Ratgeber · Notfall und Angstpatienten · Stand 24.10.2026

Zahnabszess: Symptome, Gefahren und Behandlung

Typische Zeichen eines Zahnabszesses sind pochender Schmerz, Schwellung von Zahnfleisch oder Wange, Druckempfindlichkeit beim Zubeißen und oft Fieber. Ein Abszess braucht zahnärztliche Behandlung noch am selben Tag, bei Atemnot oder Schluckbeschwerden gilt der Notruf 112, weil sich die Infektion in Gesicht, Hals und Blut ausbreiten kann.

Woran erkenne ich einen Zahnabszess?

Ein Zahnabszess ist eine Eiteransammlung im Gewebe rund um einen Zahn. Er entsteht meist durch eine bakterielle Infektion, zum Beispiel nach Karies, Entzündung des Zahnnervs, bei Parodontitis oder nach Verletzungen des Zahnfleischs. Folgende Anzeichen werden in den Patienteninformationen genannt:

  • plötzlicher, oft pochender oder klopfender Schmerz, der beim Zubeißen zunimmt,
  • Empfindlichkeit gegenüber Hitze, Kälte und Druck,
  • gerötetes, geschwollenes Zahnfleisch, manchmal eine kleine Beule,
  • geschwollene Wange oder geschwollener Kiefer,
  • schlechter Geschmack und Mundgeruch, wenn Eiter austritt,
  • Kopfschmerz, allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber,
  • Ausstrahlung des Schmerzes in Ohr, Unterkiefer oder Hals,
  • erschwertes Öffnen des Mundes oder Schlucken.

Nicht jeder Abszess zeigt alle Zeichen. Es gibt auch Verläufe mit wenig Schmerz, wenn der Eiter einen Abfluss findet. Das heißt nicht, dass die Entzündung abgeheilt ist. Eine Selbstdiagnose ist nicht zuverlässig, deshalb gehört jeder Verdacht in zahnärztliche Hände.

Ab wann wird es gefährlich?

Der Abszess selbst ist ein lokaler Infektionsherd. Die Gefahr liegt in der Ausbreitung. Nach Angaben der AOK kann sich die Schwellung auf Kopf, Hals und Rachen ausdehnen, es drohen Schluck- und Atembeschwerden, die lebensbedrohlich sein können. Platzt ein Abszess, können Eiter und Bakterien in den Blutkreislauf gelangen. Eine Blutvergiftung (Sepsis) ist ein Notfall.

WarnzeichenWas jetzt zu tun ist
Atemnot, Luftnot im LiegenNotruf 112
Schluckbeschwerden, Kloßgefühl, Speichel kann kaum geschluckt werdenNotruf 112 oder Notaufnahme
Fieber ab 38 Grad, wachsende Schwellung im GesichtSofort Zahnarzt oder zahnärztlicher Notdienst
Starker Schmerz, den Schmerzmittel nicht lindernNoch heute zur Behandlung
Schwellung im Zahnfleisch ohne Fieber, Schmerz erträglichZeitnah Termin, Akutzeit erfragen

Die britische Gesundheitsinformation NI Direct nennt ebenfalls Gesichtsschwellung, Fieber ab 38 Grad, Schmerzen trotz Schmerzmitteln und Atemprobleme als Zeichen für eine mögliche Ausbreitung. Als Risikofaktoren nennt die AOK ein geschwächtes Immunsystem, etwa bei Diabetes, sowie Cortison oder Chemotherapie. Wer dazugehört, sollte besonders früh handeln.

Wie behandelt der Zahnarzt einen Abszess?

Die Behandlung besteht aus zwei Schritten: erst die Entlastung, dann die Ursache.

  1. Untersuchung und Röntgenbild. Die Praxis klärt, welcher Zahn betroffen ist und wie weit sich die Entzündung ausgedehnt hat.
  2. Örtliche Betäubung. Die Betäubung ist Kassenleistung.
  3. Eröffnen und Drainieren. Der Abszess wird eröffnet, damit der Eiter abfließen kann, danach wird gespült. Manchmal bleibt zur Entlastung eine kleine Drainage.
  4. Behandlung der Ursache. Je nach Befund eine Wurzelkanalbehandlung, Parodontalbehandlung oder, wenn der Zahn nicht erhalten werden kann, die Entfernung.
  5. Kontrolle. Ein Nachsorgetermin prüft die Abheilung.

Ob zusätzlich ein Antibiotikum erforderlich ist, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach Befund, etwa bei Fieber oder sich ausbreitender Schwellung. Antibiotika allein heilen den Abszess nicht, weil die Ursache im Zahn bleibt. In schweren Fällen ist eine Behandlung in der Klinik nötig, etwa in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

Was kostet die Behandlung eines Zahnabszesses?

Gesetzlich Versicherte erhalten Untersuchung, Röntgen, Betäubung, Eröffnung des Abszesses und die Zahnerhaltung im Rahmen der Regelversorgung als Kassenleistung. Muss ein Zahn entfernt werden und wird ersetzt, greift das Festzuschusssystem: 60 Prozent der Regelversorgung trägt die Kasse, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent (§ 55 SGB V). Wählen Sie über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungen, zahlen Sie die Mehrkosten nach schriftlicher Vereinbarung selbst.

