Ratgeber · Kosten und Kasse · Stand 25.10.2026

Zahnarztrechnung nach GOZ prüfen: Faktor, Begründung und Analogleistungen

Eine GOZ-Rechnung muss je Leistung Nummer, Zahn, Steigerungssatz und Betrag nennen. Der 2,3-fache Satz gilt als durchschnittlich. Liegt der Faktor höher, braucht jede einzelne Leistung eine schriftliche Begründung, über 3,5 ist eine Honorarvereinbarung vor der Behandlung nötig. Mit Punktzahl mal 5,62421 Cent mal Faktor rechnen Sie jede Position selbst nach.

Wer nach GOZ abgerechnet wird

Die Gebührenordnung für Zahnärzte gilt für privat Versicherte, Selbstzahler und für Leistungen, die gesetzlich Versicherte über die Regelversorgung hinaus wählen. Beihilfeberechtigte sind ebenfalls betroffen. Ihre Praxis darf nur abrechnen, was sie selbst oder unter ihrer Aufsicht erbracht hat (§ 4 Abs. 2 GOZ). Eine Rechnung ist erst fällig, wenn sie der Verordnung entspricht (§ 10 Abs. 1 GOZ).

So rechnen Sie eine Position nach

Jede Leistung im Gebührenverzeichnis hat eine Punktzahl. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Punktzahl mal Punktwert ergibt den einfachen Satz, multipliziert mit dem Faktor die Gebühr. Die Rundung erfolgt erst nach der Multiplikation mit dem Faktor.

Beispiel Nr. 9010 (Implantatinsertion, 1.545 Punkte): Im einfachen Satz sind das 86,89 Euro, im 2,3-fachen Satz 199,86 Euro und im 3,5-fachen Satz 304,13 Euro. Steht in der Rechnung ein anderer Betrag, fragen Sie nach, ob Material oder weitere Positionen enthalten sind. Material, Labor und Implantate werden gesondert aufgeführt.

FaktorRechtsfolge nach GOZBeispiel Nr. 9010 (1.545 Punkte)
bis 2,3-fachRegelrahmen, keine Begründung nötig86,89 Euro (1,0-fach) bis 199,86 Euro (2,3-fach)
über 2,3 bis 3,5-fachschriftliche Begründung je Leistung, verständlich und nachvollziehbar (§ 10 Abs. 3)bei 3,0-fach 260,68 Euro, bei 3,5-fach 304,13 Euro
über 3,5-fachnur mit schriftlicher Honorarvereinbarung vor der Leistung (§ 2)Betrag laut Vereinbarung

Begründungspflicht: Was die Praxis schreiben muss

Der 2,3-fache Satz bildet laut § 5 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Er darf nur überschritten werden, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Kriterien sind Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausführung. Kriterien, die schon in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt sind, zählen nicht.

Nach § 10 Abs. 3 GOZ muss die Begründung auf die einzelne Leistung bezogen, verständlich und nachvollziehbar sein. Auf Verlangen ist sie näher zu erläutern. Ein einziger Satz für alle Positionen erfüllt diese Anforderung dem Wortlaut nach nicht. Fehlt die Begründung, bitten Sie die Praxis in Textform, sie nachzureichen.

Analogberechnung: Was "entsprechend" bedeutet

Selbstständige Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, dürfen nach § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend einer gleichwertigen Leistung berechnet werden. Gleichwertig bedeutet: nach Art, Kosten- und Zeitaufwand. Die Rechnung muss die Leistung verständlich beschreiben und mit dem Hinweis "entsprechend" sowie Nummer und Bezeichnung der herangezogenen Leistung versehen (§ 10 Abs. 4 GOZ). Fehlt dieser Hinweis, ist die Position unvollständig. Ist eine Leistung im Verzeichnis enthalten oder Bestandteil einer anderen, darf sie nicht analog zusätzlich berechnet werden.

Prüfliste für Privatpatienten und Selbstzahler

PrüfpunktWo geregeltWorauf Sie achten
Mindestangaben der Rechnung§ 10 Abs. 2 GOZDatum, Nummer, Bezeichnung, Zahnbezeichnung, Betrag und Steigerungssatz je Leistung
Faktor§ 5 GOZ2,3-fach als Durchschnitt, Rahmen 1,0 bis 3,5
Begründung§ 10 Abs. 3 GOZBei mehr als 2,3-fach auf die einzelne Leistung bezogen
Analogberechnung§ 6 Abs. 1, § 10 Abs. 4 GOZHinweis "entsprechend", Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung
Honorarvereinbarung§ 2 GOZSchriftlich, vor der Leistung, mit Erstattungshinweis
Material und Labor§ 9, § 10 Abs. 3 GOZRechnung des Dentallabors beifügen, Praxiskosten nicht gesondert berechnen (§ 4)
Doppelberechnung§ 4 Abs. 2 GOZMethodisch notwendige Teilschritte nicht zusätzlich berechnen

Weitere Punkte: Leistungen auf Verlangen müssen als solche bezeichnet sein. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ muss schriftlich nach persönlicher Absprache im Einzelfall vor der Leistung getroffen werden. Sie nennt Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz und Betrag, enthält den Hinweis auf möglicherweise nicht vollständige Erstattung und darf keine weiteren Erklärungen enthalten. Sie erhalten einen Abdruck. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht davon abhängig gemacht werden.

