Ratgeber · Notfall und Angstpatienten · Stand 24.10.2026
Zahnarzt Notfall: Was jetzt zu tun ist, wen Sie anrufen und was es kostet
Ein zahnärztlicher Notfall liegt vor, wenn eine Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, etwa bei Gesichtsschwellung, ausgeschlagenem Zahn, Unfallverletzung, Nachblutung oder starken Schmerzen mit Fieber. Außerhalb der Sprechzeiten ist der zahnärztliche Notdienst Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung zuständig, bei Atemnot, Schluckproblemen oder Bewusstseinsstörung wählen Sie sofort die 112.
Was gilt als zahnärztlicher Notfall?
Als Zahnnotfall gelten Beschwerden, bei denen eine Behandlung nicht bis zum nächsten regulären Praxistag warten kann. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beschreiben den Notdienst entsprechend als Angebot ausschließlich für unaufschiebbare Behandlungen. Eine Kontrolle, eine lose Füllung ohne Schmerzen oder eine geplante Zahnreinigung gehören nicht dazu.
Typische Notfälle:
- Zahnunfall mit ausgeschlagenem, gelockertem oder abgebrochenem Zahn
- Sichtbar geschwollenes Gesicht, Kiefer oder Zahnfleisch, vor allem mit Fieber
- Starke Zahnschmerzen, die auch mit rezeptfreien Schmerzmitteln nicht nachlassen
- Blutung nach einer Zahnentfernung oder Operation, die nicht zum Stillstand kommt
- Verletzungen von Lippe, Zunge, Zahnfleisch oder Kiefer nach einem Sturz
- Herausgefallene Krone oder Brücke mit offenem, schmerzendem Zahnstumpf
Keine Notfälle im engeren Sinn sind etwa Zahnstein, Verfärbungen, empfindliche Zahnhälse ohne akute Beschwerden oder der Wunsch nach einem Kontrolltermin. Bei Unsicherheit hilft ein Anruf beim Notdienst oder in Ihrer Stammpraxis. Die Praxis oder die Ansage der Notdienstnummer sagt Ihnen, ob eine sofortige Behandlung nötig ist.
Wann 112, wann Zahnarzt-Notdienst, wann 116117?
Drei Anlaufstellen werden häufig verwechselt. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst und gilt bundesweit, sie ist aber für Zahnbehandlungen nicht gedacht. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln keine Zahnarzttermine. Für Zähne ist der zahnärztliche Notdienst der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) zuständig.
| Situation | Wen Sie kontaktieren |
|---|---|
| Atemnot, Schluckbeschwerden bei Gesichts- oder Halsschwellung | Notruf 112 |
| Bewusstlosigkeit, Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma nach Sturz | Notruf 112, Notaufnahme |
| Blutung, die sich nicht stillen lässt | Notruf 112 |
| Zahnschmerz, Abszess ohne Atemprobleme, ausgeschlagener Zahn, abgebrochener Zahn | Zahnärztlicher Notdienst oder Stammpraxis |
| Fieber, Erbrechen, anderes akutes Krankheitsbild ohne Zahnbezug | 116117, ärztlicher Bereitschaftsdienst |
| Brustschmerz, der in Kiefer oder Arm ausstrahlt | Notruf 112 |
Der letzte Punkt wird oft übersehen: Schmerzen im Kiefer oder Unterkiefer können vom Herzen kommen. Treten sie zusammen mit Brustschmerzen, Atemnot oder Ausstrahlung in den Arm auf, ist das kein Fall für den Zahnarzt, sondern für die 112.
So finden Sie den zahnärztlichen Notdienst
Der Notdienst ist regional organisiert. Jede KZV oder Zahnärztekammer betreibt ein eigenes Verzeichnis, und das Portal 116117.de führt Sie über Ihr Bundesland zur richtigen Notdienstsuche. Praktisch gehen Sie so vor:
- Rufen Sie zuerst Ihre Stammpraxis an. Auf dem Anrufbeantworter steht häufig, welche Praxis Vertretung macht.
