Ratgeber · Karriere in der Zahnmedizin · Stand 24.10.2026

ZFA Ausbildungsvergütung 2026: Werte je Lehrjahr und Region

ZFA-Auszubildende erhalten 2026 je nach Region zwischen 900 und 1.200 Euro im ersten Lehrjahr (Sachsen-Anhalt: 900 Euro, Tarif Norden: 1.000 Euro, Bayern: 1.050 Euro, Nordrhein: 1.100 Euro, Baden-Württemberg: 1.200 Euro). Es gibt keinen bundesweiten Tarif, daher sind regionale Tarifverträge und Kammerempfehlungen maßgeblich. Die gesetzliche Untergrenze beträgt 724 Euro im ersten Jahr für Ausbildungen, die 2026 beginnen, und 764 Euro für Beginn 2027.

Wie hoch ist die ZFA Ausbildungsvergütung je Lehrjahr?

Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es keine bundesweite Vergütungstabelle. Maßgeblich sind drei Ebenen: ein Tarifvertrag, wenn die Praxis daran gebunden ist, die Empfehlung der zuständigen Zahnärztekammer und das gesetzliche Minimum nach § 17 BBiG. Die folgende Tabelle zeigt fünf veröffentlichte Regelungen, Stand Oktober 2026.

Region und Grundlage1. Lehrjahr2. Lehrjahr3. LehrjahrGültig ab
Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe, Tarifvertrag AAZ und vmf1.000 Euro1.100 Euro1.200 Euro1. Juli 2025, Laufzeit bis 31. Dezember 2026
Bayern, Basisempfehlung der BLZK1.050 Euro1.150 Euro1.250 EuroVerträge ab 1. Mai 2026
Nordrhein, Empfehlung der Zahnärztekammer1.100 Euro1.200 Euro1.300 Euro1. August 2026
Sachsen-Anhalt, Empfehlung der Zahnärztekammer (Merkblatt)900 Euro1.050 Euro1.150 Euro1. August 2025
Baden-Württemberg, Empfehlung der LZK (40 Wochenstunden)1.200 Euro1.250 Euro1.350 Euro1. Januar 2026

Für andere Kammerbezirke, zum Beispiel Berlin, Hessen, Sachsen oder Thüringen, haben wir keine gesicherten Werte aus einer Primärquelle abrufen können. Fragen Sie dort bei Ihrer Zahnärztekammer nach der aktuellen Empfehlung.

Tarif oder Empfehlung: Was gilt für mich?

Ein Tarifvertrag gilt nur, wenn Praxis und Auszubildende tarifgebunden sind oder die Anwendung vertraglich vereinbart wurde. Die Abschlüsse zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnarzthelferinnen (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) betreffen laut zm online Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe. Der Vertrag läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

In anderen Bezirken veröffentlichen die Kammern Empfehlungen. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verweist darauf, dass die Angemessenheit nach § 17 Abs. 1 BBiG ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Als angemessen gilt nach der Rechtsprechung eine Vergütung, die eine fühlbare Unterstützung für den Lebensunterhalt bildet und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung der Auszubildenden darstellt. Eine Kammerempfehlung ist daher keine Pflicht, aber ein wichtiger Maßstab.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Seit 2020 gilt eine gesetzliche Untergrenze. Sie steigt jährlich. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro. Im zweiten Jahr kommen 18 Prozent, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres hinzu (§ 17 Abs. 2 BBiG). Das zuständige Bundesministerium gibt die Werte für das Folgejahr bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt.

LehrjahrBerechnungBeginn 2026Beginn 2027
1Grundbetrag724 Euro764 Euro
2Grundbetrag plus 18 %854 Euro902 Euro
3Grundbetrag plus 35 %977 Euro1.031 Euro

Alle Regelungen aus der obigen Tabelle liegen über dem Minimum für Beginn 2026. Der Grundbetrag für Ausbildungen mit Beginn 2027 wurde am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht (BGBl. 2026 I Nr. 287) und beträgt 764 Euro. Die Kammerempfehlungen liegen damit weiter darüber, die Werte können sich aber ändern.

Ab wann gilt eine Vergütung als unangemessen?

