Ratgeber · Kosten und Kasse · Stand 25.10.2026
Zahnkrone Kosten: Metall, Keramik und Zirkon im Vergleich
Eine Metallkrone im Seitenzahnbereich ist die Regelversorgung und mit 398,39 Euro angesetzt. Die Kasse zahlt 2026 dafür 239,03 Euro (ohne Bonus) bis 298,79 Euro (zehn Jahre Bonus). Für Vollkeramik oder Zirkon liegen die Gesamtkosten deutlich höher, der Zuschuss bleibt gleich. Verbindlich ist nur der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Kasse: Zahnarzt Kosten: Was Kasse und Patient zahlen
Was kostet eine Zahnkrone je nach Material?
Der Preis einer Krone setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem zahnärztlichen Honorar, den Laborkosten und dem Material. Das Honorar ist nach GOZ nachrechenbar, Labor und Material hängen von der Ausführung ab. Eine bundesweit gültige Preisliste gibt es nicht, deshalb sind die Spannen unten Größenordnungen aus Ratgebern und keine amtlichen Werte.
| Kronenart | Einordnung | Gesamtkosten (Größenordnung) | Festzuschuss |
|---|---|---|---|
| Metallkrone ohne Verblendung, Seitenzahn | Regelversorgung | laut Festzuschuss-Tabelle als Regelversorgung mit 398,39 Euro angesetzt | 239,03 Euro bis 298,79 Euro |
| Metallkrone mit Keramikverblendung, Frontzahn oder Prämolar im Verblendbereich 15 bis 25 und 34 bis 44 | Regelversorgung | Regelversorgung mit 532,83 Euro angesetzt | 319,69 Euro bis 399,62 Euro |
| Verblendete Metallkrone im Seitenzahnbereich | gleichartige Versorgung | Regelversorgung plus Aufpreis für die Verblendung; Höhe nach Kostenplan | Festzuschuss der Regelversorgung |
| Vollkeramik oder Zirkon | je nach Fall gleichartig oder andersartig; privat nach GOZ | Ratgeber nennen für Zirkon rund 900 bis 1.400 Euro je Krone; verbindlich ist nur Ihr Kostenplan | Festzuschuss der Regelversorgung, nicht höher |
Für die Regelversorgung sind die Beträge aus der Festzuschuss-Tabelle der KZBV verbindlich. Für Zirkon nennt etwa der Münchener Verein 900 bis 1.400 Euro, andere Ratgeber beginnen bei rund 700 Euro. Die Abweichungen zeigen, wie stark Region, Labor und Praxis den Preis bestimmen.
Regelversorgung, gleichartig, andersartig: Was die Kasse für eine Krone zahlt
Die Kasse bezuschusst nicht das Material, sondern den Befund. Der Gemeinsame Bundesausschuss ordnet einem zerstörten, aber erhaltungswürdigen Zahn die Regelversorgung zu. Im Seitenzahnbereich ist das eine Krone aus Nichtedelmetall ohne Verblendung. Im sichtbaren Bereich (Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44) gehört eine Keramikverblendung dazu, dafür gibt es den zusätzlichen Befund 1.3.
Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Regelversorgung: Sie wählen die Basislösung, die Kasse zahlt den Festzuschuss, Sie tragen den Rest der Regelversorgung.
- Gleichartige Versorgung: Die Krone entspricht der Regelversorgung und hat Extras, zum Beispiel eine Verblendung an einer Seitenzahnkrone. Nur der Mehraufwand wird privat berechnet.
- Andersartige Versorgung: Die Lösung weicht grundsätzlich ab, etwa ein Implantat statt Brücke. Die gesamte Behandlung wird nach GOZ privat abgerechnet, der Festzuschuss wird angerechnet.
Welche der drei Einstufungen für Ihre Krone zutrifft, steht im Heil- und Kostenplan. Fragen Sie nach, wenn eine gewünschte Keramikkrone nicht eindeutig zugeordnet ist.