- Nutzen Sie die Notdienstsuche Ihrer KZV, geordnet nach Postleitzahl und Datum.
- Haben Sie kein Internet, hilft eine zentrale Notdienstnummer. In Bayern ist das 0180 5 90 80 08, in Nordrhein-Westfalen 018 05 98 67 00 (zentrale Rufnummer der KZV Nordrhein), jeweils 14 Cent je Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk kann abweichen.
- Rufen Sie die Notdienstpraxis vor der Fahrt an, wenn die Nummer angegeben ist. So erfahren Sie, ob Sie kommen können und ab wann.
Die Online-Suche der KZV Nordrhein deckt nur den Landesteil Nordrhein ab, für Westfalen-Lippe gilt die Notdienstsuche der dortigen KZV. Gedruckte Listen aus Zeitungen oder von der Praxistür sind nur ein Anhaltspunkt, maßgeblich ist die tagesaktuelle Suche der KZV.
Erste Hilfe: Was Sie bis zur Behandlung tun können
Die folgende Übersicht ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung. Sie hilft, die Zeit bis zur Praxis sinnvoll zu überbrücken.
| Beschwerde | Was Sie tun können | Was Sie lassen sollten |
|---|---|---|
| Ausgeschlagener bleibender Zahn | Nur an der Krone anfassen, in Zahnrettungsbox oder kalte H-Milch legen, sofort in die Praxis | Wurzel berühren, abwischen, desinfizieren, in Taschentuch wickeln |
| Abgebrochener Zahn | Bruchstücke feucht aufbewahren, Mund spülen, von außen kühlen | Auf dem Zahn kauen, Bruchstück trocken lagern |
| Starker Zahnschmerz | Von außen kühlen, rezeptfreies Schmerzmittel nach Packungsbeilage | Wärme auf die Wange, Aspirin direkt auf das Zahnfleisch legen |
| Gesichtsschwellung | Sofort Zahnarzt oder Notdienst, bei Atemnot 112 | Abwarten, Wärme, Hausmittel statt Behandlung |
| Nachblutung nach Eingriff | Mit sauberem Tuch oder Tupfer fest zubeißen und einige Minuten Druck halten | Mundspülungen, die den Blutpfropf lösen |
Die Zeitangaben bei Zahnverlust stammen aus den Patientenhinweisen der AOK: Das Zahnstück sollte innerhalb von etwa 20 Minuten gefunden sein, und die Praxis sollte möglichst innerhalb einer Stunde erreicht werden. Alles Weitere zum ausgeschlagenen Zahn finden Sie im eigenen Ratgeber dazu.
Checkliste: Das gehört in die Tasche für den Notdienst
- Elektronische Gesundheitskarte beziehungsweise Nachweis der Krankenversicherung
- Personalausweis
- Bonusheft, falls vorhanden
- Liste Ihrer Medikamente, besonders Blutverdünner wie Marcumar oder ASS
- Hinweis auf Allergien, etwa gegen Penicillin oder Latex
- Bei Zahnverlust: das Zahnstück in Rettungsbox oder kalter H-Milch
- Bei Kindern: Impfausweis und Name des Kinderarztes
- Zahlungsmittel, falls die Praxis Privatleistungen anbietet. Fragen Sie das am Telefon vorab
- Falls vorhanden: neue Röntgenaufnahmen oder Zahnpass
Nennen Sie am Telefon kurz, was passiert ist, seit wann die Beschwerden bestehen und ob Fieber, Schwellung oder Atemprobleme vorliegen. Das beschleunigt die Einordnung.
Was kostet die Notfallbehandlung?
Bei gesetzlich Versicherten gehört die zahnärztliche Notfallbehandlung zur Kassenleistung, soweit sie ausreichend und zweckmäßig ist. Dazu zählen Untersuchung, Röntgenbild, Schmerzbehandlung, das Eröffnen eines Abszesses oder die Versorgung einer Verletzung. Alles, was über die gesetzliche Versorgung hinausgeht, etwa besonders aufwendige Versorgungen, vereinbaren Praxis und Patient vorher schriftlich und es ist privat zu zahlen.
