Ratgeber · Behandlungen und Zahngesundheit · Stand 24.10.2026

Zahnimplantat Ablauf: Phasen, Einheilzeit und Voraussetzungen

Ein Zahnimplantat durchläuft mehrere Phasen: Beratung und Planung, Einsetzen der künstlichen Zahnwurzel, Einheilung und schließlich die Krone. Die Einheilzeit beträgt laut HUK im Unterkiefer 2 bis 3 Monate, im Oberkiefer 4 bis 6 Monate, mit Knochenaufbau verlängert sich der Weg um 9 bis 12 Monate. Die gesetzliche Kasse zahlt in der Regel nur den Festzuschuss für den Zahnersatz, nicht das Implantat.

Die Phasen im Überblick

PhaseInhaltZeitraum
1. Beratung und DiagnostikBefund, Röntgen oder 3D-Aufnahme, Klärung eines Knochenaufbaus, Heil- und Kostenplan1 bis 2 Termine
2. VorbehandlungKaries und Parodontitis behandeln, ggf. Knochenaufbauje nach Befund, bei Knochenaufbau 9 bis 12 Monate Heilung
3. EinsetzenZahnfleisch öffnen, Implantat setzen, vernähenlaut HUK selten länger als 30 Minuten je Sitzung
4. WundkontrolleKontrolle nach 2 bis 3 Tagen, Fäden nach 10 bis 14 Tagen2 Wochen
5. EinheilungKnochen wächst an das ImplantatUnterkiefer 2 bis 3, Oberkiefer 4 bis 6 Monate
6. Freilegen und AbdruckAufbau, Abformung für die Krone1 bis 2 Termine
7. Krone und NachsorgeKrone einsetzen, regelmäßige Kontrollenlaufend

Während der Einheilung erhalten Patienten in der Regel ein Provisorium. Die Zeitangaben sind Richtwerte, die Praxis legt den Plan nach Ihrem Befund fest.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Kieferknochen muss stabil genug sein, um das Implantat zu tragen. Im Oberkiefer ist der Knochen häufig dünn. Dann kann ein Knochenaufbau mit Ersatzmaterial oder ein Sinuslift nötig sein. Der Eingriff dauert laut HUK 30 bis 90 Minuten, danach folgen 9 bis 12 Monate Heilung. Außerdem sollten Karies und Zahnfleischerkrankungen vorab behandelt sein. Allgemeinerkrankungen wie Diabetes und Rauchen können das Risiko für Komplikationen beeinflussen, das bespricht die Praxis mit Ihnen. Ob ein Implantat für Sie in Frage kommt, entscheidet die zahnärztliche Untersuchung.

Wie läuft der Eingriff ab?

Der Zahnarzt öffnet das Zahnfleisch, bereitet das Implantatbett im Knochen vor, setzt die Schraube und vernäht die Wunde. Üblich ist eine örtliche Betäubung. Danach können Schwellung und Schmerzen auftreten, die sich mit den verordneten Schmerzmitteln behandeln lassen. Eine Wundkontrolle erfolgt nach 2 bis 3 Tagen. Wenn Schmerzen zunehmen, Fieber auftritt oder die Blutung nicht nachlässt, rufen Sie die Praxis oder den Notdienst an.

Was kostet ein Implantat und was zahlt die Kasse?

Die HUK nennt etwa 1.200 bis 2.200 Euro pro Implantat. Dazu kommen die Kosten für Krone oder Brücke, die sich aus Material, Labor und Honorar zusammensetzen. Ein Knochenaufbau kommt hinzu, seine Kosten hängen vom Verfahren ab und stehen im Heil- und Kostenplan.

Die gesetzliche Kasse zahlt keinen Zuschuss zum Implantat selbst. Sie leistet nur den befundbezogenen Festzuschuss für den Zahnersatz darauf, also für Krone, Brücke oder Prothese, der 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung beträgt. Ausnahmen gelten bei seltenen, im Gesetz und in der G-BA-Richtlinie benannten Fällen, etwa nach größeren Kieferdefekten durch Tumoroperationen, und nur wenn eine Versorgung ohne Implantat nicht möglich ist. Voraussetzung ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan.

Nachsorge und Lebensdauer

Implantate brauchen wie eigene Zähne gründliche Pflege und regelmäßige Kontrolle. Entzündungen am Implantat (Periimplantitis) lassen sich nur durch rechtzeitige Behandlung begrenzen. Die HUK nennt eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. Eine feste Garantie dafür gibt es nicht, sie hängt von Pflege, Gesundheitszustand und Kontrollen ab.

Fragen an die Praxis zum Eingriff

  • Wie viele Implantate sind geplant, und warum diese Zahl und Position?
  • Ist ein Knochenaufbau nötig, und verlängert er den Zeitplan?
  • Welche Betäubung ist vorgesehen, und wie lange dauert der Eingriff?
  • Welches Provisorium erhalte ich während der Einheilung?
  • Wie oft sind Kontrolltermine nötig, und was kosten sie?
  • Welche Erkrankungen oder Gewohnheiten, etwa Diabetes oder Rauchen, erhöhen mein Risiko?