Festzuschuss für die Krone 2026
Die Beträge der Festzuschuss-Tabelle 2026 zeigen, was die Kasse in beiden Bereichen zahlt:
| Situation | Regelversorgung (100 %) | Festzuschuss ohne Bonus | mit 5 Jahren Bonus | mit 10 Jahren Bonus |
|---|---|---|---|---|
| Seitenzahn: Metallkrone (Befund 1.1) | 398,39 Euro | 239,03 Euro | 278,87 Euro | 298,79 Euro |
| Front- und Prämolarenbereich: Krone mit Verblendung (Befund 1.1 plus 1.3) | 532,83 Euro | 319,69 Euro | 372,98 Euro | 399,62 Euro |
Im Front- und Prämolarenbereich addieren sich Befund 1.1 und Befund 1.3 (Verblendung). Die Beträge gelten für Zähne im Verblendbereich, im Seitenzahnbereich gibt es keinen Zuschuss für die Verblendung.
Beispielrechnung: Eigenanteil bei 1.000 Euro Gesamtrechnung
Beispiel mit Rechenannahme. Angenommen, eine Zirkonkrone kostet laut Kostenplan 1.000 Euro. Dieser Wert ist eine Annahme, kein Marktpreis. Davon ziehen wir den Festzuschuss ab:
| Annahme: Gesamtrechnung 1.000 Euro | Eigenanteil ohne Bonus | mit 5 Jahren Bonus | mit 10 Jahren Bonus | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| Seitenzahn | 760,97 Euro | 721,13 Euro | 701,21 Euro | 601,61 Euro |
| Front- und Prämolarenbereich | 680,31 Euro | 627,02 Euro | 600,38 Euro | 467,17 Euro |
Im Härtefall wird der Festzuschuss auf die Höhe der Regelversorgung angehoben. Die Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung tragen Sie auch dann selbst, im Beispiel also rund 600 Euro im Seitenzahnbereich. Ab 2027 sinken die Zuschüsse: Bei Befund 1.1 beträgt der Festzuschuss rechnerisch 199,20 Euro ohne Bonus und 258,95 Euro mit zehn Jahren Bonus, der Eigenanteil steigt um 39,84 Euro.
Teilkrone und Stiftaufbau: Weitere Befunde rund um die Krone
Nicht jeder Zahn braucht eine Vollkrone. Hat der Zahn große Substanzdefekte, aber noch erhaltene äußere oder innere Zahnwände, gilt der Befund 1.2. Ist ein Zahn wurzelbehandelt und braucht zur Verankerung einen Stiftaufbau, kommen die Befunde 1.4 oder 1.5 hinzu. Die Festzuschüsse 2026 und Ihr Eigenanteil bei reiner Regelversorgung:
| Befund | Regelversorgung (100 %) | Eigenanteil ohne Bonus | Eigenanteil mit 5 Jahren Bonus | Eigenanteil mit 10 Jahren Bonus |
|---|---|---|---|---|
| 1.2: Große Substanzdefekte, erhaltene Zahnwände, je Zahn | 457,27 Euro | 182,91 Euro | 137,18 Euro | 114,32 Euro |
| 1.4: Stiftaufbau konfektioniert, je Zahn | 83,52 Euro | 33,41 Euro | 25,06 Euro | 20,88 Euro |
| 1.5: Stiftaufbau gegossen, je Zahn | 251,57 Euro | 100,63 Euro | 75,47 Euro | 62,89 Euro |
Ein Stiftaufbau wird zusätzlich zur Krone angesetzt, die Beträge addieren sich also. Bei einer Krone nach Befund 1.1 mit gegossenem Stiftaufbau (1.5) liegt die Regelversorgung bei 649,96 Euro. Der Festzuschuss ohne Bonus beträgt 389,97 Euro, Ihr Eigenanteil 259,99 Euro. Ob eine Teilkrone, eine Vollkrone oder ein Stiftaufbau nötig ist, stellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt fest.
