Ratgeber · Zahnersatz und Implantate · Stand 25.10.2026

Zahnersatz Arten: Krone, Brücke, Prothese und Implantat im Überblick

Zahnersatz gibt es als Krone, Brücke, Prothese oder Implantat mit Krone, Brücke oder Prothese darauf. Welche Art infrage kommt, hängt vom Befund ab: Wie viele Zähne fehlen, wo liegen die Lücken, wie viel Zahnsubstanz ist noch da. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, der 2026 für einen fehlenden Zahn ohne Bonus 552,96 Euro beträgt.

Welche Arten von Zahnersatz gibt es?

Zahnersatz ersetzt verlorene Zahnsubstanz oder ganze Zähne. Fachlich unterscheidet man festsitzenden, herausnehmbaren und kombinierten Zahnersatz. Dazu kommt die Versorgung auf Implantaten, bei der künstliche Zahnwurzeln im Kieferknochen den Halt bilden.

ArtErsetztHaltTypischer Einsatz
KroneZahnkrone bei großem SubstanzverlustZementiert auf dem eigenen ZahnStark zerstörter, erhaltungswürdiger Zahn
Teilkrone, OnlayTeil der Kaufläche und HöckerZementiert oder geklebtGroße Defekte bei erhaltener Zahnwand
Brücke1 bis 4 fehlende ZähneAngrenzende Zähne als PfeilerZahnbegrenzte Lücke
TeilprotheseMehrere Zähne, auch FreiendeKlammern oder Teleskope an RestzähnenGrößere oder offene Lücken
TotalprotheseAlle Zähne eines KiefersHaftung auf der SchleimhautZahnloser Kiefer
Implantat mit AufbauEinzelne bis alle ZähneIm Kieferknochen verankertLücken, Prothesenhalt, Zahnloser Kiefer

Die Entscheidung trifft Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt nach Untersuchung, Röntgenbild und Beratung. Jede Variante hat Voraussetzungen und Grenzen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Welche Art passt zu welcher Situation?

Die Wahl folgt dem Befund. Die folgende Übersicht zeigt typische Ausgangslagen und die Versorgungen, die dafür fachlich in Betracht kommen. Sie ersetzt keine Untersuchung, sondern hilft bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.

AusgangslageMögliche VersorgungWorauf es ankommt
Zahn mit großem Loch, Wurzel intaktKrone oder TeilkroneRestzahnsubstanz und Randschluss
Ein Zahn fehlt, Nachbarn sind gesundImplantat mit Krone, AdhäsivbrückeKnochenangebot, Schmelzangebot, Platz
Ein Zahn fehlt, Nachbarn sind überkrontBrücke über die vorhandenen KronenZustand und Halt der Pfeiler
Mehrere Zähne fehlen am Ende der ReiheTeilprothese, ImplantateRestzähne, Halt, Kauanspruch
Nur noch wenige RestzähneTeleskop- oder DeckprotheseAnker und Mundhygiene
Zahnloser KieferTotalprothese, Prothese auf ImplantatenProthesenlager, Knochen, Halt

Aus dieser Tabelle folgt kein Anspruch auf eine Versorgungsart. Was medizinisch möglich und sinnvoll ist, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach Untersuchung. Unter Umständen sind vorher Parodontitisbehandlung, Wurzelbehandlung oder Extraktionen nötig.

Krone, Teilkrone und Inlay: Wenn der Zahn noch da ist

Ist ein Zahn weitgehend zerstört, aber noch erhaltungswürdig, kommt eine Krone infrage. Sie umschließt den Zahnstumpf und stellt Form und Kaufunktion wieder her. Bei einem endodontisch behandelten Zahn kann zusätzlich ein Stiftaufbau nötig sein, damit die Krone Halt findet.

Bleibt die vestibuläre oder orale Zahnwand erhalten, kann eine Teilkrone genügen. Sie schont mehr Zahnsubstanz als eine Vollkrone. Inlays und Onlays zählen dagegen zu den Füllungen (Einlagefüllungen) und werden anders abgerechnet als Zahnersatz. Details dazu finden Sie im Artikel zu den Kosten von Inlay und Onlay.

