Ratgeber · Kosten und Kasse · Stand 25.10.2026
Bonusheft beim Zahnarzt: Fristen, Lücken und Wirkung auf den Zuschuss
Mit lückenlosem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent (fünf Jahre) oder 75 Prozent (zehn Jahre). Dafür brauchen Erwachsene einmal pro Jahr einen Kontrolltermin mit Stempel. Ab 2027 sinken alle Stufen um zehn Prozentpunkte auf 50, 60 und 65 Prozent, der Abstand zwischen den Stufen bleibt gleich.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Kasse: Zahnarzt Kosten: Was Kasse und Patient zahlen
Was das Bonusheft bewirkt
Das Bonusheft belegt, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren. Nach § 55 SGB V steigt der Festzuschuss für Zahnersatz mit nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen. Die Stufen im Überblick, jeweils am Beispiel einer Brücke bei einem fehlenden Zahn:
| Nachweis | Festzuschuss 2026 | Festzuschuss ab 2027 | Beispiel Brücke (921,60 Euro Regelversorgung), Festzuschuss 2026 |
|---|---|---|---|
| kein lückenloser Nachweis | 60 Prozent | 50 Prozent | 552,96 Euro |
| 5 Jahre lückenlos | 70 Prozent | 60 Prozent | 645,12 Euro |
| 10 Jahre lückenlos | 75 Prozent | 65 Prozent | 691,20 Euro |
Der Wert des Hefts hängt von Ihrer Behandlung ab. Bei einer Brücke sind zehn Jahre Bonus 138,24 Euro wert, bei einem zahnlosen Unterkiefer (Regelversorgung 1.029,54 Euro) 154,44 Euro. Für die Ermittlung der Stufe zählen nach den Fachmedien die jeweils vor der Behandlung liegenden fünf beziehungsweise zehn Jahre.
Welche Fristen gelten?
Erwachsene benötigen mindestens eine zahnärztliche Kontrolle pro Jahr, dokumentiert durch einen Stempel mit Datum. Nach § 55 Abs. 1 SGB V zählt, dass Versicherte nach dem 18. Lebensjahr mindestens einmal in jedem Kalenderjahr untersucht wurden, bis zum 18. Geburtstag in jedem Kalenderhalbjahr. Zusätzlich muss der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen. Welche Stufe Ihre Kasse anerkennt, erfahren Sie bei ihr. Für Kinder und Jugendliche ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag gilt das Individualprophylaxe-Programm. Dafür sind zwei Besuche pro Jahr vorgesehen, also zwei Stempel. Die Kosten der Individualprophylaxe tragen die Kassen.
Die Kontrolle selbst ist eine Kassenleistung. Laut KZBV übernimmt die Kasse die Untersuchung alle sechs Monate und die Zahnsteinentfernung einmal pro Kalenderjahr. Sie müssen also nichts zahlen, um den Stempel zu erhalten.
Was passiert bei einer Lücke?
Fehlt in den letzten fünf Jahren eine Kontrolle, entfällt die 70-Prozent-Stufe. Für die 75-Prozent-Stufe nennt die KZBV eine Ausnahme: Eine einmalige Lücke im Zehn-Jahres-Zeitraum kann folgenlos bleiben, wenn Sie der Kasse begründen, warum Sie in dem Jahr nicht in der Praxis waren. Für das Jahr 2020 gilt wegen der Kontaktbeschränkungen eine eigene Regelung, dort ist keine Begründung nötig. Eine entsprechende Ausnahme für die 70-Prozent-Stufe nennt die KZBV nicht.
| Situation | Wirkung auf den Festzuschuss | Beispiel Brücke 2026 |
|---|---|---|
| Eine Kontrolle in den letzten 5 Jahren fehlt | 70 Prozent entfallen, es bleiben 60 Prozent | Verlust von 92,16 Euro |
| Fünf Jahre lückenlos, aber eine Lücke im Zeitraum davor | 70 Prozent bleiben; 75 Prozent nur mit begründeter Ausnahme bei der Kasse | bis zu 46,08 Euro zwischen 70 und 75 Prozent |
| Stempel fehlt, Untersuchung war aber dokumentiert | Praxis kann den Stempel nachtragen | kein Verlust, wenn die Akte den Besuch belegt |
| Heft verloren | Praxis kann ein neues Heft aus den Patientenakten ausstellen | kein Verlust bei vollständiger Dokumentation |
Eine fehlende Kontrolle lässt sich nicht im Nachhinein durch einen späteren Besuch ersetzen. Wohl aber lässt sich ein vergessener Stempel nachtragen, wenn der Besuch in der Patientenakte dokumentiert ist. Bitten Sie die Praxis darum, ohne lange zu warten.
Verlorenes Heft, Praxiswechsel und digitale Nachweise
Ist das Heft verloren gegangen, kann Ihre Praxis ein neues aus den Patientenakten ausfüllen. Die KZBV nennt das aufwendig und als Ausnahme gedacht. Wechseln Sie die Praxis, bleibt das Heft gültig: Die neue Praxis führt die Einträge fort oder stellt ein zweites Heft aus. Heben Sie das alte Heft auf und reichen Sie bei Zahnersatz beide ein. Für die Pflege des Hefts sind Sie selbst verantwortlich.
