Ratgeber · Behandlungen und Zahngesundheit · Stand 24.10.2026

Zahnfüllung Arten: Kassenleistung und Zuzahlung im Vergleich

Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in der EU grundsätzlich verboten. Gesetzlich Versicherte erhalten weiterhin eine Füllung ohne Mehrkosten, im Seitenzahnbereich etwa aus Glasionomerzement oder selbstadhäsiven Materialien. Komposit im Seitenzahnbereich und Inlays aus Keramik oder Gold führen zu Zuzahlungen, die Sie vorab schriftlich vereinbaren.

Amalgam-Verbot: Was gilt seit 2025?

Die EU-Verordnung 2024/1849 untersagt Dentalamalgam seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich. Eine Ausnahme gilt, wenn der Zahnarzt es für den einzelnen Patienten medizinisch für zwingend notwendig hält, zum Beispiel wenn andere Materialien nicht vertragen werden. Für Kinder unter 15 Jahre, Schwangere und Stillende war Amalgam in Deutschland bereits seit 2018 verboten. Bestehende, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden. Ein Austausch ist erst bei Rissen, Abnutzung oder Karies am Rand angezeigt.

Füllungsarten im Vergleich

ArtKasseEigenschaften
Glasionomerzement, selbstadhäsive MaterialienJa, ohne Zuzahlung im SeitenzahnFluoridabgabe, bei hoher Kaubelastung weniger geeignet
Komposit (Kunststoff), FrontzahnJazahnfarben, direkt in einer Sitzung
Komposit, SeitenzahnZuzahlung, in Ausnahmefällen Kassenleistung (z. B. Bulkfill)zahnfarben, haltbar bei guter Verarbeitung
Keramik-InlayZuzahlungästhetisch, langlebig, Laborarbeit
Gold-InlayKein Kassenmaterial, Zuschuss erfragensehr haltbar und verträglich, farblich auffällig

Direkte Füllungen wie Komposit sind laut ZDF meist günstiger als indirekte, weil bei Inlays Laborkosten anfallen. Konkrete Preise legt die Praxis nach GOZ fest und sind nicht einheitlich, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.

Wie funktioniert die Zuzahlung?

Wählen Sie eine Füllung, die über die Kassenversorgung hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Die Kasse rechnet dann die vergleichbare, preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung ab. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Praxis vor Behandlungsbeginn (§ 28 Abs. 2 SGB V). Die Mehrkostenregelung gilt nicht für den Austausch intakter plastischer Füllungen. Sie behalten also den Anspruch auf den Kassenanteil und zahlen nur die Differenz.

Welche Füllung passt zu welchem Zahn?

  • Frontzahn: Komposit ist der Standard, zahnfarben und als Kassenleistung möglich.
  • Kleine Defekte im Seitenzahn: Kassenfüllung aus Glasionomer oder selbstadhäsivem Material.
  • Große Defekte oder hohe Kaubelastung: Komposit mit Mehrkosten oder ein Inlay aus Keramik oder Gold, wenn der Zahnarzt dies empfiehlt.
  • Kinder: Hier entscheidet der Zahnarzt nach Zahnart und Kooperationsfähigkeit.

Das Material wählen Sie gemeinsam mit dem Zahnarzt. Er muss Sie vor der Behandlung über die Kassenversorgung und Alternativen aufklären.

Wie lange halten Füllungen?

Die Haltbarkeit hängt von Material, Größe, Mundhygiene und Kaubelastung ab. Glasionomer gilt nach ZDF-Angaben mit etwa 3 bis 5 Jahren als weniger langlebig. Pauschale Haltbarkeitsversprechen sind nicht seriös. Regelmäßige Kontrollen zeigen, wann eine Füllung ersetzt werden sollte.

Ablauf einer Füllung beim Zahnarzt

  1. Untersuchung und Röntgenbild, falls nötig
  2. Örtliche Betäubung
  3. Entfernen der Karies mit dem Bohrer
  4. Trockenlegen des Zahns und Aufbau der Füllung, bei Komposit in Schichten, die mit Licht gehärtet werden
  5. Anpassen der Höhe und Politur

Bei Inlays aus Keramik oder Gold ist meist ein zweiter Termin nötig, weil das Inlay im Labor gefertigt wird. Bis dahin sitzt eine Übergangsfüllung. Das bedeutet höhere Laborkosten, die in der Mehrkostenrechnung stehen.

Rechenbeispiel zur Zuzahlung

Beispiel (fiktive Zahlen): Die Kassenfüllung im Seitenzahn wird mit einem Vergütungsbetrag von 60 Euro angesetzt, die Praxis berechnet Ihr gewünschtes Komposit mit 180 Euro. Die Kasse rechnet 60 Euro als Sachleistung ab, Sie zahlen die Differenz von 120 Euro nach schriftlicher Vereinbarung. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag Ihrer Praxis und können deutlich abweichen.