Material

Üblich sind Metall mit Keramikverblendung, Vollkeramik und Zirkonoxid. Die Kassen-Regelversorgung sieht Metallkronen vor, im sichtbaren Bereich mit Verblendung. Verblendungen werden für die Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44 berücksichtigt. Weitere Materialien sind meist Mehrleistungen, die Sie selbst tragen.

Brücke und Prothese: Lücken schließen

Eine Brücke überspannt eine Lücke und wird an den Nachbarzähnen befestigt. Diese Pfeilerzähne werden dafür beschliffen. Eine Sonderform ist die Adhäsivbrücke, die mit Flügeln an den Nachbarzähnen klebt und weniger Zahnsubstanz kostet. Für den Ersatz einzelner Schneidezähne ist sie unter bestimmten Bedingungen Regelversorgung.

Fehlen Zähne am Ende der Zahnreihe, spricht man von einer Freiendsituation. Dort kann keine klassische Brücke gesetzt werden, weil der hintere Pfeiler fehlt. Dann kommen herausnehmbare Teilprothesen oder Implantate infrage.

  • Klammerprothese: Metallklammern halten die Prothese an den Restzähnen.
  • Teleskopprothese: Kronen auf den Restzähnen tragen passende Gegenstücke in der Prothese. Das ist eine kombinierte Versorgung.
  • Totalprothese: Sie haftet bei zahnlosem Kiefer auf der Schleimhaut. Im Unterkiefer ist der Halt oft schwieriger als im Oberkiefer.

Mehr zu Kosten und Reparatur finden Sie in den Artikeln zu Zahnbrücke und Zahnprothese.

Implantate: Künstliche Zahnwurzel mit Aufbau

Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Titan oder Keramik, die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Darauf sitzt ein Aufbau mit Krone, Brücke oder Prothese. Dieser Aufbau heißt Suprakonstruktion.

Implantologische Leistungen gehören nach § 28 Absatz 2 SGB V grundsätzlich nicht zur Kassenleistung. Ausnahmen gibt es nur für seltene, vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte besonders schwere Fälle, etwa nach Tumoroperationen oder bei bestimmten Fehlbildungen. Für den Zahnersatz auf dem Implantat zahlt die Kasse in der Regel den normalen Festzuschuss für den Befund, nicht für die Implantation selbst.

Ob ein Implantat möglich ist, hängt unter anderem vom Knochenangebot, vom Zustand des Zahnfleischs und von Allgemeinerkrankungen ab. Eine ärztliche Abklärung ist vor jeder Implantation notwendig. Mehr dazu in den Artikeln zu Knochenaufbau und Sofortimplantat.

Regelversorgung, gleichartig und andersartig

Das Kassensystem arbeitet mit Befunden. Für jeden Befund hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung festgelegt (§ 56 SGB V). Auf dieser Basis wird der Festzuschuss berechnet, nicht auf Basis Ihrer tatsächlich gewählten Versorgung.

VersorgungsformBedeutungBeispielWas die Kasse zahlt
RegelversorgungLeistung, die der Befund laut Richtlinie vorsiehtMetallkrone mit Verblendung im sichtbaren BereichFestzuschuss, bei Regelversorgung ist der Eigenanteil der Rest der Kosten
GleichartigGleiche Grundform, aufwendigere AusführungVollkeramikkrone statt VerblendkroneFestzuschuss, Mehrkosten tragen Sie
AndersartigAndere Versorgungsform als die RegelversorgungImplantat statt BrückeFestzuschuss als Kostenerstattung, Rest tragen Sie

Rechtsgrundlage für die Abgrenzung sind die Absätze 4 und 5 von § 55 SGB V. In beiden Fällen bleibt der Festzuschuss gleich hoch. Er hängt nur vom Befund und von Ihrem Bonus ab.

Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Als Faustregel gilt: Bleibt die Versorgungsform gleich und ändern sich nur Material oder Ausführung, liegt gleichartiger Zahnersatz vor. Wechselt die Versorgungsform, etwa von der Brücke zum Implantat oder von der Teilprothese zur Brücke, ist es andersartig. Die Praxis muss im Heil- und Kostenplan angeben, welcher Fall vorliegt. Zusätzlich muss sie die Regelversorgung benennen, damit der Zuschuss nachvollziehbar bleibt.

