Ratgeber · Notfall und Angstpatienten · Stand 24.10.2026

Zahnarzt ohne Termin: Wann das geht, was Sie mitbringen und welche Alternativen es gibt

Ohne Termin behandeln Zahnarztpraxen vor allem akute Fälle wie starke Schmerzen, Schwellung, Unfälle oder abgebrochene Zähne, planbare Leistungen nicht. Rufen Sie vorher an und schildern Sie Ihre Beschwerden, dann erfahren Sie, ob die Praxis Sie dazwischenschiebt, und ob stattdessen der zahnärztliche Notdienst der bessere Weg ist.

Geht Zahnarzt ohne Termin?

Ja, aber nur für akute Beschwerden und nach Absprache. Ob eine Praxis Sie ohne Termin annimmt, entscheidet sie nach Auslastung und Dringlichkeit. Viele Praxen halten Zeitfenster für Akutfälle frei. Das betrifft vor allem:

  • starke Zahnschmerzen, besonders nachts oder mit Schwellung,
  • Gesichtsschwellung und Fieber, etwa bei Verdacht auf Abszess,
  • Zahnunfälle mit ausgeschlagenem oder abgebrochenem Zahn,
  • herausgefallene Krone, Füllung oder lockere Brücke mit Schmerzen,
  • Nachblutung nach einer Entfernung.

Nicht ohne Termin: Zahnreinigung, Kontrolle, Aufhellung, Kronenversorgung, Zahnersatz, Kieferorthopädie. Dafür planen Praxen Zeit ein. Rufen Sie immer zuerst an, statt unangemeldet zu erscheinen. So sparen Sie Wege, und die Praxis kann sich auf Ihren Fall einstellen.

So gehen Sie vor: Schritt für Schritt

  1. Anrufen. Sagen Sie als Erstes: „Ich habe akute Beschwerden.“ Nennen Sie danach Zahn oder Region, Beginn, Fieber, Schwellung und ob ein Unfall passiert ist.
  2. Dringlichkeit klären. Die Praxis entscheidet, ob Sie sofort kommen sollen, später am Tag oder ob der Notdienst besser ist.
  3. Zeit und Ort bestätigen. Notieren Sie Uhrzeit und Adresse.
  4. Unterlagen mitnehmen. Siehe Checkliste unten.
  5. Bei Verschlechterung nachrufen. Verschlimmert sich die Lage vor dem Termin, informieren Sie die Praxis oder wählen Sie bei Atemnot die 112.

Ist Ihre Praxis nicht erreichbar, hilft Ihnen die Webseite oder die Ansage des Anrufbeantworters, dort stehen oft Vertretung und Notdienstnummer.

Was Sie mitbringen sollten

  • Elektronische Gesundheitskarte und Ausweis
  • Bonusheft oder Nachweise über Kontrollen, falls vorhanden
  • Medikamentenliste, besonders Blutverdünner, Bisphosphonate, Immunsuppressiva
  • Angaben zu Allergien und Vorerkrankungen
  • Bei Unfall: Zahn oder Bruchstücke feucht in Rettungsbox oder kalter H-Milch
  • Bei Kindern: Impfausweis, Ansprechpartner der Eltern
  • Eine Begleitperson, wenn Sie starke Schmerzen oder Angst haben

Haben Sie schon Röntgenbilder oder einen Zahnpass aus einer anderen Praxis, nehmen Sie diese mit. Das erspart doppelte Aufnahmen.

Darf die Praxis mich ohne Termin abweisen?

Bei Beschwerden ohne Dringlichkeit ja: Kontrollen und planbare Leistungen kann die Praxis auf einen späteren Termin legen. Anders ist es bei Notfällen. Nach der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der Versorgung teilnehmen, grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet, und eine Notfallbehandlung darf nicht von einer Vorleistung abhängig gemacht werden. Ein Notfall liegt vor, wenn ohne unverzügliche Behandlung ein weiterer Gesundheitsschaden zu befürchten ist, das beurteilt die Zahnärztin oder der Zahnarzt fachlich. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.

Wird Ihnen am Telefon nur ein Termin in Wochen angeboten, obwohl Sie starke Schmerzen, Schwellung oder Fieber haben, schildern Sie das noch einmal deutlich und fragen Sie nach der Notdienstpraxis oder einer anderen Praxis in der Nähe.

Wie lange ist die Wartezeit?

Eine feste Zeit gibt es nicht. Akutpatienten werden zwischen geplante Termine geschoben, gelegentlich nach der Sprechstunde behandelt. Die Wartezeit hängt von Auslastung und Dringlichkeit ab. Wer einen Zahn verloren hat, deutlich geschwollen ist oder blutet, wird vorgezogen. Planen Sie bei Akutbesuchen etwas Zeit ein und fragen Sie am Telefon nach der erwarteten Wartezeit.

Im zahnärztlichen Notdienst gilt ein ähnliches Prinzip. Die Notdienstpraxen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, in Bayern laut KZVB meist von 10 bis 12 und von 18 bis 19 Uhr, in anderen Ländern gelten andere Modelle. Rufen Sie auch hier vor der Fahrt an, sofern die Nummer vorliegt.