Wie sich das Honorar nach GOZ zusammensetzt
Für eine privat abgerechnete Vollkrone nach Hohlkehl- oder Stufenpräparation (GOZ Nr. 2210) sind 1.678 Punkte angesetzt. Bei einem Punktwert von 5,62421 Cent sind das 94,37 Euro im 1,0-fachen Satz und 217,06 Euro im 2,3-fachen Satz. Die adhäsive Befestigung (Nr. 2197) kommt mit 16,82 Euro bei 2,3-fach hinzu. Sitzt die Krone auf einem Implantat, gilt Nr. 2200 statt Nr. 2210.
Dazu kommen Laborkosten als Auslagen nach § 9 GOZ. Bei voraussichtlich mehr als 1.000 Euro Laborkosten muss Ihnen die Praxis einen Kostenvoranschlag des Labors anbieten. Ist eine Überschreitung des Voranschlags um mehr als 15 Prozent zu erwarten, muss die Praxis Sie unverzüglich in Textform informieren. Ein Faktor über 2,3 ist nach § 10 GOZ für jede Leistung schriftlich zu begründen.
Worauf Sie vor dem Termin achten sollten
- Heil- und Kostenplan verlangen und Befund, Regelversorgung und Festzuschuss darin prüfen.
- Materialfrage ärztlich klären lassen. Welches Material für Ihren Zahn infrage kommt, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach dem Befund.
- Bei Mehrkosten nach drei Kostenaufstellungen fragen: Basis-, mittlere und optimale Versorgung.
- Bonusheft rechtzeitig vorlegen, denn es bestimmt die Stufe 60, 70 oder 75 Prozent.
- Zweitmeinung nutzen: Sie ist für gesetzlich Versicherte laut Verbraucherzentrale kostenlos.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Zahnkrone mit Kassenzuschuss?
Für die Regelversorgung im Seitenzahnbereich zahlt die Kasse 2026 zwischen 239,03 und 298,79 Euro, Ihr Eigenanteil liegt bei rund 100 bis 159 Euro. Für Keramik oder Zirkon kommen die Mehrkosten hinzu.
Zahlt die Kasse bei einer Zirkonkrone mehr als bei einer Metallkrone?
Nein. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung, nicht nach dem gewählten Material.
Was kostet eine Zirkonkrone?
Ratgeber nennen rund 900 bis 1.400 Euro je Krone, andere beginnen bei etwa 700 Euro. Verbindlich ist nur der Kostenplan Ihrer Praxis.
Was ist der Unterschied zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung?
Gleichartig heißt, die Krone entspricht der Regelversorgung mit Extras, nur der Aufpreis wird privat berechnet. Andersartig heißt, die Lösung weicht grundsätzlich ab, dann wird alles nach GOZ abgerechnet.
Zahlt die Kasse die Krone vollständig im Härtefall?
Im Härtefall übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Für Mehrleistungen wie Zirkon zahlen Sie die Differenz selbst.
Ändert sich der Zuschuss für die Krone 2027?
Ja. Die Festzuschüsse sinken laut Gesetz zum 1. Januar 2027 auf 50, 60 und 65 Prozent der Regelversorgung.
Quellen
- KZBV, Abrechnungshilfe Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026
- G-BA, Tragende Gründe zur Anpassung der Festzuschuss-Beträge zum 01.01.2026
- § 55 SGB V, Leistungsanspruch auf Festzuschüsse (gesetze-im-internet.de)
- § 56 SGB V, Festsetzung der Regelversorgungen (gesetze-im-internet.de)
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Verordnungstext mit Gebührenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale, Zahnersatz: Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? (Stand 26.01.2026)
- Verbraucherzentrale, Härtefallregelung beim Zahnersatz
- Verbraucherzentrale, Krone, Brücke oder Implantat? Hohe Kosten beim Zahnersatz vermeiden (Stand 13.04.2026)
- Verbraucherzentrale, 10 Tipps: So sparen Sie Geld beim Zahnersatz
- Münchener Verein, Zahnkronen: Arten, Kosten und Eigenanteil (Versichererangabe)
- zm-online, Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz (20.07.2026)
- IWW, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken
- § 9 GOZ, Ersatz von Auslagen (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.