Ratgeber · Karriere in der Zahnmedizin · Stand 24.10.2026

ZFA Ausbildung: Voraussetzungen, Dauer, Prüfung und Vergütung

Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) dauert drei Jahre, findet in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule statt und endet mit einer zweiteiligen Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer. Eine bestimmte Schulbildung schreibt das Gesetz nicht vor, die Kammern empfehlen mindestens einen Hauptschulabschluss. Die empfohlene oder tarifliche Vergütung im ersten Jahr liegt in den hier ausgewerteten Regionen zwischen 900 und 1.200 Euro, der Berufsabschluss öffnet den Weg zu ZMP, ZMF, ZMV und Dentalhygiene.

Was macht eine ZFA und wie gefragt ist der Beruf?

Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren bei der Behandlung, bereiten Instrumente nach den Hygienevorgaben auf, empfangen und betreuen Patientinnen und Patienten, dokumentieren Befunde und rechnen zahnärztliche Leistungen ab. Der Alltag verbindet also Medizin, Hygiene, Organisation und Kommunikation. Das spiegelt sich in den Prüfungsbereichen der Ausbildungsverordnung wider.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erhebt jährlich nach dem Stichtag 30. September die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Im Ausbildungsjahr 2025 waren es bundesweit 17.396, davon 15.385 in den alten und 2.011 in den neuen Bundesländern. Das sind 7,53 Prozent mehr als im Vorjahr, in dem 16.178 Verträge gezählt wurden. Laut zm online waren 2024 rund 94 Prozent der Auszubildenden Frauen.

Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das: Der Markt ist nicht leer, aber Praxen suchen laufend Nachwuchs. Wer sich früh bewirbt, hat in der Regel mehr Auswahl bei Praxis und Region.

Welche Voraussetzungen gelten für die ZFA Ausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsverordnung (ZahnmedAusbV vom 16. März 2022) verlangen keinen bestimmten Schulabschluss. Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt empfiehlt in ihrem Merkblatt mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule, also Klasse 10 oder eine gleichwertige Schulform. Wie streng eine Praxis auswählt, entscheidet der Ausbildungsbetrieb selbst. Viele Praxen bevorzugen mittlere Reife, nehmen aber auch Bewerbungen mit anderem Abschluss an.

Wichtiger als der Abschluss sind in der Praxis diese Punkte:

  • Sorgfalt und Hygienebewusstsein, weil Instrumente aufbereitet und Medizinprodukte dokumentiert werden
  • Freude am Umgang mit Menschen, auch mit ängstlichen Patienten und Kindern
  • Grundkenntnisse in Deutsch und Rechnen für Abrechnung und Dokumentation
  • Gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten am Behandlungsstuhl, zum Beispiel Händedesinfektion und längeres Stehen

Ein Mindestalter nennt die Ausbildungsverordnung nicht. Für Minderjährige gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, etwa zur Arbeitszeit. Die genauen Einstellungsunterlagen und Formalitäten stellt die zuständige Zahnärztekammer bereit.

Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie aufgebaut?

Nach § 2 ZahnmedAusbV dauert die Berufsausbildung drei Jahre. Sie läuft im dualen System: Der größere Teil der Zeit findet in der Praxis statt, dazu kommt der Unterricht an der Berufsschule. Die Berufsschulpflicht ergibt sich aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, Blockunterricht oder wöchentliche Schultage sind je nach Land und Schule unterschiedlich geregelt.

Die Ausbildung ist nach der Verordnung in Gegenstand und Struktur festgelegt: Der Ausbildungsrahmenplan gibt vor, was in welchem Zeitraum vermittelt wird, der betriebliche Ausbildungsplan der Praxis setzt ihn individuell um. Die Kammern stellen hierfür Musterpläne bereit.

Verkürzung und Verlängerung

Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildender und Praxis kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn das Ausbildungsziel trotzdem erreichbar ist (§ 8 BBiG). Üblich ist das zum Beispiel bei Abitur oder bereits erworbenen Vorkenntnissen. Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bei guten Leistungen ebenfalls möglich (§ 45 Abs. 1 BBiG). Ob die Kammer dem Antrag folgt, entscheidet sie im Einzelfall.

