Ratgeber · Kinder und Zahnspange · Stand 25.10.2026

Fissurenversiegelung: Kassenleistung, Ablauf und Haltbarkeit

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne für Kinder und Jugendliche vom 6. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag. Dabei wird ein dünner Kunststoff in die Furchen der Kauflächen aufgetragen, damit sich dort weniger Karies bildet. Der Eingriff ist meist schmerzfrei, die Haltbarkeit wird bei den regelmäßigen Kontrollen geprüft.

Was ist eine Fissurenversiegelung?

Fissuren sind die feinen Furchen auf den Kauflächen der Backenzähne. Sie sind oft so eng, dass die Zahnbürste nicht hineinreicht, und deshalb eine häufige Stelle für Karies. Bei der Fissurenversiegelung bringt die Zahnarztpraxis einen dünnflüssigen Kunststoff in diese Furchen und härtet ihn mit Licht aus. Die Furchen sind danach glatt und leichter zu reinigen. Die Versiegelung ersetzt nicht das Zähneputzen und garantiert keinen Kariesschutz, sie verringert aber das Risiko in den versiegelten Bereichen.

Wann zahlt die Krankenkasse die Fissurenversiegelung?

Nach § 22 Abs. 3 SGB V haben Versicherte vom 6. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Fissurenversiegelung der Molaren. Das Gesetz nennt die Molaren, im Regelfall sind das die bleibenden großen Backenzähne. Kleine Backenzähne (Prämolaren) und Frontzähne gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung; Ihren Einzelfall klärt die Praxis. Einzelne Krankenkassen bieten dafür freiwillige Zuschüsse an; fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

ZahnAlterKasse
Bleibende Molaren (große Backenzähne)6. bis vor 18. GeburtstagJa
Kleine Backenzähne, Frontzähnejedes AlterIn der Regel nein, ggf. freiwilliger Zuschuss
Milchzähnejedes AlterIn der Regel nein
Erwachseneab 18 JahrenNein, Privatleistung

Welche Zähne und welches Material nennt die Richtlinie?

Die Individualprophylaxe-Richtlinie des G-BA nennt konkret die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren 6 und 7 mit aushärtenden Kunststoffen. Die Versiegelung gefährdeter Fissuren soll so früh wie möglich erfolgen, auch wenn der erste Molar schon vor dem 6. Geburtstag durchbricht. Ob die Kasse in diesem Fall vor dem 6. Geburtstag zahlt, klären Sie vorab, denn § 22 SGB V nennt den Anspruch für Versicherte ab dem 6. Lebensjahr.

  • Die Versiegelung muss alle kariesfreien Fissuren des Zahnes einbeziehen.
  • Für einen langfristigen Schutz sind gründliche Reinigung und Trockenlegung der Zähne erforderlich.
  • Folgt eine lokale Fluoridierung, muss die Versiegelung vorher abgeschlossen sein.
  • Eine Versiegelung ist nicht angezeigt, wenn die Fissur bereits kariös erkrankt ist.

Wie läuft die Versiegelung ab?

  1. Reinigung: Die Kaufläche wird gründlich gesäubert und getrocknet.
  2. Vorbereitung: Der Zahn wird mit einem Konditionierungsmittel behandelt, damit der Versiegler haftet.
  3. Auftragen: Der dünnflüssige Kunststoff wird in die Fissuren gegeben.
  4. Aushärten: Eine Lampe härtet den Kunststoff in Sekunden aus.
  5. Kontrolle: Die Praxis prüft den Biss und die Ränder.

Der Eingriff dauert pro Zahn nur wenige Minuten und kommt in der Regel ohne Spritze aus, weil nicht gebohrt wird. Wichtig ist, dass der Zahn trocken bleibt. Bei einem unruhigen Kind kann die Praxis Pausen einplanen.

Wie lange hält eine Fissurenversiegelung?

Eine feste Haltbarkeit lässt sich nicht nennen. Sie hängt von Material, Kaubelastung, Trockenlegung beim Auftragen und Zahnpflege ab. Deshalb wird die Versiegelung bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kontrolliert. Ist ein Teil abgeplatzt, kann die Praxis nachbessern oder erneuern. Ob die Kasse eine Erneuerung zahlt, klären Sie vorab mit der Praxis und der Kasse, weil die Regeln dazu je nach Fall und Vertrag abweichen können.

  • Weiter zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen
  • Klebrige Süßigkeiten sparsam essen
  • Halbjährliche Kontrolle nutzen, die Kasse zahlt sie bis zum 18. Geburtstag

Wann wird nicht versiegelt?

Nach der S3-Leitlinie, über die die zm 2017 berichteten, gibt es klare Gründe gegen eine Versiegelung. Bei nachgewiesener Dentinkaries im Fissurenbereich ist eine Füllung nötig. Bei unvollständig durchgebrochenen Zähnen mit unzureichender Trockenlegung kommen vorerst lokale Maßnahmen wie Fluoridlack in Betracht. Auch Milchzähne kurz vor dem Ausfall und eine nachgewiesene Allergie gegen Materialbestandteile sprechen dagegen. Bei Patientinnen und Patienten ohne Kariesrisiko darf die Versiegelung laut Leitlinie entfallen.