Wichtig für die Kosten:
- Ein endgültiger Zahnersatz wird im Notdienst in der Regel nicht angefertigt. Meist erfolgt zunächst eine Notversorgung, die endgültige Versorgung folgt in der Stammpraxis.
- Für Zahnersatz gilt das Festzuschusssystem: Die Kasse trägt 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 Prozent nach fünf und 75 Prozent nach zehn Jahren (§ 55 SGB V).
- Privatversicherte und Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Bei Behandlungen außerhalb der Sprechstunde dürfen dabei Zuschläge anfallen.
- Unfallbedingte Schäden bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im erforderlichen Umfang.
- Beim Ausschlagen eines Zahns durch Fremdeinwirkung kann zusätzlich eine private Unfallversicherung oder Haftpflicht des Verursachers relevant sein.
Fragen zur Rechnung klären die KZV Ihres Bundeslands oder die Zahnärztekammer, die Patientenberatungen betreiben. Eine feste Euro-Summe lässt sich nicht nennen, weil sie vom Befund abhängt.
Wartezeit und Ablauf im Notdienst
Im Notdienst gilt kein Terminsystem wie in der Stammpraxis. Die diensthabende Praxis behandelt nach Dringlichkeit, nicht nach Ankunftszeit. Wer einen ausgeschlagenen Zahn mitbringt oder deutlich geschwollen ist, wird vorgezogen.
Die Notdienstpraxen sind nicht durchgehend geöffnet. In Bayern sind sie laut KZVB meist zwischen 10 und 12 sowie 18 und 19 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten beginnt die Behandlung nur nach telefonischer Absprache. In anderen Ländern gelten andere Regelungen, teils mit zentralen Notdienstzentren. Prüfen Sie die Zeiten Ihrer KZV.
Der übliche Ablauf in Stichpunkten:
- Kurze Anamnese: Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien
- Untersuchung und bei Bedarf Röntgenbild
- Schmerzausschaltung durch örtliche Betäubung
- Akutmaßnahme, etwa Aufbohren des Zahns, Eröffnen eines Abszesses, Schienen eines gelockerten Zahns, Versorgung der Wunde
- Hinweise zu Verhalten, Schmerzmitteln und Folgetermin
Reine Schmerzbehandlung ist üblich, eine vollständige Sanierung folgt meist später, denn der Notdienst soll die akute Situation entschärfen und nicht den gesamten Zahnstatus sanieren. Planen Sie deshalb den Folgetermin in der Stammpraxis ein und bewahren Sie Befund, Rezepte und Rechnung aus dem Notdienst auf.
Beispiel: Samstagabend, Backe geschwollen
Beispiel (frei gewählt, keine reale Person): Eine 42-jährige Patientin hat seit zwei Tagen pochende Schmerzen im linken Unterkiefer. Am Samstagabend ist die Wange sichtbar geschwollen, die Temperatur liegt bei 38,4 Grad. Atmen und Schlucken sind unproblematisch.
Ein sinnvoller Ablauf:
- Atemnot oder Schluckbeschwerden liegen nicht vor, daher kein Notruf, sondern der zahnärztliche Notdienst.
- Die Patientin sucht die Notdienstpraxis über die KZV-Webseite und ruft vorab an.
- Sie nimmt Gesundheitskarte, Medikamentenliste und den Hinweis auf eine Penicillinallergie mit.
- In der Praxis wird ein Abszess festgestellt, unter örtlicher Betäubung eröffnet und gespült. Ob zusätzlich Antibiotika nötig sind, entscheidet die Zahnärztin im Einzelfall.
- Der Folgetermin in der Stammpraxis klärt die Ursache, zum Beispiel eine Wurzelbehandlung oder Entfernung des Zahns.