PhaseZeitraumSchwerpunkte
Einstieg und GrundlagenMonate 1 bis 18Hygiene, Instrumentenkunde, Empfang, Praxisabläufe
Teil 1 der Prüfung4. Ausbildungshalbjahr (Monate 19 bis 24)Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten, Empfangen und Aufnehmen von Patienten
VertiefungMonate 25 bis 33Assistenz bei Behandlungen, Dokumentation, Verwaltung, Abrechnung
Teil 2 der Prüfunggegen Ende des 3. JahresAssistieren und Dokumentieren, Verwaltungsprozesse und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach § 6 ZahnmedAusbV soll Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Schwerpunkte der übrigen Phasen sind beispielhaft, verbindlich sind der betriebliche Ausbildungsplan und der Termin, den Ihre Kammer festsetzt.

Welche Inhalte lernt man und was wird geprüft?

Die Verordnung gliedert die Abschlussprüfung in zwei Teile (§ 6 ZahnmedAusbV). Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt mit in die Gesamtnote. Teil 2 findet am Ende statt.

PrüfungsteilPrüfungsbereichNorm
Teil 1Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten§ 9
Teil 1Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten§ 10
Teil 2Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen§ 13
Teil 2Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen§ 14
Teil 2Wirtschafts- und Sozialkunde§ 15

Die Prüfungsbereiche werden nach § 16 ZahnmedAusbV unterschiedlich gewichtet: Hygiene und Aufbereitung 25 Prozent, Empfang 10 Prozent, Assistenz und Dokumentation 30 Prozent, Verwaltung und Abrechnung 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Bestanden ist die Prüfung unter anderem nur, wenn Teil 2 mindestens ausreichend ist, mindestens zwei Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend sind und kein Bereich von Teil 2 ungenügend ist. Nach § 17 ist eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten in einem Bereich möglich, aber nur für Verwaltung und Abrechnung oder Wirtschafts- und Sozialkunde und nur, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzungsprüfung über das Bestehen entscheiden kann. Maßgeblich sind der Verordnungstext und die Prüfungshinweise Ihrer Kammer.

Zu den fachlichen Inhalten zählen unter anderem Behandlungsassistenz, Röntgen im Rahmen der gesetzlichen Qualifikation, Notfallmaßnahmen, Praxishygiene, Abrechnung nach den zahnärztlichen Gebührenordnungen, Terminplanung und der Umgang mit der Praxissoftware.

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Nach § 17 BBiG muss die Vergütung angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigen. Eine gesetzliche Untergrenze legt die Mindestausbildungsvergütung fest: Sie beträgt 724 Euro im ersten Jahr für Ausbildungen, die 2026 beginnen, im zweiten Jahr 18 Prozent mehr (854 Euro), im dritten 35 Prozent mehr (977 Euro). Für Beginn 2027 sind 764 Euro im ersten Jahr bekanntgemacht. Für ZFA gibt es keinen bundesweiten Tarif, sondern regionale Tarifverträge und Empfehlungen der Kammern.

Region und Grundlage1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Baden-Württemberg, Empfehlung LZK ab 1. Januar 20261.200 Euro1.250 Euro1.350 Euro
Nordrhein, Empfehlung ZÄK ab 1. August 20261.100 Euro1.200 Euro1.300 Euro
Bayern, Empfehlung BLZK für Verträge ab 1. Mai 20261.050 Euro1.150 Euro1.250 Euro
Sachsen-Anhalt, Empfehlung ZÄK ab 1. August 2025900 Euro1.050 Euro1.150 Euro
Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe, Tarifvertrag ab 1. Juli 20251.000 Euro1.100 Euro1.200 Euro

Welche Werte in Ihrem Kammerbezirk gelten und wie sich die Tarifwerte nach 2026 entwickeln, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur ZFA-Ausbildungsvergütung. Empfehlungen einer Kammer sind keine Pflicht, Praxen können mehr zahlen. Liegt die Vergütung deutlich unter der üblichen, kann sie rechtlich als unangemessen gelten.

