein sich bildet, hängt von Speichelzusammensetzung, Pflege, Ernährung und Rauchen ab.

Hinweis: Zahnstein ersetzt nicht die ärztliche Abklärung. Wenn Ihr Zahnfleisch blutet, schmerzt oder sich zurückzieht, sollte die Praxis prüfen, ob eine Entzündung vorliegt.

Zahnstein entfernen lassen: Was zahlt die Kasse?

Jede gesetzlich versicherte Person hat Anspruch auf die Entfernung harter Beläge einmal im Kalenderjahr. Die Praxis rechnet sie nach der Nummer 107 des Bewertungsmaßstabs (BEMA) direkt mit der Krankenkasse ab, die Sie als Patientin oder Patient nicht zuzahlen müssen. Wer einen Pflegegrad hat oder Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, hat Anspruch einmal je Halbjahr (BEMA 107a).

SituationAbrechnungKosten für Sie
Erste Entfernung im KalenderjahrKasse, BEMA 107kein Eigenanteil
Pflegegrad oder EingliederungshilfeKasse, BEMA 107a, je Halbjahrkein Eigenanteil
Zweite Entfernung im selben Jahrprivat nach GOZ 4050 und 4055Gebühr je Zahn, siehe unten
Während der Parodontitisbehandlungnach PAR-Richtlinieabhängig vom Behandlungsplan

Der Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht auf zwölf Monate ab dem letzten Termin. Wer im Januar die Kassenleistung nutzt, kann im Dezember desselben Jahres keine weitere auf Kosten der Kasse bekommen. Im neuen Jahr steht sie wieder zur Verfügung.

Ablauf: Wie läuft die Zahnsteinentfernung in der Praxis ab?

Die Behandlung dauert in der Regel nur wenige Minuten bis eine halbe Stunde, je nach Menge des Zahnsteins. Sie läuft meist so ab:

  1. Die Praxis prüft Zähne und Zahnfleisch und zeigt Ihnen, wo sich Zahnstein gebildet hat.
  2. Mit einem Ultraschallgerät wird der Zahnstein gelöst. Es vibriert und spült dabei mit Wasser.
  3. Feine Handinstrumente, sogenannte Scaler oder Küretten, entfernen Reste an schwer zugänglichen Stellen.
  4. Auf Wunsch oder wenn es zur Behandlung gehört, werden die Flächen poliert.
  5. Sie erhalten Hinweise zur Pflege, damit sich weniger Zahnstein neu bildet.

Bei empfindlichen Zähnen oder entzündetem Zahnfleisch kann die Behandlung unangenehm sein. Sagen Sie das früh. Die Praxis kann den Druck anpassen, eine Pause einlegen oder ein Oberflächenanästhetikum einsetzen. Nach der Entfernung kann das Zahnfleisch ein bis zwei Tage empfindlich oder leicht blutend sein. Halten diese Beschwerden länger an, sollten Sie die Praxis kontaktieren.

Was kostet eine zusätzliche Zahnsteinentfernung?

Wünschen Sie eine zweite Entfernung im selben Kalenderjahr, rechnet die Praxis sie privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die Nummern 4050 (einwurzeliger Zahn, Implantat oder Brückenglied) und 4055 (mehrwurzeliger Zahn) sind nach Punkten bewertet. Vorab sollten Leistung und Kosten schriftlich vereinbart sein.

GOZ-Nr.Punkte1,0-fach2,3-fach3,5-fach
405010rund 0,56 Eurorund 1,29 Eurorund 1,97 Euro
405513rund 0,73 Eurorund 1,68 Eurorund 2,56 Euro

Rechenbeispiel: Ein Gebiss mit 28 Zähnen hat rund 14 einwurzelige und 14 mehrwurzelige Zähne. Beim 2,3-fachen Satz ergibt sich daraus eine Summe von etwa 42 Euro. Die Zahl ist ein Modell. Die tatsächliche Rechnung hängt von der Zahl der behandelten Zähne, dem Steigerungssatz und eventuellen Zusatzleistungen wie Beratung oder Untersuchung ab. Fragen Sie die Praxis nach einer Kostenschätzung, bevor Sie die Behandlung beginnen.

Die Beträge beruhen auf dem Punktwert von 5,62421 Cent nach § 5 GOZ. Sollte der Gesetzgeber die GOZ ändern, können sich die Werte verschieben.

Zahnsteinentfernung oder PZR: Wo liegt der Unterschied?

Beide Leistungen entfernen Beläge, sie sind aber nicht dasselbe. Die Zahnsteinentfernung der Kasse konzentriert sich auf harte Beläge. Die professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 umfasst zusätzlich die Entfernung von weichem Biofilm, die Reinigung der Zahnzwischenräume, die Politur und die Fluoridierung.