Bei Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung schließen Sie mit der Praxis eine Vereinbarung über die Mehrkosten. Lesen Sie sie vor der Unterschrift aufmerksam und fragen Sie, wenn Posten unklar sind.

Ablauf: Vom Befund bis zum fertigen Zahnersatz

Der Weg zum Zahnersatz läuft in der Regel in diesen Schritten ab:

  1. Untersuchung und Befund: Die Praxis prüft Zähne, Zahnfleisch und Kiefer, meist mit Röntgenbild.
  2. Beratung: Sie erfahren, welche Versorgungen möglich sind, was jede bedeutet und welche Alternativen es gibt.
  3. Heil- und Kostenplan: Die Praxis erstellt den Plan mit Befunden, Regelversorgung und geplanter Versorgung.
  4. Genehmigung: Die Kasse prüft den Plan und setzt den Festzuschuss fest.
  5. Vorbehandlung: Zähne werden präpariert, Entzündungen behandelt, gegebenenfalls Zähne entfernt.
  6. Abdruck und Labor: Der Abdruck, heute oft digital, geht ans zahntechnische Labor. Dort entsteht der Zahnersatz.
  7. Einsetzen und Kontrolle: Die Praxis passt den Zahnersatz an und prüft Biss und Sitz. Nachkontrollen gehören dazu.

Zwischen Abdruck und Einsetzen vergehen meist einige Tage bis Wochen, je nach Aufwand. Bei Implantaten dauert der Gesamtweg deutlich länger, weil der Knochen einheilen muss. Wie lange, bestimmt der Einzelfall.

Festzuschuss 2026: Was die Kasse beiträgt

Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Er steigt auf 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig zur Kontrolle waren, und auf 75 Prozent nach zehn Jahren lückenloser Kontrollen. Das Bonusheft dient als Nachweis. Bei unzumutbarer Belastung (Härtefall, § 55 Absatz 2 SGB V) kann der Zuschuss auf bis zu 100 Prozent der Regelversorgung steigen.

BefundOhne Bonus (60 %)5 Jahre (70 %)10 Jahre (75 %)
1.1 Krone je Zahn239,03 Euro278,87 Euro298,79 Euro
2.1 Lücke, 1 fehlender Zahn552,96 Euro645,12 Euro691,20 Euro
2.2 Lücke, 2 Zähne631,10 Euro736,29 Euro788,88 Euro
3.1 Lückensituation II je Kiefer571,29 Euro666,51 Euro714,11 Euro
4.2 Zahnloser Oberkiefer576,44 Euro672,52 Euro720,56 Euro
4.4 Zahnloser Unterkiefer617,72 Euro720,68 Euro772,16 Euro

Die Beträge werden jährlich neu festgesetzt, nicht vom G-BA, sondern auf Grundlage von Vereinbarungen nach § 57 SGB V. Die hier genannten Werte gelten ab 1. Januar 2026. Prüfen Sie vor Behandlungsbeginn den aktuellen Stand bei Ihrer Kasse.

Beispielrechnung: Brücke für einen fehlenden Backenzahn

Dies ist ein Rechenbeispiel, keine Preisangabe. Angenommen, die Gesamtkosten für eine dreigliedrige Brücke betragen laut Heil- und Kostenplan 2.400 Euro. Der Festzuschuss für Befund 2.1 beträgt ohne Bonus 552,96 Euro. Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.847,04 Euro. Mit 70 Prozent sind es 1.754,88 Euro, mit 75 Prozent 1.708,80 Euro. Die tatsächlichen Gesamtkosten legen Praxis und Labor fest.

Was nicht im Festzuschuss steckt

Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung, nicht auf Ihre Rechnung. Er steigt nicht, wenn die gewählte Versorgung teurer ist. Mehrleistungen wie Vollkeramik, zusätzliche Implantate oder aufwendige Ausführungen bezahlen Sie selbst. Auch einzelne Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fallen in Ihren Eigenanteil. Eine private Zahnzusatzversicherung kann diesen Teil ganz oder anteilig abdecken. Prüfen Sie dabei Wartezeiten, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse im Vertrag, bevor eine Behandlung beginnt.

Der Festzuschuss wird zusätzlich zum Bonus auf Basis Ihres Befundes festgesetzt. Mehrere Befunde können zusammenkommen, etwa Krone, Stiftaufbau und Brückenglied. Der Heil- und Kostenplan weist jeden Befund einzeln aus.