Was verdient man nach der Ausbildung und wie geht es weiter?

Eine bundesweite Gehaltstabelle für ausgelernte ZFA existiert nicht. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg empfiehlt für 2026 einen Gehaltsrahmen bei Vollzeit mit 40 Wochenstunden, gestaffelt nach Qualifikation. Er dient der Orientierung, die tatsächliche Vergütung hängt unter anderem von Erfahrung, Aufgaben und regionalen Besonderheiten ab.

Tätigkeitsgruppe (LZK BW, ab 2026)Empfohlener Gehaltsrahmen brutto pro Monat
I: ZFA nach der Ausbildung2.700 bis 3.200 Euro
II: ZFA mit anerkannten Fortbildungsnachweisen von mindestens 100 Stunden3.000 bis 3.600 Euro
III: ZMP, ZMF oder ZMV3.300 bis 4.000 Euro
IV: Dentalhygienikerin oder Dentale Fachwirtin3.600 bis 4.400 Euro

Die Bundeszahnärztekammer nennt als Aufstiegsfortbildungen die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), die Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF), die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), die Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement, die Dentalhygienikerin (DH) und den Bachelor Professional in Dentalhygiene. Details zu Zulassung, Dauer und Kosten behandeln wir in den Ratgebern zu ZMF, ZMP und Dentalhygienikerin.

Wer die Fortbildungen nicht berufsbegleitend, sondern in Vollzeit absolviert, kann prüfen, ob Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, klärt die Förderstelle im Einzelfall.

Welche Rechte und Pflichten gelten in der Ausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz regelt den Rahmen für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Für die Zahnarztpraxis als Ausbildungsstätte und für Sie als Auszubildende sind diese Punkte wichtig:

ThemaRegelungNorm
Probezeitmindestens ein Monat, höchstens vier Monate§ 20 BBiG
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)Führen während der Ausbildung, Durchsicht durch die Praxis§ 13 BBiG
Vergütungangemessen und jährlich steigend§ 17 BBiG
Freistellung für Berufsschule und PrüfungenAnrechnung auf die Arbeitszeit§ 15 BBiG
Kündigung nach der Probezeitdurch Auszubildende mit vier Wochen Frist bei Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung, durch die Praxis nur aus wichtigem Grund§ 22 BBiG

Praxen müssen die Ausbildung planmäßig und zeitlich gegliedert durchführen und dürfen Auszubildende nur mit Aufgaben betrauen, die dem Ausbildungszweck dienen. Bei Verstößen helfen die Ausbildungsberater der Zahnärztekammer. Bei Streit über Kündigung oder Vergütung können Sie sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen.

Wie viele Urlaubstage und wie viel Arbeitszeit gelten in der Ausbildung?

Urlaub und Arbeitszeit hängen vor allem vom Alter ab. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz.

Alter zu Beginn des KalenderjahresMindesturlaubNorm
unter 16 Jahre30 Werktage§ 19 JArbSchG
unter 17 Jahre27 Werktage§ 19 JArbSchG
unter 18 Jahre25 Werktage§ 19 JArbSchG
ab 18 Jahre24 Werktage§ 3 BUrlG

Als Werktage zählen alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, der Samstag zählt also mit. Bei einer Fünf-Tage-Woche entsprechen 24 Werktage 20 Arbeitstagen. Jugendliche sollen ihren Urlaub möglichst in den Berufsschulferien nehmen. Fällt in den Urlaub ein Berufsschultag, den sie besuchen, gibt es dafür einen zusätzlichen Urlaubstag (§ 19 Abs. 3 JArbSchG). Ihr Vertrag darf mehr Urlaub vorsehen, aber nicht weniger.

Jugendliche dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Für alle Auszubildenden regelt § 15 BBiG die Freistellung für die Berufsschule: Vor Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf nicht gearbeitet werden. Einmal pro Woche ist ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden frei, bei Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen die ganze Woche. Frei haben Sie außerdem für Prüfungen und am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung. Alle diese Zeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet.