Rechenbeispiel: Drei Positionen bei unterschiedlichen Faktoren

Mit Punktzahl mal 5,62421 Cent mal Faktor prüfen Sie, ob der Betrag auf der Rechnung zum genannten Steigerungssatz passt. Die Rundung erfolgt nach der Multiplikation mit dem Faktor:

Nr.LeistungPunkte2,3-fach2,8-fach3,5-fach
0010Eingehende Untersuchung10012,94 Euro15,75 Euro19,68 Euro
2210Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation1678217,06 Euro264,25 Euro330,31 Euro
9100Knochenaufbau2694348,49 Euro424,25 Euro530,31 Euro

Steht bei Nr. 2210 der Faktor 2,8, muss die Praxis die Überschreitung des 2,3-fachen Satzes für diese Leistung schriftlich begründen. Der Mehrbetrag gegenüber dem 2,3-fachen Satz beträgt dann 47,19 Euro.

Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe

Ob und bis zu welchem Faktor Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet, regelt Ihr Tarif beziehungsweise die Beihilfevorschrift. Eine Erstattung kann niedriger ausfallen als die Rechnung, die Honorarvereinbarung weist darauf ausdrücklich hin. Reichen Sie Rechnung samt Begründungen und gegebenenfalls Laborrechnung ein. Kürzt der Versicherer, verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Kürzung und klären Sie mit der Praxis, ob die Begründung ergänzt werden kann.

Beratungsstellen der Zahnärztekammern und Verbraucherzentralen helfen bei Streitfragen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall ersetzt dieser Ratgeber nicht.

Wie lange haben Sie Zeit zur Zahlung, wann verjährt die Rechnung?

Nach § 10 Abs. 1 GOZ wird die Vergütung fällig, wenn Ihnen eine der Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. Eine fehlerhafte Rechnung ist also noch nicht fällig. Verzug tritt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde.

Die Praxis kann ihre Forderung drei Jahre lang geltend machen (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Praxis davon Kenntnis hatte (§ 199 Abs. 1 BGB). Prüfen Sie eine Rechnung deshalb zeitnah, notieren Sie Beanstandungen schriftlich und beantragen Sie bei Zweifeln die Begründung nach § 10 Abs. 3 GOZ, bevor Sie zahlen.

Häufige Fehler bei der Rechnungsprüfung

  • Faktor gelesen, aber Begründung nicht kontrolliert.
  • Rechnung zahlen, ohne Laborrechnung und Materialbelege angefordert zu haben.
  • Analogpositionen ohne Hinweis "entsprechend" akzeptiert.
  • Honorarvereinbarung unterschrieben, die erst nach der Behandlung ausgestellt wurde oder weitere Erklärungen enthält.
  • Vorab kein Kostenplan angefordert.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der 2,3-fache Satz bei der GOZ?

Der 2,3-fache Satz bildet nach § 5 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Höhere Faktoren sind nur mit Besonderheiten zulässig und müssen begründet werden.

Wie hoch darf der Steigerungsfaktor sein?

Der Rahmen reicht vom Einfachen bis zum 3,5-fachen Satz. Ein höherer Betrag ist nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor der Behandlung nach § 2 GOZ möglich.

Was ist eine Analogberechnung?

Eine Leistung, die im Gebührenverzeichnis fehlt, wird entsprechend einer gleichwertigen Leistung berechnet (§ 6 Abs. 1 GOZ). In der Rechnung muss sie als "entsprechend" mit Nummer und Bezeichnung gekennzeichnet sein.

Wie rechne ich eine GOZ-Position nach?

Punktzahl mal 5,62421 Cent mal Steigerungsfaktor. Bei Nr. 2210 (1.678 Punkte) ergibt das im 2,3-fachen Satz 217,06 Euro.

Wie lange habe ich Zeit, eine Zahnarztrechnung zu bezahlen?

Die Vergütung wird mit einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Verzug tritt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang ein, bei Verbrauchern nur bei besonderem Hinweis in der Rechnung.

Wird die Rechnung bei Erstattung immer vollständig bezahlt?

Nicht zwingend. Ob und bis zu welchem Faktor erstattet wird, regeln Tarif oder Beihilfe. Die Honorarvereinbarung muss auf möglicherweise eingeschränkte Erstattung hinweisen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.