Privatversicherte werden nach der GOZ abgerechnet, im Notdienst können Zuschläge für Behandlungen außerhalb der Sprechstunde dazukommen. Einen Betrag können wir nicht seriös nennen, er hängt von Befund und Aufwand ab. Lassen Sie sich bei Folgebehandlungen einen schriftlichen Heil- und Kostenplan geben.

Nach der Behandlung: Worauf Sie achten sollten

Nach dem Eröffnen eines Abszesses sollte die Schwellung im Lauf der nächsten Tage abnehmen. Melden Sie sich sofort bei der Praxis oder im Notdienst, wenn Schwellung, Fieber oder Schmerz zunehmen statt abzuklingen, wenn Schlucken oder Mundöffnung schwerer fallen oder wenn wieder Eiter austritt. Erscheinen Sie zu den Kontrollterminen, auch wenn Sie beschwerdefrei sind, denn die Ursache im Zahn ist erst nach der Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung oder Entfernung beseitigt. Nehmen Sie ein verordnetes Antibiotikum wie besprochen ein und brechen Sie es nicht eigenmächtig ab.

Wer ist besonders gefährdet?

Als Risikofaktoren nennt die AOK ein geschwächtes Immunsystem, etwa bei Diabetes, sowie Cortison oder Chemotherapie. Die AOK nennt außerdem mangelhafte Mundhygiene, häufigen Zuckerkonsum, Parodontitis und Entzündungen des Zahnnervs als Ursachen oder Risikofaktoren. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, sollte schon bei ersten Anzeichen wie Schwellung oder anhaltendem Pochen nicht abwarten, sondern am selben Tag zahnärztliche Hilfe suchen.

Vorbeugen lässt sich vor allem durch zweimal tägliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta, Reinigung der Zahnzwischenräume, weniger Zucker zwischen den Mahlzeiten, regelmäßige Kontrollen und Verzicht auf Rauchen. Das senkt das Risiko, ersetzt aber keine Untersuchung bei Beschwerden.

Was Sie bis zur Behandlung tun können und was nicht

  • Von außen kühlen, nicht erwärmen.
  • Rezeptfreie Schmerzmittel nur nach Packungsbeilage nutzen.
  • Kopf beim Schlafen hochlagern.
  • Den Abszess nicht selbst ausdrücken oder aufstechen.
  • Keine alten Antibiotikareste einnehmen.
  • Nicht auf Hausmittel warten. Die AOK rät, bei einem Abszess sofort die Praxis oder außerhalb der Sprechzeiten den Notdienst aufzusuchen.

Der zahnärztliche Notdienst wird über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Bundeslands organisiert, Zugang bietet unter anderem das Portal 116117.de.

Was Sie der Praxis am Telefon sagen sollten

  • Seit wann bestehen Schmerz und Schwellung, und wie schnell wächst sie?
  • Haben Sie Fieber, und wie hoch?
  • Gibt es Probleme beim Atmen, Schlucken oder Öffnen des Mundes?
  • Welche Vorerkrankungen und Medikamente liegen vor, etwa Diabetes, Cortison oder Chemotherapie?
  • Gibt es Allergien, insbesondere gegen Antibiotika?

Die Praxis kann dann einschätzen, ob Sie sofort kommen sollen. Eine Notfallbehandlung darf laut Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer nicht von einer Vorleistung abhängig gemacht werden. Bei einer Rettungsfahrt zum Krankenhaus übernimmt die Kasse die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 60 und § 61 SGB V).

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Häufige Fragen

Wie sieht ein Zahnabszess aus?

Häufig als rote, geschwollene Stelle am Zahnfleisch, manchmal mit kleiner Beule, begleitet von Schwellung der Wange. Es gibt aber auch Abszesse, die von außen kaum sichtbar sind. Eine Selbstdiagnose ist nicht zuverlässig.

Kann ein Zahnabszess von selbst heilen?

Nein, die Ursache im Zahn bleibt bestehen. Platzt der Abszess, kann der Schmerz nachlassen, die Infektion besteht trotzdem fort. Zahnärztliche Behandlung bleibt nötig.

Ab wann ist ein Zahnabszess lebensbedrohlich?

Wenn sich die Schwellung auf Hals und Rachen ausbreitet, Atem- oder Schluckprobleme auftreten oder Eiter ins Blut gelangt. Dann sofort 112 anrufen.

Brauche ich bei einem Zahnabszess ein Antibiotikum?

Das entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Häufig ist das Eröffnen und die Behandlung der Ursache entscheidend, ein Antibiotikum kommt bei Fieber oder Ausbreitung hinzu.

Wie lange dauert die Heilung?

Das hängt vom Befund ab. Meist lassen die Beschwerden nach der Entlastung nach, die Ursache wird in Folgeterminen behandelt. Kontrolltermine sind wichtig.

Wo bekomme ich am Wochenende Hilfe?

Im zahnärztlichen Notdienst Ihrer KZV. Die Notdienstsuche erreichen Sie über 116117.de, in Bayern auch über die Hotline 0180 5 90 80 08. Bei Atemnot gilt die 112.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.