Verschlechtert sich der Zustand in der Nacht, etwa durch Atemprobleme oder Schluckbeschwerden, ist die 112 der richtige Weg. Ein Abszess kann sich in Kopf, Hals und Rachen ausbreiten und gilt unbehandelt als Notfall.
Notdienst, Akutsprechstunde oder Klinik: Wo gehören Sie hin?
Nicht jeder Zahnnotfall gehört in dieselbe Einrichtung. Eine grobe Orientierung:
| Anlaufstelle | Geeignet für | Hinweis |
|---|---|---|
| Stammpraxis, Akutzeit | Schmerzen, abgebrochene Füllung, herausgefallene Krone, lockerer Zahn an Werktagen | Anrufen, Beschwerden schildern, Akuttermin erfragen |
| Zahnärztlicher Notdienst | Unaufschiebbare Behandlung abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen | Zeiten und Nummern regional verschieden |
| Zahnklinik oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | Schwere Gesichtsverletzungen, Kieferbruch, ausgedehnte Schwellungen, Abszess mit Ausbreitung | Oft über Rettungsdienst oder Notaufnahme erreichbar |
| Notaufnahme, Rettungsdienst | Atemnot, starke Blutung, Bewusstseinsstörung, Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma | Notruf 112 |
Welche Einrichtung in Ihrer Region dafür bereitsteht, erfahren Sie über die Notdienstsuche der KZV oder, bei schweren Verletzungen, von der Rettungsleitstelle.
So telefonieren Sie mit der Notdienstpraxis
Ein kurzer, klarer Anruf spart Zeit. Diese Angaben interessieren die Praxis zuerst:
- Name, Alter, Telefonnummer für Rückfragen
- Was ist passiert, seit wann besteht das Problem?
- Welcher Zahn oder welche Gesichtsseite ist betroffen?
- Fieber, Schwellung, Schluck- oder Atemprobleme: ja oder nein?
- Blutverdünner, Allergien, Schwangerschaft, wichtige Vorerkrankungen
- Bei Unfällen: Wann ist es passiert und wo liegt der Zahn?
Fragen Sie am Ende, wie lange Sie voraussichtlich warten müssen und ob Sie Unterlagen mitbringen sollen. Notieren Sie sich Namen und Adresse der Praxis, falls der Anruf abbricht.
Darf eine Praxis mich im Notfall abweisen?
Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen eine Behandlung in der Regel ablehnen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis fehlt. Für zahnmedizinische Notfälle gilt das nicht in gleicher Weise. Nach der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer ist, wer an der zahnärztlichen Versorgung teilnimmt, grundsätzlich zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet, und eine Notfallbehandlung darf nicht von einer Vorleistung abhängig gemacht werden. Als Notfall beschreibt der Kommentar eine Lage, in der ohne unverzügliche zahnärztliche Behandlung ein weiterer Gesundheitsschaden zu befürchten ist. Ob ein akuter Notfall vorliegt, beurteilt die Zahnärztin oder der Zahnarzt fachlich selbst.
Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer, die sich an der Musterfassung orientiert. Für Sie heißt das praktisch: Schildern Sie am Telefon Schwellung, Fieber, Unfallhergang und Blutung genau, damit die Dringlichkeit richtig eingeschätzt wird. Eine Kontrolle ohne akute Beschwerden ist dagegen kein Notfall und kann auf einen regulären Termin verwiesen werden.
Gesundheitskarte vergessen, Rettungsfahrt, Notfall im Urlaub
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Gesundheitskarte nicht dabei | Versicherte legen die elektronische Gesundheitskarte vor Behandlungsbeginn vor. In dringenden Fällen kann sie nachgereicht werden (§ 15 SGB V). Fragen Sie die Praxis, bis wann. |
| Rettungsfahrt zum Krankenhaus | Die Kasse übernimmt Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn keine stationäre Behandlung nötig wird (§ 60 SGB V). Es fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V). |
| Zahnnotfall im EU-Ausland | Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des Gastlandes. |
Im Urlaub gilt zusätzlich: Wird die Karte nicht akzeptiert, können Sie die Behandlung vorab bezahlen und die Belege bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Erstattet wird nur bis zu der Höhe, die bei einer Behandlung in Deutschland anfiele, die Kasse darf Verwaltungskosten abziehen. Zahnersatz braucht für den Festzuschuss vorab eine Genehmigung. Bewahren Sie deshalb eine detaillierte Rechnung und alle Belege auf und fragen Sie vor der Reise Ihre Krankenkasse nach den Besonderheiten des Reiselandes.
