Ratgeber · Kosten und Kasse · Stand 25.10.2026
Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt: So lesen und prüfen Sie ihn
Der Heil- und Kostenplan (HKP) zeigt, welche Behandlung geplant ist, was sie kostet und wie viel die Kasse als Festzuschuss zahlt. Gesetzlich Versicherte erhalten ihn bei Zahnersatz vor Behandlungsbeginn, die Kasse prüft ihn und genehmigt den Zuschuss. Zweitmeinung und zweiter Plan sind laut Verbraucherzentrale kostenlos. Bei der KKH gelten genehmigte Pläne sechs Monate, bei anderen Kassen kann die Frist abweichen.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Kasse: Zahnarzt Kosten: Was Kasse und Patient zahlen
Was steht im Heil- und Kostenplan?
Der Plan fasst Befund, Planung und Kosten zusammen. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen ihn nach den Angaben der Verbraucherzentrale ausfüllen und aushändigen, sobald sie gesetzlich Versicherten Zahnersatz empfehlen. Die veranschlagten Kosten sind so genau wie möglich anzugeben. Im Kern enthält er:
- den Befund Ihrer Zähne, aus dem sich der Festzuschuss ableitet,
- die Regelversorgung, also die Basislösung für diesen Befund,
- die tatsächlich geplante Versorgung,
- die voraussichtlichen Kosten für Honorar, Material und Labor,
- den Festzuschuss der Kasse und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Die Felder und ihre Reihenfolge können sich je nach Formular und Praxissoftware unterscheiden. Ein Beispiel zeigt, wie sie zusammenhängen:
| Feld im Plan | Beispieleintrag (fiktiv) | Bedeutung |
|---|---|---|
| Befund | Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn | Ausgangslage, aus der sich der Festzuschuss ergibt |
| Befundnummer und Anzahl | 2.1, Anzahl 1 | Schlüssel zur Festzuschuss-Tabelle |
| Regelversorgung | Brücke aus Nichtedelmetall | Basislösung für diesen Befund, mit 921,60 Euro angesetzt |
| Tatsächlich geplante Versorgung | Brücke mit höherwertigem Material (Annahme) | weicht von der Regelversorgung ab, Mehrkosten zahlen Sie |
| Festzuschuss 60 Prozent | 552,96 Euro | Betrag der Kasse ohne Bonus |
| Festzuschuss mit 10 Jahren Bonus | 691,20 Euro | Betrag der Kasse mit 75 Prozent |
Schritt 1: Befund und Festzuschuss prüfen
Suchen Sie die Befundnummer im Plan, zum Beispiel 1.1 für eine Krone auf einem zerstörten Zahn oder 2.1 für eine Brücke bei einem fehlenden Zahn. Daneben steht die Anzahl, mit der der Festzuschuss multipliziert wird. Die Beträge für 2026 stehen in der Tabelle der KZBV. Für Befund 2.1 sind das 552,96 Euro bei 60 Prozent, 645,12 Euro bei 70 Prozent und 691,20 Euro bei 75 Prozent.
Fragen Sie nach, wenn Befund oder Anzahl Ihrer Zahnsituation nicht zu entsprechen scheinen. Die Einstufung ist eine zahnärztliche Beurteilung, die Sie sich erklären lassen können. Ob die Einstufung für Sie zutrifft, klären Sie mit der Praxis.
Schritt 2: Regelversorgung und geplante Versorgung vergleichen
Steht im Plan dieselbe Lösung wie die Regelversorgung, tragen Sie die Differenz zum Festzuschuss. Weicht die geplante Versorgung ab, zahlen Sie die Mehrkosten. Bei einer gleichartigen Versorgung, etwa einer Krone mit Extras, rechnet die Praxis nur den Mehraufwand privat ab. Bei einer andersartigen Versorgung wie einem Implantat statt einer Brücke wird die gesamte Behandlung nach GOZ privat abgerechnet, der Festzuschuss wird angerechnet.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich drei Kostenaufstellungen für Basis-, mittlere und optimale Versorgung geben zu lassen.
