Ratgeber · Karriere in der Zahnmedizin · Stand 25.10.2026

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie: Weiterbildung, Dauer, Ablauf und Gehalt

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie dauert nach der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer und der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen mindestens drei Jahre fachspezifisch, dazu kommt ein allgemeinzahnärztliches Jahr. Sie beginnt erst nach der Approbation, läuft in einem vergüteten Arbeitsverhältnis an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte und endet mit einer mündlichen Prüfung bei der Zahnärztekammer. Zuständig ist die Landeszahnärztekammer, deren Regeln im Detail abweichen können.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie für die Weiterbildung?

Fachzahnärztliche Weiterbildung ist der geregelte Erwerb besonderer beruflicher Kenntnisse in einem Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Nach der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen (WBO, Stand 18. Juni 2026) beginnen Sie erst nach der Approbation. Die Weiterbildungsordnung ist Kammerrecht. Jede Landeszahnärztekammer hat ihre eigene, die sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer orientiert. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hat am 16. November 2024 eine überarbeitete Muster-Weiterbildungsordnung beschlossen. Sie ist nicht bindend und dient den Kammern als Vorlage.

Die Gebietsbezeichnung dürfen nur Zahnärzte führen, die eine Anerkennung ihrer Kammer erhalten haben. Sie lautet Fachzahnarzt oder Fachzahnärztin für Kieferorthopädie, alternativ ist die Bezeichnung Kieferorthopäde oder Kieferorthopädin möglich. Praxen dürfen diese Bezeichnungen nicht ohne Anerkennung verwenden, auch nicht in der Außendarstellung.

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Kieferorthopäden?

Die Weiterbildung umfasst nach der ZKN-Ordnung auf Vollzeitbasis mindestens drei Jahre fachspezifische Weiterbildung sowie ein Jahr Tätigkeit in allen Bereichen der Zahnheilkunde, das allgemeinzahnärztliche Jahr, das möglichst vor der fachspezifischen Weiterbildung geleistet werden soll. Als Vollzeit gilt, wenn bei einer Fünf-Tage-Woche 36 Wochenstunden nicht unterschritten werden.

BausteinRegel (Beispiel Zahnärztekammer Niedersachsen)
Fachspezifische Zeitmindestens 3 Jahre
Allgemeinzahnärztliches Jahr1 Jahr, sollte vor Beginn liegen
Zusammenhängende Zeit2 Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte
Universitäre Anteilemindestens 12 Monate an einer kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik oder einer Stätte mit interdisziplinärer Behandlung und Anbindung an Lehre und Forschung
Teilzeiterlaubt, mindestens die Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit, der Kammer anzuzeigen, Dauer verlängert sich
Zeitrahmensoll innerhalb von 8 Jahren abgeschlossen werden

Zeiten in der eigenen Praxis sind nicht anrechenbar. Ob und wie weit Zeiten an einer Weiterbildungsstätte angerechnet werden, hängt von der Ermächtigung und der Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer ab.

Wie läuft die Weiterbildung im Ablauf ab?

  1. Approbation und möglichst das allgemeinzahnärztliche Jahr abschließen.
  2. Eine zugelassene Weiterbildungsstätte mit ermächtigtem Fachzahnarzt finden. Eine Ermächtigung setzt nach der ZKN-Ordnung unter anderem voraus, dass der Ermächtigte nach seiner eigenen Anerkennung mindestens fünf Jahre beschränkt auf das Gebiet tätig war.
  3. Den Beginn der fachspezifischen Weiterbildung der Kammer anzeigen.
  4. Die Inhalte laufend dokumentieren. Der Ermächtigte bestätigt den Stand mindestens einmal jährlich.
  5. Bei Unterbrechungen von mehr als einem Monat unverzüglich einen Genehmigungsantrag bei der Kammer stellen. Unterbrechungen, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit, werden nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet.
  6. Frühestens sechs Monate vor Ende der Weiterbildungszeit den Antrag auf Anerkennung und Zulassung zur Prüfung stellen, mit Approbationsurkunde, Arbeitszeugnissen und Dokumentation.
  7. Die Fachzahnarztprüfung ablegen.

Die Prüfung ist mündlich, eine Einzelprüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, im Fachgebiet Kieferorthopädie geht ihr eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten voraus. Ein Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern entscheidet, ob die besonderen Kenntnisse nachgewiesen sind.

Was verdient man als Zahnarzt in der Weiterbildung?

Die Weiterbildung muss nach der ZKN-Ordnung in einem angemessen vergüteten und fachlich weisungsabhängigen Arbeitsverhältnis zum Zweck der Weiterbildung erfolgen. Eine bundesweite Tarifregelung für Weiterbildungsassistenten in der Kieferorthopädie haben wir nicht gefunden. Orientierung geben nur Gehaltsportale und Berufsumfragen:

  • Ein Gehaltsportal nennt für Weiterbildung Kieferorthopädie eine Spanne von 3.005 bis 4.695 Euro brutto bei 40 Wochenstunden, auf Basis von rund 1.088 Datensätzen. Welche Perzentile die Grenzen markieren, geht aus der Seite nicht eindeutig hervor.
  • Eine Gehaltsstudie der Fachpresse nennt für Weiterbildungsassistenten allgemein in Zahnarztpraxen einen Median von 4.333 Euro brutto im Monat, nicht nur für Kieferorthopädie.