Was steht im Ausbildungsvertrag und was muss die Praxis stellen?

Der wesentliche Vertragsinhalt muss nach § 11 BBiG in Textform festgehalten werden, spätestens vor Beginn der Ausbildung. Pflichtangaben sind unter anderem Beginn und Dauer, die tägliche Ausbildungszeit, die Probezeit, Höhe der Vergütung, Vergütung oder Ausgleich für Überstunden, die Urlaubsdauer, die Kündigungsvoraussetzungen und ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Bei Minderjährigen gehören die Namen der gesetzlichen Vertreter dazu. Sie haben Anspruch auf eine Ausfertigung, Praxis und Auszubildende bestätigen den Empfang.

Nach § 14 BBiG muss die Praxis die Ausbildungsmittel kostenlos stellen, also Werkzeug, Werkstoffe und Fachliteratur, auch für Prüfungen. Sie muss die Ausbildung planmäßig und zeitlich gegliedert durchführen und Sie zum Besuch der Berufsschule und zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten. Aufgaben dürfen Ihnen nur übertragen werden, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und Ihren Kräften angemessen sind. Das ist die Grundlage, wenn Sie vor allem putzen, kopieren oder Besorgungen machen sollen.

  • Vergütung, Urlaub und Probezeit im Vertrag mit den Werten dieses Ratgebers abgleichen
  • Prüfen, wer als Ausbilderin oder Ausbilder benannt ist
  • Nach dem betrieblichen Ausbildungsplan fragen und eine Kopie verlangen

Wie bewerbe ich mich für einen Ausbildungsplatz?

Die Bewerbung läuft direkt bei der Zahnarztpraxis. Stellenangebote finden Sie auf der Website der Praxis, in der Lehrstellenbörse Ihrer Zahnärztekammer, bei der Agentur für Arbeit und in Online-Börsen. Ein Praktikum vorab ist die verlässlichste Art, den Alltag kennenzulernen. Praxen sehen darin ein Zeichen von Interesse.

Beispiel (fiktiv): Eine Bewerberin mit mittlerem Schulabschluss möchte im September beginnen. Sie bewirbt sich im Herbst des Vorjahres bei fünf Praxen in Pendelnähe, absolviert in den Winterferien ein einwöchiges Praktikum und reicht danach Lebenslauf, letztes Zeugnis und ein kurzes Anschreiben ein. Ein Probetag zeigt beiden Seiten, ob es passt. Der Ausbildungsvertrag wird schriftlich geschlossen und von der Zahnärztekammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Checkliste für die Bewerbung

  • Zeitplan: Bewerbung ein Jahr vor Ausbildungsbeginn starten
  • Unterlagen: Anschreiben, Lebenslauf mit Foto optional, letzte zwei Zeugnisse, Praktikumsbescheinigung
  • Impfstatus klären, etwa Hepatitis B, weil Praxen darauf achten
  • Ausbildungsvertrag lesen: Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit, Berufsschultage
  • Prüfen, ob die Praxis ausbildungsberechtigt ist und einen Ausbildungsplan hat
  • Fahrzeit und Arbeitszeiten realistisch einschätzen

Was passiert bei nicht bestandener Prüfung und nach der Ausbildung?

Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Auf Ihr Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Bestehen Sie die Prüfung früher als geplant, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Zum Ende der Ausbildung steht Ihnen ein schriftliches Zeugnis zu (§ 16 BBiG). Es enthält Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Angaben zu Verhalten und Leistung kommen nur auf Ihren Wunsch hinzu. Fragen Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin, ob die Praxis Sie übernehmen möchte, und klären Sie die Anschlussvergütung schriftlich.

