Ratgeber · Behandlungen und Zahngesundheit · Stand 24.10.2026
Parodontitis-Behandlung: Ablauf, Antrag und Nachsorge
Seit dem 1. Juli 2021 regelt die PAR-Richtlinie die Kassenbehandlung der Parodontitis. Ihre Kasse muss die Behandlung vorab genehmigen, danach folgt eine feste Abfolge aus Aufklärung, antiinfektiöser Therapie, Befund-Evaluation und der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), auf die Sie zwei Jahre Anspruch haben.
Hauptratgeber zum Thema Behandlungen und Zahngesundheit: Zahnarzt Leistungen: Was die Kasse zahlt und was privat bleibt
Was ist Parodontitis?
Parodontitis ist eine bakteriell ausgelöste Entzündung des Zahnhalteapparats. Sie beginnt meist als Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und kann unbehandelt zu Zahnfleischrückgang, Knochenabbau und gelockerten Zähnen führen. Warnzeichen sind Zahnfleischbluten, Rötung, Schwellung, Mundgeruch und tiefe Zahnfleischtaschen. Risikofaktoren sind unter anderem Rauchen und Diabetes, die der Zahnarzt in der Diagnostik berücksichtigt. Ob eine Parodontitis vorliegt, kann nur die Praxis feststellen.
Gingivitis und Parodontitis im Vergleich
| Merkmal | Gingivitis | Parodontitis |
|---|---|---|
| Betroffen | Zahnfleisch | gesamter Zahnhalteapparat |
| Anzeichen | Rötung, Schwellung, Bluten | zusätzlich Taschen, Rückgang, lockere Zähne |
| Rückbildung | bei konsequenter Reinigung meist möglich | Knochenabbau in der Regel nicht rückgängig |
| Behandlung | Zahnreinigung, Mundhygiene | PAR-Behandlung nach Genehmigung |
Jede Parodontitis beginnt als Gingivitis. Wer bei anhaltendem Zahnfleischbluten früh zum Zahnarzt geht, kann eine Entwicklung zur Parodontitis oft vermeiden.
Der Weg zur Behandlung: Früherkennung und Diagnose
Alle zwei Jahre können gesetzlich Versicherte einen Parodontalen Screening Index (PSI) machen lassen. Dabei misst die Praxis die Tiefe der Zahnfleischtaschen. Auffällige Werte führen zu einer ausführlichen Untersuchung mit Befund und Diagnose. Der Zahnarzt stuft die Erkrankung in Stadium und Grad ein und prüft Risikofaktoren.
Antrag und Genehmigung durch die Kasse
Eine systematische Parodontitisbehandlung muss vorab von der Kasse genehmigt werden. Die Praxis stellt dazu einen Antrag mit Befund und Behandlungsplan. Die Kasse kann ein Gutachten veranlassen. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Genehmigung, sonst kann die Kostenübernahme gefährdet sein. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen und sich an die Patientenberatung der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung wenden.
Die Behandlungsschritte im Überblick
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Diagnose | Anamnese, Parodontalstatus, Röntgen, Risikofaktoren |
| 2. Genehmigung | Antrag bei der Kasse |
| 3. Aufklärungsgespräch | Befund, Therapie, Alternativen, Risikofaktoren |
| 4. Mundhygiene | Individuelle Anleitung, Anfärben der Beläge |
| 5. Antiinfektiöse Therapie | Entfernung von Belägen, Biofilm und Zahnstein in Taschen ab 4 mm |
| 6. Befund-Evaluation | 3 bis 6 Monate nach der Therapie |
| 7. Chirurgie (falls nötig) | Ab Sondierungstiefe 6 mm, gemeinsame Entscheidung |
| 8. UPT | Nachsorge, zwei Jahre |
Antibiotika werden laut Verbraucherzentrale nur bei besonders schweren Formen und bei Bedarf zusätzlich eingesetzt.
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Nach der aktiven Behandlung folgt die UPT. Ihr Zeitraum beginnt mit der ersten UPT-Leistung. Versicherte haben Anspruch auf zwei Jahre UPT. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Grad der Erkrankung. Laut G-BA sind bei Grad A bis zu zwei Leistungen mit zehn Monaten Mindestabstand vorgesehen, bei Grad B bis zu vier mit fünf Monaten, bei Grad C bis zu sechs mit drei Monaten. Die UPT umfasst die Kontrolle der Mundhygiene, bei Bedarf erneute Anleitung, die Reinigung aller Zähne von weichen und harten Belägen sowie Messung und gegebenenfalls Reinigung der Taschen. Ab dem zweiten Jahr ist laut Verbraucherzentrale eine jährliche Untersuchung des Parodontalzustands Kassenleistung. Ist die UPT darüber hinaus nötig, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Was Sie selbst tun können
Der Behandlungserfolg hängt stark von Ihrer Mitarbeit ab:
- Zweimal täglich gründlich putzen und Zahnzwischenräume reinigen, wie in der Mundhygieneanleitung gezeigt
- Rauchen reduzieren oder beenden
- Bei Diabetes auf eine gute Einstellung achten
- Alle Termine der UPT einhalten
Eine Heilung im Sinne einer Rückkehr verlorenen Knochens kann nicht zugesichert werden. Ziel der Therapie ist es, die Entzündung zu stoppen und den Zustand zu stabilisieren.
Kosten: Was bleibt privat?