Die Werte sind Orientierungswerte. Gehalt hängt von Region, Träger, Praxisgröße und Verhandlung ab. Fragen Sie bei Bewerbungen nach Arbeitszeit, Fortbildungsbudget, Kursfinanzierung und Verlängerungsregeln. Rechnen Sie außerdem mit Kosten für kursbegleitende theoretische Anteile, Fachliteratur, Kammerbeiträge und Prüfungsgebühren, die je Kammer verschieden sind.

Wer ist die zuständige Kammer und was gilt bei einem Wechsel?

Zuständig ist die Zahnärztekammer, in deren Bereich Sie die Weiterbildung ableisten und die Anerkennung beantragen. Praktisch bedeutet das: Die Weiterbildungsstätte muss von einer Kammer zugelassen sein, und die Anerkennung wird von der Kammer ausgesprochen. Wer in mehreren Bundesländern weiterbildet, sollte vorab klären, ob die Zeiten bei der Prüfungskammer anerkannt werden. Nach der ZKN-Ordnung muss der Antragsteller erklären, dass er bei keiner anderen Kammer bereits einen Antrag auf Zulassung zur Fachzahnarztprüfung in diesem Fachgebiet gestellt hat. Zeiten außerhalb Niedersachsens sind durch Bestätigung der dortigen Kammer nachzuweisen, dass die Stätte anerkannt war.

Ausländische Weiterbildungen können auf Antrag anerkannt oder angerechnet werden. Wie die Anerkennung im Einzelnen abläuft, regelt die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer. Unser Ratgeber zur Approbation aus dem Ausland erklärt diesen Teil.

Worauf achten Sie bei der Wahl der Weiterbildungsstelle?

  • Zulassung: Die Stätte muss von der Kammer als Weiterbildungsstätte zugelassen und der Zahnarzt ermächtigt sein. Die Kammern führen Verzeichnisse der Ermächtigten.
  • Umfang der Ermächtigung: Sie kann befristet sein oder nur bestimmte Zeiträume anrechnen.
  • Struktur: Gibt es ein Weiterbildungskonzept mit Fallzahlen, Fallbesprechungen und Rotationen, etwa an eine Universitätsklinik?
  • Vertrag: Dauer, Arbeitszeit, Vergütung, Fortbildungstage, Regelung bei Teilzeit und Unterbrechung, Rückzahlungsklauseln.
  • Dokumentation: Wer führt sie, wann wird sie bestätigt, und wie viele Fälle sind vorgesehen?

Vergleichen Sie mehrere Stellen und lassen Sie sich den Weiterbildungsplan schriftlich geben. Bei Unklarheiten berät die Zahnärztekammer, die auch die spätere Anerkennung prüft.

Welche Alternativen und Ergänzungen gibt es?

Neben dem Fachzahnarzt gibt es weitere Wege in der Kieferorthopädie, etwa Masterstudiengänge an Hochschulen oder Tätigkeitsschwerpunkte. Sie führen nicht automatisch zur Gebietsbezeichnung. Wer die Bezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie führen möchte, benötigt die Anerkennung durch die Zahnärztekammer. Wichtig bei der Außendarstellung: Das Heilmittelwerbegesetz und das Berufsrecht untersagen irreführende Angaben. Bezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn sie erworben wurden. Für Patientinnen und Patienten, die einen Facharzt suchen, ist die ärztliche Beratung im Einzelfall entscheidend.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Mindestens drei Jahre fachspezifische Weiterbildung in Vollzeit, dazu ein allgemeinzahnärztliches Jahr, das möglichst vor Beginn absolviert wird.

Wer ist für die Anerkennung als Kieferorthopäde zuständig?

Die Landeszahnärztekammer, die die Weiterbildungsstätte zugelassen hat und die Anerkennung ausspricht. Jede Kammer hat eine eigene Weiterbildungsordnung.

Kann man die KFO-Weiterbildung in Teilzeit machen?

Ja. Nach der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen mindestens mit der Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit. Die Teilzeit ist der Kammer anzuzeigen, die Weiterbildungszeit verlängert sich.

Wie läuft die Prüfung zum Fachzahnarzt Kieferorthopädie ab?

Die Prüfung ist mündlich, eine Einzelprüfung von in der Regel 30 bis 60 Minuten. In der Kieferorthopädie geht ihr eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten voraus.

Was verdient ein Zahnarzt in der kieferorthopädischen Weiterbildung?

Eine Tarifregelung haben wir nicht gefunden. Portalangaben nennen 3.005 bis 4.695 Euro brutto bei 40 Wochenstunden. Die Weiterbildung muss angemessen vergütet werden.

Darf man sich Kieferorthopäde nennen ohne Anerkennung?

Nein. Fachgebietsbezeichnungen dürfen nur führen, wer eine Anerkennung einer Zahnärztekammer erhalten hat.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.