Schritt 3: Kosten, Faktoren und Laborpositionen kontrollieren
Prüfen Sie, ob Honorar, Material und Labor getrennt ausgewiesen sind. Nach § 9 GOZ muss Ihnen die Praxis einen Kostenvoranschlag des Labors anbieten, wenn die Laborkosten voraussichtlich 1.000 Euro überschreiten. Wird eine Überschreitung um mehr als 15 Prozent erwartet, muss sie Sie unverzüglich in Textform informieren.
Privat berechnete Leistungen folgen der GOZ. Achten Sie auf den Steigerungsfaktor: Der 2,3-fache Satz gilt als durchschnittlich, höhere Faktoren brauchen später in der Rechnung eine schriftliche Begründung. Leistungen auf Verlangen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, müssen nach § 2 Abs. 3 GOZ vor Erbringung in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden, mit dem Hinweis, dass eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.
Schritt 4: Genehmigung durch die Kasse und Gültigkeit
Ihre Kasse prüft den Plan und bewilligt den Festzuschuss. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Bewilligung. Die KKH nennt sechs Monate ab Genehmigung als Gültigkeit, ZWP online berichtet Ähnliches aus der Zahnärzteschaft. Bei anderen Kassen kann die Frist abweichen, sie steht im Bescheid. Wird es zeitlich eng, muss ein Verlängerungsantrag vor Ablauf der Frist bei der Kasse eingehen, sonst kann die Abrechnung ausgeschlossen sein. Eine telefonische Verlängerung ist nach der KKH nicht möglich.
Wichtig für 2026 und 2027: Als Stichtag für die Absenkung der Festzuschüsse nennen Fachmedien die Bewilligung oder das Ausstellungsdatum des Plans vor dem 1. Januar 2027. Gesichert ist das nicht. Planen Sie die Einreichung deshalb rechtzeitig und klären Sie mit Kasse und Praxis, welches Datum maßgeblich ist.
Was die Kasse prüft und was nicht
Nach § 87 Abs. 1a SGB V prüft die Kasse den Plan vor Beginn der Behandlung insgesamt. Sie kann Befund, Versorgungsnotwendigkeit und geplante Versorgung begutachten lassen. Die Verbraucherzentrale ordnet ein: Die Kasse prüft vor allem die Voraussetzungen für den Festzuschuss, nicht, ob Planung und Kosten angemessen sind. Die KKH nennt eine Bearbeitungsdauer von in der Regel bis zu 15 Werktagen. Holt sie ein Gutachten ein, ist das für Sie kostenfrei.
Die Genehmigung muss vor dem Behandlungsbeginn vorliegen. Ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen von 2014 betont, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht vorgesehen ist.
Schritt 5: Zweitmeinung einholen
Bei gleichem Befund können Pläne und Kosten stark variieren. Gesetzlich Versicherte können einen zweiten Heil- und Kostenplan nach der Verbraucherzentrale kostenlos erstellen lassen. Die Prüfung ist über die Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Zahnärztekammern möglich, auch viele Kassen bieten Zweitmeinungen an. Online-Portale, in denen Praxen Gegenangebote abgeben, können günstiger sein. Der Behandlungsplan der neuen Praxis kann aber vom Angebot abweichen.
Teil 1, Teil 2 und die Unterschrift
Der Plan besteht nach der Verbraucherzentrale aus zwei Teilen. Teil 1 enthält Befund, zugehörige Kassenleistung und geplante Versorgung. Teil 2 ist nur nötig, wenn Sie mehr als die Regelversorgung wünschen: Dort stehen das privatzahnärztliche Honorar und der voraussichtliche Eigenanteil. Mit der Unterschrift auf dieser zweiten Seite bestätigen Sie, dass Sie eine Versorgung mit Privatleistungen wünschen. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob alle absehbaren Positionen enthalten sind, etwa Vorbehandlungen und bei Implantaten auch Krone oder Brücke.