MerkmalZahnsteinentfernung (Kasse)PZR (privat)
AbrechnungBEMA 107GOZ 1040
Häufigkeiteinmal pro Kalenderjahrnach individuellem Risiko
Inhaltharte Belägeweiche und harte Beläge, Zwischenräume, Politur, Fluorid
Eigenanteilkeinerlaut KZBV etwa 80 bis 120 Euro

Nach Darstellung der KZBV lässt sich die PZR nicht in derselben Sitzung neben der Kassenleistung abrechnen, weil sich die Inhalte überschneiden. In der Praxis wird daher oft entweder die Kassenleistung genutzt oder die PZR privat durchgeführt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hält fest, dass unklar ist, ob die PZR besser schützt als die Zahnsteinentfernung der Kasse. Lassen Sie sich Ihre Option erklären, statt automatisch eine Zusatzleistung zu wählen. Das Gebührenverzeichnis schließt zudem aus, dass die GOZ-Nummern 4050 und 4055 neben der Nummer 1040 berechnet werden. Für denselben Zahn sind sie innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig.

Zahnstein vorbeugen: Was Sie zu Hause tun können

Ganz vermeiden lässt sich Zahnstein bei vielen Menschen nicht, aber reduzieren. Folgendes hilft:

  • Zweimal täglich gründlich putzen, mit fluoridhaltiger Zahnpasta.
  • Einmal täglich Zahnzwischenräume reinigen.
  • Besonders die Innenseiten der unteren Frontzähne beachten.
  • Auf Rauchen verzichten, das fördert Beläge.
  • Ausreichend trinken, damit der Speichelfluss erhalten bleibt.

Die Praxis kann Ihnen zeigen, an welchen Stellen Ihr Zahnstein regelmäßig entsteht. Daraus lässt sich eine gezielte Pflege ableiten. Gegen bereits entstandenen Zahnstein helfen Hausmittel und Zahnpasten nicht, er muss mechanisch entfernt werden. Versuche, ihn selbst abzukratzen, können Schmelz und Zahnfleisch verletzen.

Zahnsteinentfernung im Praxisteam: Wer macht das?

Die Zahnsteinentfernung führen häufig qualifizierte Mitarbeitende nach Delegation durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt durch. Dazu zählen Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Zusatzqualifikation sowie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten (ZMP), Zahnmedizinische Fachassistenten (ZMF) und Dentalhygieniker (DH). Welche Tätigkeiten delegierbar sind, regeln das Zahnheilkundegesetz und die Kammern. Die Verantwortung bleibt bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt.

Für Beschäftigte ist das ein Entwicklungsfeld: Wer Prophylaxe übernimmt, kann sich über eine Aufstiegsfortbildung weiterqualifizieren. Praxen mit starkem Prophylaxeangebot suchen oft Verstärkung, besonders mit entsprechender Fortbildung. Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Prüfungen geben die Zahnärztekammern.

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Häufige Fragen

Wie oft zahlt die Krankenkasse die Zahnsteinentfernung?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Entfernung harter Beläge einmal pro Kalenderjahr. Bei Pflegegrad oder Eingliederungshilfe gilt der Anspruch einmal je Halbjahr.

Was kostet es, Zahnstein privat entfernen zu lassen?

Nach GOZ 4050 und 4055 betragen die Gebühren beim 2,3-fachen Satz rund 1,29 Euro je einwurzeligem und rund 1,68 Euro je mehrwurzeligem Zahn. Für ein Gebiss mit 28 Zähnen sind das rechnerisch etwa 42 Euro.

Tut die Zahnsteinentfernung weh?

Meist ist sie gut auszuhalten. Bei empfindlichen Zähnen oder entzündetem Zahnfleisch kann sie unangenehm sein. Sprechen Sie das an, damit die Praxis den Druck anpasst.

Ist Zahnstein entfernen lassen schädlich für den Zahnschmelz?

Die Entfernung durch geschultes Personal ist ein Standardverfahren der Vorsorge. Empfindliche Zahnhälse können danach vorübergehend reagieren, ob das bei Ihnen zu erwarten ist, sagt die Praxis. Selbst abkratzen zu Hause ist dagegen riskant und nicht zu empfehlen.

Kann ich Zahnstein selbst entfernen?

Nein, Zahnstein ist so fest, dass er mechanisch durch geschultes Personal entfernt werden muss. Zu Hause können Sie neuen Belägen vorbeugen, aber keinen vorhandenen Zahnstein lösen.

Muss die Zahnsteinentfernung vor der PZR erfolgen?

Nein, die PZR umfasst die Entfernung harter Beläge. Nach Darstellung der KZBV lassen sich beide Leistungen nicht ohne Weiteres in derselben Sitzung nebeneinander abrechnen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.