Hinweis zum Jahreswechsel: Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) sinken die Prozentsätze des Festzuschusses nach § 55 Absatz 1 SGB V für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, auf 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent mit fünf und 65 Prozent mit zehn Jahren Vorsorge. Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse gelten die bisherigen Sätze (60, 70 und 75 Prozent). Alle Euro-Beträge in diesem Ratgeber beziehen sich auf 2026. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn Ihre Kasse nach dem für Ihren Plan geltenden Stand.

Pflege und Nachsorge

Jeder Zahnersatz verlangt Pflege. Bei Kronen und Brücken zählt die gründliche Reinigung am Zahnfleischrand und unter Brückengliedern, etwa mit Zahnseide, Interdentalbürsten oder Mundduschen nach Anleitung der Praxis. Herausnehmbare Prothesen reinigen Sie täglich außerhalb des Mundes mit einer weichen Bürste und mildem Reinigungsmittel, nicht mit Zahnpasta, die die Kunststoffoberfläche aufrauen kann. Bei Implantaten ist die Pflege des Zahnfleischrandes besonders wichtig, weil Entzündungen am Implantat den Halt gefährden können.

Regelmäßige Kontrollen sind Teil der Versorgung, und die Kontrolltermine bilden auch Ihre Grundlage für das Bonusheft. Eine professionelle Zahnreinigung kann ergänzend sinnvoll sein. Sprechen Sie mit der Praxis über Intervalle, die zu Ihrer Situation passen.

Melden Sie sich früh, wenn Zahnersatz drückt, wackelt oder sich Zahnfleisch entzündet. Schmerzen oder Schwellungen sollten ärztlich abgeklärt werden. Eine Anpassung ist in der Regel einfacher, wenn sie rechtzeitig erfolgt. Heben Sie außerdem Unterlagen zu Material und Labor auf, denn diese Nachweise helfen bei späteren Reparaturen oder Erneuerungen.

Checkliste: Heil- und Kostenplan prüfen

Vor jeder größeren Versorgung erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Die Kasse prüft ihn und genehmigt den Festzuschuss. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Genehmigung. Diese Punkte sollten Sie vorher klären:

  • Sind alle Befunde mit Nummer und Festzuschuss aufgeführt?
  • Ist die Regelversorgung erkennbar, und ist die gewählte Versorgung als gleichartig oder andersartig bezeichnet?
  • Sind zahnärztliche Leistungen und Laborkosten getrennt ausgewiesen?
  • Stimmt der Bonus (Bonusheft vorgelegt, Stufe 70 oder 75 Prozent)?
  • Wie hoch ist der voraussichtliche Eigenanteil in Euro?
  • Welches Material wird verwendet, und wo wird gefertigt (Meisterlabor im Inland oder Ausland)?
  • Gibt es Alternativen, und wurden Vor- und Nachteile erklärt?
  • Wie lange gilt die Gewähr, und was passiert bei Nachbesserung?
  • Wurde ein Termin für eine Zweitmeinung angeboten oder ist er gewünscht?

Der Plan gilt nach Genehmigung für eine begrenzte Zeit. Beachten Sie die Frist, die auf dem Plan steht, und fragen Sie bei Verzögerungen nach.

Häufige Fehler bei der Wahl des Zahnersatzes

  • Behandlung vor Genehmigung: Wer beginnt, bevor die Kasse den Plan geprüft hat, riskiert Streit über den Zuschuss.
  • Bonusheft nicht vorgelegt: Ohne Nachweis gilt der niedrigere Zuschuss. Fehlende Stempel lassen sich oft nicht nachholen.
  • Nur auf den Preis schauen: Material, Planung, Nachsorge und Gewähr gehören zum Vergleich.
  • Zweitmeinung scheuen: Bei hohem Eigenanteil lohnt eine zweite Einschätzung, zum Beispiel über die Patientenberatung der Zahnärztekammer.
  • Zahnerhalt übersehen: Manche Zähne lassen sich mit Wurzelbehandlung und Krone erhalten. Ob das sinnvoll ist, klärt die Zahnarztpraxis.
  • Folgekosten ausblenden: Reparaturen, Unterfütterungen und Kontrollen kommen später dazu.
  • Alternativen nicht abfragen: Oft gibt es mehrere Wege, etwa Brücke, Implantat oder Prothese. Wer nur eine Variante kennt, kann nicht vergleichen.
  • Gewähr nicht klären: Fragen Sie, ob die Gewähr bei Arbeiten aus einem Labor im Ausland dieselbe ist und wer bei Mängeln nachbessert.