Wann eine Füllung ersetzt werden sollte

Intakte Füllungen müssen nicht ausgetauscht werden. Das gilt für Amalgam wie für andere Materialien. Ein Austausch ist sinnvoll, wenn die Füllung gebrochen oder undicht ist, der Rand Karies zeigt oder der Zahn darunter Beschwerden macht. Das stellt die Praxis bei der Kontrolle fest, oft mit Röntgenbild. Verlangen Sie keinen Austausch aus rein optischen Gründen, ohne die Kostenfrage zu klären: Die Mehrkostenregelung nach § 28 Abs. 2 SGB V gilt für den Austausch intakter plastischer Füllungen nicht. Lassen Sie sich die Notwendigkeit erläutern und holen Sie bei Zweifeln eine Zweitmeinung ein.

Nach der Füllung: Was Sie beachten sollten

Nach einer örtlichen Betäubung sollten Sie erst essen, wenn das Taubheitsgefühl nachgelassen hat, damit Sie sich nicht auf Wange oder Zunge beißen. Leichte Empfindlichkeit auf Kälte oder Druck kann kurzzeitig auftreten. Bleiben Beschwerden bestehen oder fühlt sich die Füllung hoch an, lassen Sie sie in der Praxis nachbearbeiten. Eine Füllung ersetzt keine Vorbeugung: Gründliches Putzen, Zahnzwischenraumpflege und Kontrolltermine senken das Risiko für neue Karies.

Gewährleistung: zwei Jahre auf Ihre Füllung

Nach § 136a Abs. 4 SGB V übernimmt der Zahnarzt für Füllungen eine zweijährige Gewähr. Innerhalb dieser Zeit muss er identische und teilweise Wiederholungen von Füllungen kostenfrei vornehmen. KZBV und GKV-Spitzenverband können Ausnahmen festlegen, und längere Fristen sind durch Verträge möglich. Melden Sie sich bei einer Füllung, die sich löst, bricht oder dauerhaft schmerzt, deshalb zeitnah in der Praxis und lassen Sie das Datum festhalten. Bewahren Sie Rechnung oder Behandlungsunterlagen auf, damit Sie das Datum der Füllung belegen können.

Die schriftliche Mehrkostenvereinbarung prüfen

Wählen Sie eine Füllung über der Kassenversorgung, muss die Vereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V vor Behandlungsbeginn schriftlich vorliegen. Achten Sie darauf:

  • Die Vereinbarung ist datiert und liegt vor dem Beginn der Behandlung.
  • Zahn, Material und Verfahren sind benannt.
  • Der Kassenanteil und Ihre Mehrkosten sind getrennt ausgewiesen.
  • Sie haben einen Abdruck erhalten.
  • Beim bloßen Austausch einer intakten plastischen Füllung greift die Mehrkostenregelung nicht. Klären Sie die Kosten dann vorab mit Praxis und Kasse.

Wer zahlt was? Typische Situationen

SituationKasseSie
Seitenzahn, Kassenmaterialzahlt die Füllungkeine Zuzahlung
Seitenzahn, Komposit auf Wunschzahlt die vergleichbare, preisgünstigste plastische Füllungdie Differenz nach schriftlicher Vereinbarung
Keramik-InlayKassenanteil nach Mehrkostenregelung, Details erfragenMehrkosten und Laborkosten
Austausch einer intakten FüllungMehrkostenregelung gilt nichtKostenfrage vorab mit Praxis und Kasse klären
Mangel innerhalb von zwei JahrenPraxis muss identische oder teilweise Wiederholung kostenfrei vornehmenkeine Kosten für die Nacharbeit, wenn Sie den Mangel nicht verschuldet haben

Fragen an die Praxis vor der Behandlung

  • Welche Füllung ist bei diesem Zahn die Kassenversorgung, und welche Alternativen gibt es?
  • Warum empfehlen Sie ein bestimmtes Material in meinem Fall?
  • Was kostet die Alternative insgesamt, und wie viel davon übernimmt die Kasse?
  • Wie lange dauert die Behandlung, und sind mehrere Termine nötig?
  • Was passiert, wenn die Füllung innerhalb von zwei Jahren Probleme macht?

Zum Mitnehmen

Vor dem Termin

Häufige Fragen

Welche Zahnfüllung zahlt die Krankenkasse?

Im Seitenzahnbereich eine Füllung ohne Mehrkosten, zum Beispiel aus Glasionomerzement oder selbstadhäsiven Materialien. Im Frontzahnbereich auch Komposit.

Was kostet eine Kunststofffüllung im Seitenzahn?

Der Preis hängt von Größe und Praxis ab. Sie zahlen die Differenz zwischen der Kassenfüllung und der gewählten Füllung. Fragen Sie nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag.

Muss ich meine alten Amalgamfüllungen entfernen lassen?

Nein. Intakte Amalgamfüllungen dürfen im Zahn bleiben. Ein Austausch kommt bei Rissen, Abnutzung oder Karies infrage.

Zahlt die Kasse ein Keramik-Inlay?

Sie zahlt den Betrag der vergleichbaren Kassenfüllung, die Differenz tragen Sie. Bei Gold-Inlays klären Sie den Zuschuss vorab mit Ihrer Kasse.

Ist Amalgam jetzt komplett verboten?

Grundsätzlich ja seit 2025. Nur wenn der Zahnarzt es im Einzelfall medizinisch für zwingend notwendig hält, darf er es noch verwenden.

Muss die Zuzahlung schriftlich vereinbart werden?

Ja. Nach § 28 SGB V ist vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung nötig, wenn Sie eine Füllung über die Kassenversorgung hinaus wählen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.