Welche Jahre zählen? Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn
Nach § 55 Abs. 1 SGB V kommt es auf die Untersuchungen in den letzten fünf Jahren (70 Prozent) beziehungsweise zehn Kalenderjahren (75 Prozent) vor Beginn der Behandlung an. Die KKH nennt als Beispiel nur abgeschlossene Kalenderjahre, das laufende Jahr zählt nicht. Beginnt die Zahnersatzbehandlung im Mai 2026, sind das nach dieser Lesart die Jahre 2021 bis 2025 für 70 Prozent und 2016 bis 2025 für 75 Prozent.
| Lebensphase | Erforderlicher Nachweis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag | Untersuchung einmal in jedem Kalenderhalbjahr, also zwei Stempel pro Jahr | § 22 Abs. 1 SGB V, § 55 Abs. 1 SGB V |
| Ab 18 Jahren | mindestens eine Untersuchung in jedem Kalenderjahr | § 55 Abs. 1 SGB V |
| Zusätzlich in allen Phasen | Gebisszustand lässt regelmäßige Zahnpflege erkennen | § 55 Abs. 1 SGB V |
Fragen Sie Ihre Kasse, wie sie das Jahr des Behandlungsbeginns zählt, bevor Sie einen Termin knapp vor einem Jahreswechsel planen.
Rechenbeispiel: Was eine Lücke kostet
Beispiel mit Rechenannahme. Sie benötigen 2026 eine Brücke bei einem fehlenden Seitenzahn (Befund 2.1, Regelversorgung 921,60 Euro). Vor vier Jahren fehlt ein Kontrollstempel. Die 70-Prozent-Stufe entfällt, Sie erhalten 552,96 statt 645,12 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei 368,64 statt 276,48 Euro, also 92,16 Euro höher. Hätten Sie lückenlos zehn Jahre nachgewiesen, läge der Eigenanteil bei 230,40 Euro.
Ab 2027 gelten die gleichen Abstände bei niedrigeren Sätzen: rechnerisch 460,80 Euro, 552,96 Euro und 599,04 Euro Festzuschuss. Ein gepflegtes Heft verhindert damit weiterhin bis zu 138,24 Euro Mehrkosten bei dieser Brücke.
Bonusheft im Härtefall und bei Kindern
Im Härtefall zahlt die Kasse 100 Prozent der Regelversorgung, unabhängig von der Bonusstufe. Das Heft bleibt trotzdem sinnvoll, falls Ihr Einkommen später über der Grenze liegt. Kinder und Jugendliche brauchen das Heft für die späteren Jahre: Wer mit 18 bereits mehrere Jahre lückenlos nachweisen kann, startet mit einem Vorsprung. Das KZBV-Heft ist etwa so groß wie ein Personalausweis, auch mitversicherte Angehörige sollen eines führen.
Checkliste Bonusheft
- Heft bei jedem Kontrolltermin mitbringen und Datum plus Praxisstempel kontrollieren.
- Einmal im Jahr prüfen, ob für jedes Jahr ein Eintrag vorhanden ist.
- Fehlende Stempel zeitnah nachtragen lassen, solange die Akte den Besuch belegt.
- Bei Kindern und Jugendlichen auf zwei Einträge pro Jahr achten.
- Alte Hefte nach einem Praxiswechsel aufbewahren.
- Vor größerem Zahnersatz bei der Kasse nachfragen, welche Stufe sie anerkennt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse zu Ihrem Einzelfall.
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Häufige Fragen
Wie oft muss ich zum Zahnarzt, damit das Bonusheft gilt?
Erwachsene brauchen mindestens eine Kontrolluntersuchung pro Jahr mit Stempel. Kinder und Jugendliche ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag kommen im Rahmen der Individualprophylaxe zweimal pro Jahr.
Wie viel zahlt die Kasse mit Bonusheft?
2026 zahlt die Kasse 70 Prozent der Regelversorgung nach fünf Jahren lückenlosem Nachweis und 75 Prozent nach zehn Jahren, sonst 60 Prozent. Ab 2027 sind es 50, 60 und 65 Prozent.
Was passiert, wenn ich ein Jahr vergessen habe?
Fehlt in den letzten fünf Jahren eine Kontrolle, entfällt die 70-Prozent-Stufe. Für die 75-Prozent-Stufe kann eine einmalige Lücke mit Begründung gegenüber der Kasse unschädlich bleiben.
Kann ich einen fehlenden Stempel nachholen?
Die Praxis kann einen Stempel nachtragen, wenn der Besuch in der Patientenakte dokumentiert ist. Einen versäumten Besuch können Sie nicht nachträglich ersetzen.
Was gilt bei einem verlorenen Bonusheft?
Die Praxis kann ein neues Heft aus den Patientenakten ausstellen. Das ist aufwendig und soll die Ausnahme bleiben.
Zählt das Jahr 2020 als Lücke?
Nein. Nach der KZBV schaden fehlende Besuche im Jahr 2020 nicht, die Kontaktbeschränkungen gelten als Grund.
Quellen
- KZBV, Bonusheft
- KZBV, Vorsorge und Früherkennung
- § 55 SGB V, Leistungsanspruch auf Festzuschüsse (gesetze-im-internet.de)
- KZBV, Abrechnungshilfe Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026
- Verbraucherzentrale, 10 Tipps: So sparen Sie Geld beim Zahnersatz
- Verbraucherzentrale, Zahnersatz: Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? (Stand 26.01.2026)
- zm-online, Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz (20.07.2026)
- IWW, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken
- § 22 SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen (gesetze-im-internet.de)
- KKH, Zahnprothesen und Heil- und Kostenplan
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.