Ratgeber · Kosten und Kasse · Stand 25.10.2026

Zahnersatz Kosten und Eigenanteil: Festzuschuss durchgerechnet

Bei Zahnersatz zahlt die Kasse 2026 einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Für eine Metallkrone im Seitenzahnbereich sind das 239,03 Euro (ohne Bonus) oder 298,79 Euro (mit zehn Jahren Bonus). Ihr Eigenanteil ergibt sich aus der Gesamtrechnung minus Festzuschuss. Ab 2027 sinken die Sätze um zehn Prozentpunkte.

Wie berechnet sich der Eigenanteil beim Zahnersatz?

Der Festzuschuss ist kein Prozentsatz Ihrer Rechnung. Er bemisst sich nach dem Befund, den Ihre Praxis im Heil- und Kostenplan einträgt. Jedem Befund ordnet der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung zu. Davon trägt die Kasse 2026 mindestens 60 Prozent.

Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Befund und Festzuschuss aus der Tabelle des Gemeinsamen Bundesausschusses ablesen.
  2. Stufe nach Bonusheft festlegen: 60, 70 oder 75 Prozent, im Härtefall 100 Prozent.
  3. Eigenanteil = Gesamtrechnung abzüglich Festzuschuss. Bei Regelversorgung entspricht die Gesamtrechnung ungefähr dem 100-Prozent-Betrag.

Gesetzliche Grundlage sind § 55 und § 56 SGB V. Die Beträge 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss zum 1. Januar 2026 angepasst.

Eigenanteil 2026 an fünf typischen Befunden

Die folgende Tabelle rechnet fünf häufige Befunde mit den Festzuschüssen 2026 durch. Die Regelversorgung entspricht dem 100-Prozent-Betrag der KZBV-Tabelle. Der tatsächliche Eigenanteil kann abweichen, weil der Festzuschuss ein fester Betrag ist und Ihre Rechnung höher oder niedriger ausfallen kann.

BefundRegelversorgung (100 %)Eigenanteil ohne BonusEigenanteil mit 5 Jahren BonusEigenanteil mit 10 Jahren Bonus
1.1: Krone, Seitenzahn, erhaltungswürdig398,39 Euro159,36 Euro119,52 Euro99,60 Euro
2.1: Brücke, ein fehlender Zahn921,60 Euro368,64 Euro276,48 Euro230,40 Euro
2.3: Brücke, drei fehlende Zähne nebeneinander1.174,89 Euro469,96 Euro352,47 Euro293,72 Euro
3.1: Lückensituation II, je Kiefer952,15 Euro380,86 Euro285,64 Euro238,04 Euro
4.4: Zahnloser Unterkiefer1.029,54 Euro411,82 Euro308,86 Euro257,38 Euro

Beispiel Brücke bei einem fehlenden Zahn: Die Regelversorgung ist mit 921,60 Euro angesetzt. Ohne Bonus zahlt die Kasse 552,96 Euro, Ihr Eigenanteil beträgt 368,64 Euro. Mit fünf Jahren Bonus zahlt die Kasse 645,12 Euro, mit zehn Jahren 691,20 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt dann auf 276,48 Euro beziehungsweise 230,40 Euro.

Eigenanteil bei Lücken, Prothesen und Verblendung

Brücken über mehrere Zähne und Prothesen haben eigene Befunde. Die folgende Tabelle rechnet weitere Fälle mit den Werten der KZBV für 2026 durch:

BefundRegelversorgung (100 %)Eigenanteil ohne BonusEigenanteil mit 5 Jahren BonusEigenanteil mit 10 Jahren Bonus
2.2: Brücke, zwei nebeneinander fehlende Zähne1.051,84 Euro420,74 Euro315,55 Euro262,96 Euro
2.4: Frontzahnlücke mit vier fehlenden Zähnen1.287,90 Euro515,16 Euro386,37 Euro321,97 Euro
4.1: Restzahnbestand bis 3 Zähne, Oberkiefer994,80 Euro397,92 Euro298,44 Euro248,70 Euro
4.2: Zahnloser Oberkiefer960,74 Euro384,30 Euro288,22 Euro240,18 Euro

Liegt der fehlende Zahn im sichtbaren Bereich (Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44), kommt für die Verblendung der Befund 2.7 hinzu. Beim Einzelzahn ergeben 2.1 und 2.7 zusammen eine Regelversorgung von 1.054,04 Euro. Der Festzuschuss ohne Bonus beträgt 632,42 Euro, Ihr Eigenanteil 421,62 Euro. Mit zehn Jahren Bonus liegt der Eigenanteil bei 263,51 Euro.

Was bringt das Bonusheft in Euro?

Die Stufen unterscheiden sich um zehn Prozentpunkte. Bei der Brücke mit 921,60 Euro Regelversorgung sind das 92,16 Euro zwischen 60 und 70 Prozent und weitere 46,08 Euro bis 75 Prozent. Bei einem zahnlosen Unterkiefer (Befund 4.4) liegen zwischen 60 und 75 Prozent 154,44 Euro.

Für das Bonusheft zählt, dass Erwachsene in den vergangenen fünf beziehungsweise zehn Jahren jeweils einmal jährlich zur Kontrolle waren. Kinder und Jugendliche brauchen zwei Stempel pro Jahr. Die KZBV nennt für die 75-Prozent-Stufe eine Ausnahme: Eine einmalige Lücke kann mit Begründung gegenüber der Kasse unschädlich bleiben.