Häufige Fehler im Zahnnotfall
- Abwarten bei Schwellung. Ein Abszess bessert sich selten von selbst. Sie sollten dennoch zeitnah einen Zahnarzt aufsuchen, auch wenn der Schmerz kurz nachlässt.
- Wärme statt Kälte. Wärme kann Entzündungen fördern. Kühlen Sie von außen und legen Sie nichts direkt auf den Zahn.
- Ausgeschlagenen Zahn reinigen. Wurzelhautzellen vertragen weder Abwischen noch Desinfizieren noch Leitungswasser.
- Falsche Nummer. Die Rufnummer 116117 vermittelt keine Zahntermine. Der Zahnnotdienst läuft über die KZV, das Portal 116117.de verweist lediglich dorthin.
- Keine Rückruf-Nummer hinterlassen. Notdienstpraxen rufen bei Wartezeiten zurück. Eine erreichbare Mobilnummer erspart Wege.
- Kinder-Milchzahn wieder einsetzen. Ein ausgeschlagener Milchzahn wird nicht eingesetzt, das Risiko für den bleibenden Zahn ist zu hoch.
- Nachsorge auslassen. Die Notbehandlung ersetzt keine abschließende Therapie.
Kinder, Angstpatienten und Nachsorge
Rund jedes dritte bis vierte Kind erleidet laut AOK bis zum 16. Lebensjahr einen Zahnunfall, meist an den oberen Schneidezähnen. Bei Kindern gilt zusätzlich: Besteht der Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma, gehört das Kind in die Notaufnahme und nicht in die Zahnarztpraxis. Ist nur der Zahn betroffen und das Kind sonst wohlauf, geht es so schnell wie möglich zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt.
Wer Angst vor der Behandlung hat, sollte das am Telefon sagen. Praxen können Schritte erklären, Pausen einplanen und ein Stoppsignal vereinbaren. Im Notdienst bleibt dafür weniger Zeit als in der Stammpraxis, die Grundsätze gelten trotzdem. Mehr dazu im Ratgeber zur Angst vor dem Zahnarzt.
Nach dem Notfall gilt: Vereinbaren Sie spätestens am ersten Werktag einen Termin in Ihrer Stammpraxis und bringen Sie Unterlagen aus dem Notdienst mit. Dort wird festgelegt, ob eine Wurzelbehandlung, Füllung, Krone oder Entfernung folgt. Bei Zahnersatz erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, den Sie vor Beginn mit Ihrer Krankenkasse abstimmen können.
Vorbeugen lässt sich vieles: regelmäßige Kontrollen, Mundschutz im Kontaktsport, eine Zahnrettungsbox in Reisetasche oder Hausapotheke und die Telefonnummer des regionalen Notdienstes im Handy. Die Box ist laut AOK in Apotheken erhältlich und bis zu drei Jahre haltbar. Prüfen Sie das Haltbarkeitsdatum und tauschen Sie die Box rechtzeitig aus. Wer Kinder im Sportverein hat, kann zusätzlich nach einer Box im Vereinsheim fragen.
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Häufige Fragen
Welche Nummer gilt für den Zahnarzt-Notdienst?
Eine bundesweit einheitliche Nummer gibt es nicht. Der Notdienst läuft über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung, etwa in Bayern über 0180 5 90 80 08 und in Nordrhein-Westfalen über 018 05 98 67 00. Das Portal 116117.de leitet zur Notdienstsuche Ihres Bundeslands.
Ist die 116117 auch für Zahnschmerzen zuständig?
