Ratgeber · Notfall und Angstpatienten · Stand 24.10.2026
Zahn abgebrochen: Was jetzt zu tun ist und wer die Kosten übernimmt
Ist ein Zahn abgebrochen, bewahren Sie das Bruchstück feucht auf, spülen Sie den Mund, kühlen Sie von außen und vereinbaren Sie noch am selben Tag einen Termin. Welche Behandlung nötig ist, hängt vom Schweregrad ab: Von einer Füllung bis zur Wurzelbehandlung mit Krone ist vieles möglich, die Kasse zahlt die Regelversorgung.
Hauptratgeber zum Thema Notfall und Angstpatienten: Zahnarzt Notfall: Was jetzt zu tun ist, wen Sie anrufen und was es kostet
Zahn abgebrochen: Die ersten Schritte
- Mund vorsichtig spülen. Entfernen Sie Blut und Splitter mit lauwarmem Wasser.
- Bruchstücke suchen. Bewahren Sie sie feucht auf, am besten in einer Zahnrettungsbox oder kalter H-Milch, nicht trocken im Taschentuch. Nicht alle Stücke lassen sich verwenden, aber die Praxis entscheidet das.
- Von außen kühlen. Mit einem feuchten Waschlappen oder einem eingewickelten Kühlpad, das mindert Schwellung und Schmerz.
- Nicht draufbeißen. Der Zahn kann weiter splittern, der freiliegende Nerv reagiert empfindlich.
- Scharfe Kanten schützen. Zahnarzt-Wachs aus der Apotheke oder zuckerfreier Kaugummi schützt Zunge und Wange. Ersatzweise vorsichtig weich essen.
- Termin vereinbaren. Schildern Sie am Telefon, was passiert ist. Bei Schmerz, Blutung oder Unfall nach Dienstschluss den Notdienst nutzen.
Auch kleine Risse oder abgesplitterte Ecken ohne Schmerz sollten Sie kontrollieren lassen. Laut AOK kann schon ein kleiner Riss Bakterien ins Zahninnere lassen. Beim Verdacht auf Kopfverletzung nach dem Sturz gehen Sie in die Notaufnahme.
Wann ist ein abgebrochener Zahn ein Notfall?
Ein Notfall liegt vor, wenn:
- der Zahn stark blutet oder der Nerv rot durchscheint beziehungsweise sichtbar ist,
- starker, pochender Schmerz besteht,
- Schwellung, Fieber oder Schluckbeschwerden hinzukommen,
- der Zahn bei einem Unfall mit Gesichtsverletzung oder Bewusstseinsstörung abgebrochen ist.
Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit oder nicht stillbarer Blutung wählen Sie die 112. Bei unkomplizierten Absplitterungen ohne Schmerz reicht ein Termin in den nächsten Tagen. Außerhalb der Sprechzeiten ist der zahnärztliche Notdienst der KZV Ihres Bundeslands zuständig.
Welche Behandlung kommt bei welchem Schweregrad infrage?
Grundsätzlich entscheidet die Tiefe des Bruchs. Die folgende Übersicht ist eine Orientierung. Welche Therapie für Sie passt, legt die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach Untersuchung und Röntgenbild fest.
| Schweregrad | Typische Behandlung | Kassenleistung |
|---|---|---|
| Kleine Ecke im Zahnschmelz | Glätten oder Füllung | Füllung im Rahmen der Regelversorgung, bei Mehrwünschen Zuzahlung nach schriftlicher Vereinbarung |
| Bruch bis ins Zahnbein (Dentin) | Füllung oder Aufbau, Schutz des Nervs | Wie oben, je nach Befund |
| Nerv freigelegt | Wurzelbehandlung, danach Füllung oder Krone | Wurzelbehandlung nach den Kassenrichtlinien, Krone nach Festzuschuss |
| Großer Teil der Krone fehlt | Aufbau und Krone | Festzuschuss: 60 Prozent der Regelversorgung, bis 75 Prozent mit Bonus |
| Bruch bis unter das Zahnfleisch, Längs- oder Wurzelbruch | Prüfung, ob Zahn erhaltungswürdig ist, sonst Entfernung und Ersatz | Zahnersatz nach Festzuschusssystem |
Ist das Bruchstück intakt und sauber, kann die Praxis in manchen Fällen versuchen, es wieder anzukleben. Das ist nicht in jedem Fall möglich. Fragen Sie danach.
Was zahlt die Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen Behandlungen im ausreichenden und zweckmäßigen Umfang. Darüber hinausgehende Wünsche, etwa hochwertigere Materialien, zahlen Versicherte selbst, und die Praxis muss das vorher schriftlich vereinbaren. Für Zahnersatz wie Kronen gilt das Festzuschusssystem nach § 55 SGB V:
- 60 Prozent der Regelversorgung als Grundzuschuss
- 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren die Kontrollen regelmäßig genutzt haben (Bonusheft)
- 75 Prozent bei lückenlosen Kontrollen über zehn Jahre
- Bei geringem Einkommen kann ein Härtefall greifen, der den Zuschuss deutlich erhöht
Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von Material, Zahnregion und Preisgestaltung der Praxis ab. Lassen Sie sich vor einer Krone einen Heil- und Kostenplan geben und reichen Sie ihn bei Ihrer Kasse ein.
War ein Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kita-Unfall die Ursache, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang. Melden Sie den Unfall dem Arbeitgeber oder der Einrichtung.