Eine Erfolgsgarantie darf keine Praxis geben. Seriös ist ein Angebot, das Risiken, Alternativen wie Brücke oder Prothese und die Gesamtkosten offen benennt.

Checkliste vor der Entscheidung

  • Heil- und Kostenplan schriftlich verlangen, Regelversorgung und Festzuschuss prüfen
  • Fragen: Brauche ich Knochenaufbau, und was kostet er zusätzlich?
  • Zweitmeinung einholen, wenn der Eigenanteil hoch ist
  • Zusatzversicherung mit Wartezeiten prüfen, bevor die Planung beginnt
  • Bonusheft mitbringen, es erhöht den Festzuschuss

Ausnahmeindikationen: Wann die Kasse das Implantat zahlt

Nach § 28 Abs. 2 SGB V sind implantologische Leistungen nur bei seltenen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmeindikationen Kassenleistung. Die Barmer nennt als Voraussetzung, dass herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist und zusätzlich einer dieser Fälle vorliegt:

  • Kiefer- oder Gesichtsdefekte durch Operationen, Entzündungen, angeborene Fehlbildungen oder Unfälle
  • dauerhaft extreme Mundtrockenheit, insbesondere nach einer Tumorbehandlung
  • genetisch bedingtes Fehlen von mindestens 9 Zähnen je Kiefer
  • nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund-Gesichts-Bereich, zum Beispiel Spastiken

Die medizinischen Voraussetzungen werden durch ein Gutachten geprüft. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (B 1 KR 6/13 R) bestätigt, dass die Ausnahmen eng auszulegen sind. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, klärt Ihre Praxis mit der Kasse, bevor die Behandlung beginnt.

Beispielrechnung mit und ohne Bonusheft

Beispiel (fiktive Zahlen zur Veranschaulichung): Angenommen, die Regelversorgung für Ihren Befund wird mit 800 Euro angesetzt, die geplante Versorgung mit Implantat, Aufbau und Krone kostet insgesamt 3.000 Euro.

BonusstufeFestzuschussEigenanteil
ohne Bonus (60 Prozent)480 Euro2.520 Euro
5 Jahre Bonus (70 Prozent)560 Euro2.440 Euro
10 Jahre Bonus (75 Prozent)600 Euro2.400 Euro

Die tatsächlichen Beträge stehen in Ihrem Heil- und Kostenplan. Bei Bezug eines Härtefallzuschusses nach § 55 Abs. 2 SGB V zahlt die Kasse bei einer über die Regelversorgung hinausgehenden Versorgung den Festzuschuss plus den Betrag von 40 Prozent der Regelversorgung, die übrigen Kosten tragen Sie.

Was im Heil- und Kostenplan stehen sollte

Ein Implantat mit Krone ist in der Regel eine andersartige Versorgung. Für sie erstatten die Kassen nach § 55 Abs. 5 SGB V die bewilligten Festzuschüsse. Prüfen Sie im Plan:

  • Befund und die zugrunde gelegte Regelversorgung
  • die geplante Versorgung, getrennt nach Implantat, Aufbau, Krone und gegebenenfalls Knochenaufbau
  • Honorar, Material und Laborkosten einzeln
  • den Festzuschuss je Befund und Ihren Eigenanteil
  • das Datum der Genehmigung durch die Kasse

Gewähr und Nachsorge schriftlich klären

Für die Versorgung mit Zahnersatz gilt nach § 136a Abs. 4 SGB V eine zweijährige Gewähr. Ob und wie lange die Praxis für das Implantat selbst einsteht, ist eine Frage des Behandlungsvertrags. Lassen Sie sich Gewähr, Nachsorgetermine und die Kosten bei Komplikationen schriftlich bestätigen und fragen Sie, wie die Praxis bei einer Entzündung am Implantat vorgeht.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Zahnimplantat von der OP bis zur Krone?

Die Einheilzeit beträgt im Unterkiefer 2 bis 3 Monate, im Oberkiefer 4 bis 6 Monate. Mit Knochenaufbau kommen 9 bis 12 Monate Heilung hinzu.

Tut ein Implantat weh?

Der Eingriff erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. Danach sind Schwellung und Beschwerden möglich, die sich mit Schmerzmitteln lindern lassen.

Zahlt die Krankenkasse ein Implantat?

In der Regel nicht. Die Kasse gibt den Festzuschuss für den Zahnersatz. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa nach größeren Kieferdefekten durch Tumoroperationen, übernimmt sie das Implantat.

Brauche ich immer einen Knochenaufbau?

Nein. Nur wenn der Kieferknochen für ein Implantat nicht ausreicht. Das zeigt die Diagnostik.

Wie lange hält ein Implantat?

Die HUK nennt mindestens 10 Jahre. Garantien gibt es nicht, Pflege und Kontrollen sind entscheidend.

Bekomme ich während der Einheilung eine Lücke?

In der Regel erhalten Patienten ein Provisorium, das die Lücke überbrückt.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.