SituationFolgeNorm
Prüfung früher bestandenAusbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses§ 21 Abs. 2 BBiG
Prüfung nicht bestandenVerlängerung auf Verlangen bis zur Wiederholungsprüfung, höchstens ein Jahr§ 21 Abs. 3 BBiG
Ende der AusbildungAnspruch auf schriftliches Zeugnis§ 16 BBiG

Häufige Fehler bei der Wahl der Ausbildung und der Praxis

  • Nur auf die Vergütung achten. Der Unterschied von 100 bis 200 Euro im Monat wiegt weniger als eine gut organisierte Ausbildung mit klarem Plan.
  • Keinen Ausbildungsplan verlangen. Ohne Plan werden Inhalte wie Röntgen, Abrechnung oder Hygieneaufbereitung manchmal zu spät oder gar nicht vermittelt.
  • Prüfungstermine verpassen. Teil 1 liegt mitten in der Ausbildung und zählt in die Gesamtnote. Melden Sie sich frühzeitig zur Prüfung an.
  • Überstunden nicht dokumentieren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz setzen Grenzen und verlangen einen Ausgleich.
  • Den Berufsschulstoff vernachlässigen. Wirtschafts- und Sozialkunde ist eigener Prüfungsbereich.
  • Bei Problemen schweigen. Die Ausbildungsberater der Zahnärztekammer vermitteln bei Konflikten zwischen Praxis und Auszubildenden.

Wer darf ohne Ausbildung zur Prüfung und was gilt für Quereinsteiger?

Wer keine reguläre Ausbildung hat, kann nach § 45 Abs. 2 BBiG unter Umständen als Externe zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit im Beruf tätig gewesen zu sein. Bei drei Jahren Ausbildung sind das 4,5 Jahre. Zeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf können angerechnet werden. Mehr dazu im Ratgeber zum ZFA-Quereinstieg.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zur ZFA?

Drei Jahre (§ 2 ZahnmedAusbV). Auf Antrag kann die Kammer die Zeit verkürzen, zum Beispiel bei Abitur oder guten Leistungen.

Welchen Schulabschluss brauche ich für die ZFA Ausbildung?

Das Gesetz schreibt keinen Abschluss vor. Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt empfiehlt mindestens einen Hauptschulabschluss, viele Praxen bevorzugen die mittlere Reife.

Wie viel verdient man als ZFA-Azubi?

Je nach Region zwischen 900 Euro (Empfehlung Sachsen-Anhalt) und 1.200 Euro (Empfehlung Baden-Württemberg) im ersten Jahr, der Tarif im Norden liegt bei 1.000 Euro (Stand 2026). Die gesetzliche Untergrenze bei Beginn 2026 liegt bei 724 Euro.

Wie ist die ZFA Abschlussprüfung aufgebaut?

Sie ist gestreckt. Teil 1 prüft Hygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten sowie Empfang und Aufnahme von Patienten. Teil 2 prüft Assistenz und Dokumentation, Verwaltung und Abrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Kann man nach der ZFA Ausbildung weiter aufsteigen?

Ja, zum Beispiel zur ZMP, ZMF, ZMV, zur Dentalhygienikerin oder zur Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement. Die Kammern regeln Zulassung und Prüfung in eigenen Fortbildungsordnungen.

Ist die ZFA Ausbildung auch ohne Ausbildungsvertrag möglich?

Als Externenprüfung ja, wenn Sie nach § 45 Abs. 2 BBiG mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit, also 4,5 Jahre, im Beruf gearbeitet haben. Die Kammer entscheidet über die Zulassung.

Wo bewerbe ich mich für eine Ausbildung zur ZFA?

Direkt bei Zahnarztpraxen. Hilfreich sind Lehrstellenbörsen der Zahnärztekammern, die Agentur für Arbeit und ein Praktikum vorab.

Wie viele Urlaubstage haben ZFA-Azubis?

Volljährige haben nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, Jugendliche nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25 bis 30 Werktage. Der Vertrag kann mehr Urlaub vorsehen.

Was passiert, wenn ich die ZFA Abschlussprüfung nicht bestehe?

Sie können die Prüfung wiederholen. Auf Ihr Verlangen verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Wie viele Stunden darf ein minderjähriger Azubi arbeiten?

Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG). Berufsschulzeiten werden angerechnet.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.