Füllung und Mehrkosten: Das zahlen Sie selbst
Bei Zahnfüllungen regelt § 28 Absatz 2 SGB V die Kostenverteilung: Wählen Versicherte eine über die Regelversorgung hinausgehende Füllung, tragen sie die Mehrkosten selbst. Die Kasse rechnet in diesem Fall die vergleichbare, preisgünstigste plastische Füllung ab, den Unterschied zahlen Sie. Vor Behandlungsbeginn ist dazu eine schriftliche Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Versichertem zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht, wenn intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. Zusätzlich muss die Praxis Sie nach § 630c BGB in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.
Fragen Sie deshalb vor dem Bohren: Welche Füllung ist die Regelversorgung? Was kostet die Alternative? Ist der Unterschied für meinen Zahn medizinisch relevant?
Was Sie in der Praxis erwartet
Zuerst fragt die Praxis nach dem Hergang: Wann ist der Zahn gebrochen, gab es einen Sturz, bestehen Schmerzen bei Kälte oder Druck? Danach folgen Untersuchung, meist ein Röntgenbild und eine Vitalitätsprobe, also ein Test, ob der Zahnnerv noch reagiert. Daraus ergibt sich, ob eine Füllung genügt oder ob der Nerv behandelt werden muss.
Gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa eine Kunststofffüllung als Kassenleistung oder ein höherwertiges Material gegen Aufpreis, lassen Sie sich Vor- und Nachteile erklären und fordern Sie die Mehrkosten schriftlich an. Bei einem Unfall mit mehreren betroffenen Zähnen sollte die Praxis auch die Nachbarzähne und das Zahnfleisch prüfen, weil Zähne nach einem Schlag gelockert sein oder später absterben können.
Wie lange kann ich mit einem abgebrochenen Zahn warten?
Ein Zahn, der abgebrochen ist, schmerzt nicht immer. Trotzdem kann das Innere des Zahns freiliegen oder Risse aufweisen. Wer wartet, riskiert Karies, eine Nervenentzündung oder einen weiteren Bruch. Planen Sie die Behandlung innerhalb weniger Tage, bei Schmerz noch am selben Tag. Bis zur Behandlung gilt:
- sehr heiße, kalte, süße und harte Speisen meiden,
- die Stelle nach dem Essen sanft spülen,
- Zähne weiter putzen, die Bruchkante mit weicher Bürste aussparen,
- rezeptfreie Schmerzmittel nach Packungsbeilage nutzen, falls nötig.
Fragen an die Praxis beim Akuttermin
- Muss der Nerv behandelt werden, oder genügt eine Füllung?
- Kann das Bruchstück angeklebt werden?
- Gibt es eine vorläufige Versorgung, bis ein Aufbau oder eine Krone möglich ist?
- Welche Kosten übernimmt die Kasse, und welche zahle ich selbst?
- Wann sollte ich zur Kontrolle kommen, und welche Warnzeichen erfordern einen früheren Termin?
Lassen Sie sich Antworten zu Kosten schriftlich geben, bevor Sie zustimmen.
Zum Mitnehmen
Vor dem Termin
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn ein Zahn abgebrochen ist?
Bruchstück feucht aufbewahren, Mund spülen, von außen kühlen und möglichst am selben Tag zum Zahnarzt. Nicht auf dem Zahn kauen. Bei Schmerz, Blutung oder Unfall den Notdienst nutzen.
Kann ein abgebrochener Zahn wieder angeklebt werden?
In manchen Fällen kann die Praxis ein intaktes Bruchstück wieder befestigen. Ob das möglich ist, hängt von Größe, Sauberkeit und Lage des Bruchs ab. Bewahren Sie das Stück feucht auf und nehmen Sie es mit.
Muss ich mit einem abgebrochenen Zahn sofort in den Notdienst?
Nur bei starkem Schmerz, Blutung, Schwellung, Fieber oder Unfall mit Gesichtsverletzung. Ohne diese Zeichen genügt ein Termin in den nächsten Tagen. Zur Sicherheit rufen Sie in der Praxis an.
Was kostet es, wenn ein Zahn abbricht?
Das hängt vom Befund. Eine Füllung ist meist Kassenleistung. Eine Krone wird mit 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung bezuschusst, den Rest zahlen Sie. Einen Heil- und Kostenplan sollten Sie vorher einholen.
Wer zahlt, wenn der Zahn bei einem Unfall abgebrochen ist?
Bei Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kita-Unfällen die gesetzliche Unfallversicherung. Sonst die Krankenkasse im üblichen Rahmen. Bei Verschulden anderer kann deren Haftpflicht relevant sein.
Kann ich mit einem abgebrochenen Zahn arbeiten gehen?
Ohne Schmerzen und Blutung ist das meist möglich. Planen Sie den Zahnarzttermin zeitnah ein, bei Schmerz noch heute.
Quellen
- AOK: Zahnunfall bei Kindern, was ist zu tun
- aponet.de: Zahn ausgeschlagen, Erste Hilfe bei Zahnunfällen
- Gesetze im Internet: § 55 SGB V, Festzuschüsse
- betanet: Zahnbehandlung, Leistungen der Krankenkasse
- 116117.de: Zahnärztliche Notdienste finden (KBV)
- Gesetze im Internet: § 28 SGB V, Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Gesetze im Internet: § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.