Härtefall: Eigenanteil null bei Regelversorgung

Im Härtefall zahlt die Kasse 100 Prozent der Regelversorgung. Für die Brücke mit einem fehlenden Zahn bedeutet das 921,60 Euro statt 552,96 Euro. Die Grenze liegt 2026 laut Verbraucherzentrale bei 1.582 Euro Bruttoeinnahmen im Monat für Alleinstehende, bei 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen und 395,50 Euro mehr je weiterem Angehörigen. Auch Empfänger von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter fallen darunter.

Liegen Sie knapp über der Grenze, greift die gleitende Regelung nach § 55 Abs. 3 SGB V. Die Kasse berechnet den Betrag individuell. Mehrleistungen über die Regelversorgung hinaus tragen Sie auch im Härtefall selbst.

Was sich 2027 ändert: Vergleich der Eigenanteile

Nach Angaben von zm-online und IWW sinken die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte: auf 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent mit fünf und 65 Prozent mit zehn Jahren Bonus. Die Härtefallregelung bleibt unverändert. Die Rechnung unten nimmt an, dass die Regelversorgungsbeträge von 2026 unverändert bleiben. Die endgültigen Beträge für 2027 stehen noch aus, sie werden jährlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

BefundEigenanteil 2026 ohne BonusEigenanteil 2027 ohne BonusEigenanteil 2026 mit 10 Jahren BonusEigenanteil 2027 mit 10 Jahren Bonus
1.1: Krone, Seitenzahn, erhaltungswürdig159,36 Euro199,19 Euro99,60 Euro139,44 Euro
2.1: Brücke, ein fehlender Zahn368,64 Euro460,80 Euro230,40 Euro322,56 Euro
2.3: Brücke, drei fehlende Zähne nebeneinander469,96 Euro587,45 Euro293,72 Euro411,21 Euro
3.1: Lückensituation II, je Kiefer380,86 Euro476,08 Euro238,04 Euro333,25 Euro
4.4: Zahnloser Unterkiefer411,82 Euro514,77 Euro257,38 Euro360,34 Euro

Der Eigenanteil steigt bei allen Befunden um zehn Prozent der Regelversorgung, bei der Brücke also um 92,16 Euro. Der Stichtag ist nicht gesichert: Fachmedien nennen die Bewilligung des Festzuschusses oder das Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans vor dem 1. Januar 2027. Klären Sie mit Ihrer Praxis und Ihrer Kasse den Zeitplan, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen.

Wer rechnet den Eigenanteil ab?

Entspricht Ihre Versorgung der Regelversorgung, rechnet die Praxis nach § 87 Abs. 1a SGB V den bewilligten Festzuschuss mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab und stellt Ihnen nur den Eigenanteil in Rechnung. Bei einer andersartigen Versorgung erstattet die Kasse den bewilligten Festzuschuss dagegen an Sie (§ 55 Abs. 5 SGB V). Diese Rechnung gilt nur bei Bewilligung vor Behandlungsbeginn, deshalb gehört der genehmigte Heil- und Kostenplan an den Anfang.

Wann Mehrkosten über den Eigenanteil hinaus entstehen

Die Rechnung oben gilt nur für die Regelversorgung. Wählen Sie eine höherwertige Lösung, bleibt der Festzuschuss unverändert und die Differenz kommt hinzu. Die Praxis rechnet Mehrleistungen nach GOZ privat ab. Beispiel: Beträgt die Gesamtrechnung für die Brücke 2.400 Euro (Annahme), liegt Ihr Eigenanteil 2026 ohne Bonus bei 1.847,04 Euro und mit zehn Jahren Bonus bei 1.708,80 Euro. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich drei Kostenaufstellungen für Basis-, mittlere und optimale Versorgung geben zu lassen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnkrone?

Bei einer Metallkrone im Seitenzahnbereich (Befund 1.1) liegt die Regelversorgung bei 398,39 Euro. Der Eigenanteil beträgt 2026 rund 159,36 Euro ohne Bonus, 119,52 Euro mit fünf und 99,60 Euro mit zehn Jahren Bonus.

Wie viel Prozent zahlt die Kasse beim Zahnersatz 2026?

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent, mit zehn Jahren 75 Prozent. Im Härtefall sind es 100 Prozent.

Was ändert sich beim Zahnersatz 2027?

Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 auf 50, 60 und 65 Prozent. Die Härtefallregelung bleibt bestehen.

Bekomme ich den Festzuschuss auch bei Implantat oder Keramik?

Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung. Die Mehrkosten einer anderen Lösung tragen Sie selbst.

Wo finde ich die Festzuschuss-Beträge?

Die Beträge je Befund veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss, die KZBV stellt Abrechnungshilfen bereit. Ihre Praxis trägt Befund und Festzuschuss in den Heil- und Kostenplan ein.

Wer zahlt bei Zahnersatz den Festzuschuss, Kasse oder Praxis?

Die Kasse bewilligt ihn, die Praxis rechnet ihn bei Regelversorgung und gleichartiger Versorgung über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Bei andersartiger Versorgung erstattet die Kasse den Festzuschuss an Sie.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.