Nein. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Für Zahnbehandlungen sucht man den zahnärztlichen Notdienst der KZV. Die Terminservicestellen vermitteln ebenfalls keine Zahnarzttermine.
Wann muss ich bei Zahnproblemen die 112 wählen?
Bei Atemnot, Schluckbeschwerden durch eine Schwellung im Gesicht oder Hals, nicht stillbarer Blutung, Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma. Auch Kieferschmerzen mit Brustschmerz oder Atemnot gehören dazu.
Wie lange dauert es im zahnärztlichen Notdienst?
Das hängt von Dringlichkeit und Andrang ab. Die Praxis behandelt nach Schweregrad. Rufen Sie vorher an und fragen Sie nach der aktuellen Wartezeit. In Bayern sind die Notdienstpraxen laut KZVB meist 10 bis 12 und 18 bis 19 Uhr geöffnet.
Was kostet der Zahnarzt-Notdienst für Kassenpatienten?
Die Notfallbehandlung im gesetzlichen Leistungsrahmen ist Kassenleistung. Privat zu zahlen sind vereinbarte Zusatzleistungen. Privatversicherte werden nach der GOZ abgerechnet, dabei können Zuschläge für Behandlungen außerhalb der Sprechstunde anfallen. Konkrete Beträge hängen vom Befund ab.
Brauche ich im Notdienst meine Versichertenkarte?
Ja, bringen Sie die Gesundheitskarte und einen Ausweis mit. Fehlen sie, klären Sie das vorab am Telefon, damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann.
Was tun bei starken Zahnschmerzen in der Nacht?
Kühlen Sie von außen, nehmen Sie ein rezeptfreies Schmerzmittel nach Packungsbeilage und suchen Sie bei Fieber, Schwellung oder sehr starkem Schmerz den Notdienst auf. Bei Atemproblemen rufen Sie die 112.
Kann ich ohne Termin zum Zahnarzt, wenn es akut ist?
Viele Praxen nehmen akute Fälle zwischen den Terminen. Rufen Sie an, schildern Sie die Beschwerden und fragen Sie nach einer Akutzeit. Ob und wann akut behandelt wird, entscheidet die Praxis nach Dringlichkeit.
Darf der zahnärztliche Notdienst Vorkasse verlangen?
Nach der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer darf eine Notfallbehandlung nicht von einer Vorleistung abhängig gemacht werden. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Privat zu zahlende Leistungen vereinbaren Sie vor der Behandlung schriftlich, Rechnungsfragen klären Kammer oder KZV.
Quellen
- 116117.de: Zahnärztliche Notdienste finden (KBV)
- KZVB: Notdienst Dental emergency (Beispiel Bayern)
- Zahnärztlicher Notdienst Nordrhein-Westfalen (zentrale Rufnummer, KZV Nordrhein)
- AOK: Zahnunfall bei Kindern, was ist zu tun
- aponet.de: Zahn ausgeschlagen, Erste Hilfe bei Zahnunfällen
- AOK: Abszess am Zahnfleisch, Symptome, Ursachen und Behandlung
- NI Direct (UK): Dental abscess, Symptome und Warnzeichen
- KV Baden-Württemberg: Terminservicestelle (keine Zahnarzttermine)
- Gesetze im Internet: § 55 SGB V, Festzuschüsse
- IWW: Behandlung außerhalb der Sprechstunde, Zuschläge nach GOZ/GOÄ
- betanet: Zahnbehandlung, Leistungen der Krankenkasse
- Apotheken Umschau: Zahnschmerzen, Ursachen, Behandlung, Hausmittel
- BZÄK: Kommentar zur Musterberufsordnung der Zahnärzte (§ 14 Notfalldienst)
- Gesetze im Internet: § 15 SGB V, Ärztliche Behandlung, Gesundheitskarte
- Gesetze im Internet: § 60 SGB V, Fahrkosten
- Gesetze im Internet: § 61 SGB V, Zuzahlungen
- Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherung im Ausland
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.