Der Plan ist eine Schätzung. Wird eine Überschreitung der Laborkosten um mehr als 15 Prozent erwartet, muss die Praxis Sie nach § 9 Abs. 2 GOZ unverzüglich in Textform informieren.
Checkliste und häufige Fehler
- Plan vor Behandlungsbeginn in Textform verlangen.
- Befundnummer, Anzahl und Festzuschuss mit der aktuellen Tabelle vergleichen.
- Regelversorgung und geplante Versorgung nebeneinander legen.
- Laborkosten und Material getrennt ausweisen lassen.
- Zweitmeinung einholen, bevor Sie unterschreiben.
- Bewilligung abwarten und Gültigkeitsdatum notieren.
- Bonusheft und gegebenenfalls Härtefallantrag mit einreichen.
Häufige Fehler: Behandlungsbeginn vor der Bewilligung, abgelaufener Plan ohne Verlängerungsantrag, Festzuschuss mit Gesamtkostenanteil verwechselt, fehlende Unterlagen beim Härtefall und eine Unterschrift unter einen unklaren Plan. Dieser Ratgeber ersetzt keine zahnärztliche Beratung.
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Häufige Fragen
Was ist ein Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?
Der Plan enthält Befund, geplante Behandlung, voraussichtliche Kosten und den Festzuschuss der Kasse. Praxen müssen ihn gesetzlich Versicherten bei Zahnersatz aushändigen.
Muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigen?
Ja. Die Kasse prüft den Plan und bewilligt den Festzuschuss. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Bewilligung.
Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?
Die KKH nennt sechs Monate ab Genehmigung, bei anderen Kassen kann die Frist abweichen. Eine Verlängerung muss vor Fristende bei der Kasse beantragt werden.
Kann ich einen Heil- und Kostenplan kostenlos prüfen lassen?
Ja. Laut Verbraucherzentrale sind Zweitmeinung und zweiter Plan für gesetzlich Versicherte kostenlos. Beratungsstellen von KZV und Zahnärztekammern prüfen Pläne.
Was bedeutet Regelversorgung im Heil- und Kostenplan?
Die Regelversorgung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Basislösung für Ihren Befund. Auf ihr beruht der Festzuschuss.
Was gilt für Pläne, die 2026 genehmigt werden?
Der Stichtag ist nicht gesichert. Fachmedien nennen die Bewilligung oder das Ausstellungsdatum des Plans vor dem 1. Januar 2027; dann würden noch 60, 70 und 75 Prozent gelten. Klären Sie das mit Ihrer Kasse.
Quellen
- Verbraucherzentrale, Krone, Brücke oder Implantat? Hohe Kosten beim Zahnersatz vermeiden (Stand 13.04.2026)
- Verbraucherzentrale, 10 Tipps: So sparen Sie Geld beim Zahnersatz
- Verbraucherzentrale, Zahnersatz: Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? (Stand 26.01.2026)
- § 55 SGB V, Leistungsanspruch auf Festzuschüsse (gesetze-im-internet.de)
- § 56 SGB V, Festsetzung der Regelversorgungen (gesetze-im-internet.de)
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Verordnungstext mit Gebührenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- KZBV, Abrechnungshilfe Festzuschüsse, gültig ab 01.01.2026
- KKH, Zahnprothesen und Heil- und Kostenplan
- ZWP online, Gültigkeit genehmigter ZE-Heil- und Kostenpläne
- zm-online, Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz (20.07.2026)
- IWW, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken
- § 87 SGB V, Bundesmantelvertrag, Heil- und Kostenplan (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale, Der Heil- und Kostenplan: Was Sie darüber wissen müssen (Stand 19.02.2024)
- § 9 GOZ, Ersatz von Auslagen (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.