Die Behandlung nach PAR-Richtlinie ist Kassenleistung. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Selbstzahlerleistungen bei der Parodontitis-Therapie in der Regel nicht mehr nötig sind, weil die Richtlinie die wissenschaftlich anerkannten Schritte abdeckt. Privat zu zahlen sind vor allem Leistungen, die nicht Teil der Richtlinie sind, zum Beispiel Wunschleistungen außerhalb der Richtlinie. Lassen Sie sich solche Angebote schriftlich erläutern und mit Preis geben, bevor Sie zustimmen. Sie haben das Recht, bei der Kasse nachzufragen und eine Zweitmeinung einzuholen.
Stadien und Grade: Was auf dem Befund steht
Die PAR-Richtlinie ordnet die Erkrankung nach Stadium und Grad ein. Behandlungsbedürftig ist sie, wenn die Diagnose gestellt wird und eine Sondierungstiefe von 4 Millimetern oder mehr vorliegt.
| Einstufung | Bedeutung |
|---|---|
| Stadium I | initiale Parodontitis |
| Stadium II | moderate Parodontitis |
| Stadium III | schwere Parodontitis mit Potenzial für weiteren Zahnverlust |
| Stadium IV | schwere Parodontitis mit Potenzial für Verlust der Dentition |
| Grad A, B, C | langsame, moderate oder rasche Progression |
Als lokalisiert gilt der Befall bei weniger als 30 Prozent der Zähne, als generalisiert ab 30 Prozent. Der Grad bestimmt, wie oft die UPT stattfinden darf.
Was bei der Befunderhebung gemessen wird
Die Praxis misst Sondierungstiefe und Sondierungsblutung an mindestens zwei Stellen pro Zahn, prüft die Zahnlockerung in den Graden 0 bis III und den Furkationsbefall, also den Befall zwischen den Wurzeln. Dazu kommt ein aktuelles Röntgenbild, in der Regel nicht älter als zwölf Monate. Als Risikofaktoren erhebt die Praxis Diabetes mit dem HbA1c-Wert und den Tabakkonsum, gestaffelt in weniger als 10 und 10 oder mehr Zigaretten pro Tag. Halten Sie aktuelle Blutzuckerwerte bereit, wenn Sie Diabetes haben.
Zeitplan der Behandlung
- Antiinfektiöse Therapie: nach Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen.
- Erste Befundevaluation: 3 bis 6 Monate nach Ende der Therapie.
- Chirurgische Therapie: nur bei Taschen ab 6 Millimetern und nach gemeinsamer Erörterung. Im Frontzahnbereich besteht aus ästhetischen Gründen eine strenge Indikation. Die Praxis informiert die Kasse über die Entscheidung. Danach folgt nach 3 bis 6 Monaten eine erneute Evaluation.
- UPT: Sie soll 3 bis 6 Monate nach Abschluss der Therapie beginnen, der Zweijahreszeitraum startet mit der ersten UPT-Leistung.
- Verlängerung der UPT: nur bei zahnmedizinischer Notwendigkeit, mit vorheriger Genehmigung der Kasse und in der Regel für nicht länger als sechs Monate.
Was nicht zur Kassenleistung gehört
Eine mikrobiologische Diagnostik und eine lokale Antibiotikatherapie sind nach der Richtlinie nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Systemische Antibiotika können nur bei besonders schweren Formen mit raschem Attachmentverlust verordnet werden. Bietet Ihnen die Praxis zusätzliche Leistungen an, lassen Sie sich Nutzen, Alternative und Preis schriftlich geben. Bei sehr weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent, Furkationsbefall Grad III und Lockerungsgrad III ist in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt. Das entscheidet die Praxis im Einzelfall.
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Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Parodontitis-Behandlung?
Ja, nach vorheriger Genehmigung der Kasse. Die UPT als Nachsorge ist für zwei Jahre Kassenleistung. Zusatzleistungen außerhalb der Richtlinie können privat zu zahlen sein.
Muss ich die Parodontitis-Behandlung vorher beantragen?
Ja. Die Praxis stellt einen Antrag, die Kasse genehmigt oder prüft per Gutachten. Beginnen Sie erst nach der Genehmigung.
Wie lange dauert eine Parodontitis-Behandlung?
Die aktive Behandlung erstreckt sich über mehrere Termine und die Befund-Evaluation 3 bis 6 Monate später. Danach folgt die UPT über zwei Jahre.
Was ist ein PSI?
Der Parodontale Screening Index misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen. Gesetzlich Versicherte haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennung.
Kann Parodontitis ausheilen?
Die Erkrankung lässt sich behandeln und der Zustand stabilisieren, vollständig rückgängig machen lässt sich ein Knochenabbau in der Regel nicht. Regelmäßige Nachsorge ist deshalb wichtig.
Wer berät mich, wenn die Praxis die Behandlung nicht anbietet?
Wenden Sie sich an die Patientenberatung Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie hilft bei der Suche nach einer Praxis und bei Fragen zum Leistungsanspruch.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Wie wird eine Parodontitis behandelt?
- KZBV: PAR-Versorgungsstrecke ab 1. Juli 2021
- KZBV: FAQ zur PAR-Richtlinie
- G-BA: Änderung PAR-Richtlinie, UPT und Evaluation
- Verbraucherzentrale NRW: Parodontitis, Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht mehr notwendig
- G-BA: Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR-RL, Stand 01.07.2025)
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.