Das erklärt, warum die Praxis nicht automatisch jeden Backenzahn versiegelt. Sie wägt nach Befund und Kariesrisiko ab.

Wie oft ist eine Nachversiegelung nötig?

Eine feste Frist nennt weder das Gesetz noch die Richtlinie. Laut zm-Bericht über die S3-Leitlinie sind versiegelte und unversiegelte Flächen regelmäßig zu kontrollieren, die Intervalle richten sich nach dem Kariesrisiko. Bei Retentionsverlust prüft die Praxis eine Nachversiegelung nach den üblichen Indikationskriterien. Partielle oder vollständige Verluste sollen bei unverändertem Risiko repariert oder erneuert werden. In Erhebungen war ein Großteil der Versiegelungen nur teilweise intakt, deshalb zählt die Kontrolle.

Ein Grund mehr, die halbjährliche Untersuchung zu nutzen: Bis etwa zum 13. oder 14. Lebensjahr entfallen nach demselben Bericht 60 bis über 90 Prozent des Kariesbefalls auf Fissuren und Grübchen der Molaren.

Vorteile, Grenzen und Alternativen

Studien und Leitlinien beschreiben die Fissurenversiegelung als Maßnahme zur Kariesvorbeugung an den Kauflächen der Backenzähne. Sie schützt nur die versiegelten Flächen. Karies zwischen den Zähnen, am Zahnfleischrand oder an Glattflächen bleibt möglich. Deshalb ist die Versiegelung ein Baustein neben Zahnpflege, zuckerarmer Ernährung und Fluoridierung, kein Ersatz.

  • Vorteil: Schmerzfreier, kurzer Eingriff ohne Bohren, wenn der Zahn noch kariesfrei ist.
  • Grenze: Bei bereits bestehender Karies reicht eine Versiegelung nicht. Dann ist je nach Befund eine Füllung nötig.
  • Kontrolle: Die Praxis prüft die Versiegelung bei jedem halbjährlichen Termin.
  • Alternative: Bei sehr kariesanfälligen Kindern kann die Praxis zusätzliche Maßnahmen wie Fluoridierung oder Ernährungsberatung empfehlen.

Fragen Sie in der Praxis, welche Zähne Ihres Kindes aus fachlicher Sicht zuerst versiegelt werden sollten. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Wann ist der günstigste Zeitpunkt?

Sinnvoll ist die Versiegelung bald nach dem Durchbruch der bleibenden Backenzähne. Die ersten großen Backenzähne (6er) brechen etwa im Grundschulalter durch, die zweiten (7er) einige Jahre später. Die Praxis entscheidet beim Termin, ob ein Zahn bereits Karies hat; in diesem Fall ist eine Füllung nötig und keine Versiegelung. Sprechen Sie mit der Praxis über das Kariesrisiko Ihres Kindes. Eine Garantie auf Kariesfreiheit gibt es nicht.

Checkliste für den Termin

  • Versichertenkarte und gegebenenfalls Kinderzahnheft mitbringen
  • Fragen: Welche Zähne sind schon durchgebrochen und für die Versiegelung geeignet?
  • Nachfragen, ob Zuschüsse für kleine Backenzähne bei Ihrer Kasse möglich sind
  • Kind vorab ruhig informieren: Es wird nicht gebohrt, es braucht nur kurz stilles Sitzen mit offenem Mund
  • Nach dem Termin: Zahnpflege wie gewohnt, die Praxis nennt eventuelle Hinweise zum Essen

Zum Mitnehmen

Vor dem Termin

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Fissurenversiegelung?

Ja, für die bleibenden Backenzähne von Kindern und Jugendlichen vom 6. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag (§ 22 SGB V).

Sind alle Backenzähne abgedeckt?

Als Kassenleistung gelten die bleibenden Molaren, also die großen Backenzähne. Für kleine Backenzähne zahlen manche Kassen freiwillige Zuschüsse.

Tut die Fissurenversiegelung weh?

In der Regel nicht. Es wird nicht gebohrt, meist ist keine Betäubung nötig. Der Zahn muss nur kurz trocken gehalten werden.

Wie lange hält die Versiegelung?

Das ist unterschiedlich. Die Praxis kontrolliert sie bei den Vorsorgeterminen und bessert bei Bedarf nach.

Kann man Milchzähne versiegeln?

Das ist keine reguläre Kassenleistung. Fragen Sie die Praxis, ob es im Einzelfall sinnvoll ist.

Brauchen Erwachsene eine Fissurenversiegelung?

Bei Erwachsenen ist sie Privatleistung und nur in Einzelfällen sinnvoll. Die Praxis berät nach Befund.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.