Ein einfacher Schutz: Bewahren Sie Heil- und Kostenplan, Genehmigung, Rechnung und Bonusheft gemeinsam auf. So können Sie später Ansprüche belegen.

Berufe rund um den Zahnersatz

Hinter jeder Versorgung stehen mehrere Berufe. Zahnärztinnen und Zahnärzte planen die Versorgung, präparieren die Zähne und setzen den Zahnersatz ein. Wer sich auf Implantologie, Prothetik oder Parodontologie spezialisiert, bildet sich über Curricula und Fortbildungen der Kammern und Fachgesellschaften weiter. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker fertigen Kronen, Brücken und Prothesen im zahntechnischen Labor, im Handwerk führt der Weg bis zur Meisterprüfung. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bereiten Behandlungen vor, assistieren am Stuhl, erstellen Abdrücke und kümmern sich um Abrechnung und Heil- und Kostenpläne.

Mit Aufstiegsfortbildungen wie ZMP, ZMF oder Dentalhygienikerin (DH) kommen Aufgaben in Prophylaxe und Parodontologie hinzu. Das ist für den Zahnersatz bedeutsam, denn gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sind Grundlage jeder prothetischen Versorgung.

Wer eine Laufbahn in diesem Feld erwägt oder als Praxis oder Labor Fachkräfte sucht, findet auf Zahnfinden Ratgeber zu Ausbildung, Weiterbildung und Gehalt. Praxen, die Zahnersatz anbieten, können ihre Leistungen im Verzeichnis sachlich darstellen. Qualitätsaussagen über einzelne Anbieter treffen wir nicht, und Heilversprechen sind nach dem Heilmittelwerbegesetz ausgeschlossen.

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Häufige Fragen

Welche Zahnersatz Arten gibt es?

Es gibt Kronen und Teilkronen, Brücken, Teil- und Totalprothesen sowie implantatgetragenen Zahnersatz. Welche Art passt, richtet sich nach Zahl und Lage der fehlenden Zähne und nach der vorhandenen Zahnsubstanz.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung (für bis 31. Dezember 2026 bewilligte Festzuschüsse, ab 2027 sind es 50 Prozent). Mit lückenlosem Bonusheft sind es 70 Prozent nach fünf und 75 Prozent nach zehn Jahren (ab 2027: 60 und 65 Prozent).

Was ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und gleichartigem Zahnersatz?

Die Regelversorgung ist die Leistung, die der G-BA für den Befund vorsieht. Gleichartiger Zahnersatz hat dieselbe Grundform, ist aber aufwendiger ausgeführt, zum Beispiel Vollkeramik statt Verblendkrone. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.

Bezahlt die Kasse ein Zahnimplantat?

Das Implantat selbst nur in seltenen, vom G-BA festgelegten Ausnahmefällen. Für den Zahnersatz darauf gibt es den Festzuschuss, der sich am Befund orientiert.

Wie lange gilt die Gewähr auf Zahnersatz?

Nach § 136a Absatz 4 SGB V übernimmt der Zahnarzt für Füllungen und Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Ausnahmen und längere Fristen können vertraglich geregelt sein.

Muss ich den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigen lassen?

Ja. Reichen Sie den Plan bei Ihrer Kasse ein und beginnen Sie erst nach der Genehmigung mit der Behandlung, damit der Festzuschuss sicher festgesetzt ist.

Was ist eine Suprakonstruktion?

So heißt der Zahnersatz auf dem Implantat, also Krone, Brücke oder Prothese, die auf dem Implantat befestigt wird.

Wann lohnt eine Zweitmeinung beim Zahnersatz?

Bei hohem Eigenanteil, mehreren Behandlungsalternativen oder Unsicherheit über den Plan. Beratungsstellen der Zahnärzteschaft bieten dafür Patientenberatung an.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.