Welche Alternativen gibt es?

AlternativeWann sinnvollHinweis
Zahnärztlicher NotdienstAbends, nachts, Wochenende, FeiertageNur für unaufschiebbare Behandlungen
Andere Praxis in der NäheEigene Praxis hat keine AkutzeitVersicherte wählen frei unter den Vertragszahnärzten (§ 76 SGB V)
Zahnklinik oder MKG-ChirurgieSchwere Verletzung, ausgedehnte SchwellungVorher telefonisch Zuständigkeit klären
Notaufnahme, RettungsdienstAtemnot, Bewusstlosigkeit, starke BlutungNotruf 112
Terminservicestelle 116117Nicht für ZahnärzteVermittelt keine Zahnarzttermine

Das Portal 116117.de führt über Ihr Bundesland zur Notdienstsuche der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Wer keinen festen Zahnarzt hat, kann nach einem Akutbesuch dort bleiben oder die Praxis wechseln.

Zahnarzt ohne Termin bei Kindern, Angst und Schmerzen in der Nacht

Bei Kindern nach einem Sturz zählt Tempo: Ist ein Zahn betroffen, rufen Sie sofort in der Praxis an und schildern Sie den Unfall. Zeigt das Kind Erbrechen, Verwirrtheit oder war es bewusstlos, gehen Sie in die Notaufnahme. Milchzähne werden nicht wieder eingesetzt, kontrollieren lassen sollten Sie sie dennoch.

Wer Angst vor der Behandlung hat, kann das am Telefon sagen. Das Team kann sich darauf einstellen, Schritte erklären und ein Stoppsignal vereinbaren. Nachts oder am Wochenende bleibt der zahnärztliche Notdienst. Dort steht die Schmerzbehandlung im Vordergrund, alles Weitere erfolgt später in der Stammpraxis. Planen Sie nach einem Akutbesuch daher möglichst gleich den Folgetermin ein, sonst bleibt die Ursache unbehandelt und der Schmerz kommt zurück.

Was kostet ein Akutbesuch?

Für gesetzlich Versicherte gilt auch hier das Sachleistungsprinzip. Untersuchung, Röntgenbild, Schmerzbehandlung und ein Notverband sind Kassenleistung, wenn sie notwendig sind. Zusatzleistungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Privatversicherte und Selbstzahler werden nach GOZ abgerechnet, mit möglichen Zuschlägen für Behandlungen außerhalb der Sprechstunde. Konkrete Beträge hängen vom Befund ab.

Gesundheitskarte vergessen: Was nun?

Versicherte legen die elektronische Gesundheitskarte vor Beginn der Behandlung vor (§ 15 SGB V). In dringenden Fällen kann die Karte oder der Berechtigungsschein nachgereicht werden. Eine genaue Frist nennt das Gesetz nicht, deshalb fragen Sie die Praxis, bis wann sie die Karte braucht. Bei Privatversicherten gilt der Behandlungsvertrag, die Rechnung folgt nach der Behandlung.

Diese Sätze helfen am Telefon

  • „Ich habe akute Beschwerden und kann nicht bis zum nächsten regulären Termin warten.“
  • „Das Gesicht ist geschwollen, und ich habe Fieber.“
  • „Bei mir wurde heute ein Zahn ausgeschlagen, ich habe ihn in einer Rettungsbox dabei.“
  • „Können Sie mich zwischenschieben, oder gibt es heute Akutzeiten?“
  • „Wenn Sie keine Zeit haben: Welche Praxis hat heute Dienst?“

Zum Mitnehmen

Vor dem Termin

Häufige Fragen

Kann ich einfach ohne Termin zum Zahnarzt gehen?

Bei akuten Beschwerden ja, nach telefonischer Absprache. Für Kontrollen, Reinigung und planbare Behandlungen brauchen Sie einen Termin.

Was zählt als akuter Fall beim Zahnarzt?

Starke Schmerzen, Schwellung, Fieber, Zahnunfall, abgebrochener Zahn, Nachblutung, herausgefallene Krone mit Beschwerden.

Wie finde ich einen Zahnarzt, der heute noch Zeit hat?

Rufen Sie Ihre Praxis und weitere Praxen in der Nähe an und schildern Sie Ihre Beschwerden. Außerhalb der Sprechzeiten nutzen Sie den zahnärztlichen Notdienst über die Notdienstsuche Ihrer KZV.

Vermittelt die 116117 einen Zahnarzttermin?

Nein. Die Terminservicestellen vermitteln keine Zahnarzttermine. Das Portal 116117.de verweist für Zahnnotdienste auf die Suche der jeweiligen KZV.

Muss ich im Notdienst meine Gesundheitskarte vorzeigen?

Bringen Sie Gesundheitskarte und Ausweis mit. Ohne Karte kann die Abrechnung erschwert sein, klären Sie das am Telefon.

Darf ich als Kassenpatient die Praxis frei wählen?

Ja, unter den zur Versorgung zugelassenen Vertragszahnärzten besteht freie Wahl, die Praxis kann aber aus Kapazitätsgründen abweisen. Rufen Sie mehrere an.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.