Das Gesetz kennt zwei Maßstäbe. Für tarifgebundene Praxen gilt die tarifliche Vergütung als angemessen, auch wenn sie unter der Mindestausbildungsvergütung liegt (§ 17 Abs. 3 BBiG). Ist die Praxis nicht tarifgebunden, ist eine Vergütung in der Regel unangemessen, wenn sie mehr als 20 Prozent unter der einschlägigen tariflichen Vergütung liegt, selbst wenn sie das gesetzliche Minimum erreicht (§ 17 Abs. 4 BBiG).

Rechenbeispiel (fiktiv): Angenommen, für Ihre Region wäre ein Tarif mit 1.000 Euro im ersten Lehrjahr einschlägig. Die Schwelle läge dann bei 800 Euro. Eine Vergütung von 780 Euro wäre in der Regel unangemessen, obwohl sie über dem gesetzlichen Minimum von 724 Euro liegt. Ob ein Tarif einschlägig ist, hängt von Region und Branche ab. Fragen Sie dazu die Ausbildungsberatung Ihrer Zahnärztekammer.

Was verdienen ausgelernte ZFA im Vergleich?

Nach der Ausbildung steigt das Einkommen deutlich. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg empfiehlt für ZFA nach der Ausbildung einen Gehaltsrahmen von 2.700 bis 3.200 Euro brutto bei 40 Stunden pro Woche. Der Tarifvertrag im Norden sieht laut zm online für ausgelernte Beschäftigte durchschnittlich 4,65 Prozent mehr ab 1. Juli 2025 und weitere 2,80 Prozent ab 1. Januar 2026 vor. Absolute Beträge je Gehaltsgruppe nennt die Meldung nicht.

Welche Zuschläge und Zusatzleistungen sind möglich?

Neben der Vergütung können Praxen weitere Leistungen anbieten. Ob und welche, regelt der Ausbildungsvertrag:

  • Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket
  • Zuschuss zu Lehrmitteln, Berufskleidung oder Fachliteratur
  • Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Prämien für gute Zwischenprüfungs- und Abschlussergebnisse
  • Übernahmezusage nach der Prüfung

Überstunden müssen nach dem Berufsbildungsgesetz besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Das gilt auch für Berufsschultage, die auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Was wird bei Berufsschule, Krankheit, Teilzeit und Überstunden bezahlt?

Die Vergütung ist nicht nur für Tage in der Praxis zu zahlen. Mehrere Regeln des Berufsbildungsgesetzes legen fest, welche Zeiten bezahlt werden und was gekürzt werden darf.

SituationRegelungNorm
Berufsschulunterricht und PrüfungenFreistellung, Zeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet, Vergütung läuft weiter§ 15 und § 19 BBiG
Ausbildung fällt aus, Sie stehen bereitVergütung bis zu sechs Wochen§ 19 BBiG
Überstundenbesonders vergüten oder durch Freizeit ausgleichen§ 17 Abs. 7 BBiG
TeilzeitausbildungKürzung der Vergütung höchstens im Verhältnis zur Arbeitszeit§ 17 Abs. 5 BBiG
Sachleistungen, zum Beispiel UnterkunftAnrechnung höchstens bis 75 Prozent der Bruttovergütung§ 17 Abs. 6 BBiG

Bei einer Teilzeitausbildung darf die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens 50 Prozent verkürzt werden, die Gesamtdauer verlängert sich dann entsprechend (§ 7a BBiG). Reicht die Vergütung nicht zum Leben, kann die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe zahlen. Anspruch besteht nach § 56 SGB III, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, Sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und Ihnen die Mittel für den Gesamtbedarf nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Lassen Sie sich bei der Berufsberatung beraten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Was tun, wenn die Vergütung zu niedrig erscheint?

  1. Vertrag mit der Kammerempfehlung und dem gesetzlichen Minimum vergleichen
  2. Das Gespräch mit der Praxisinhaberin oder dem Inhaber suchen und auf die Empfehlung verweisen
  3. Die Ausbildungsberatung der Zahnärztekammer einschalten
  4. Bei Unterschreiten des Minimums nach § 17 BBiG ist die Vergütung nicht angemessen, die Differenz kann nachgefordert werden

Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Ratgeber nicht. Hilfe bieten die Kammern, der Verband medizinischer Fachberufe und Arbeitsrechtsberatungen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine ZFA-Auszubildende im ersten Lehrjahr?

Je nach Region zwischen 900 Euro (Sachsen-Anhalt) und 1.200 Euro (Baden-Württemberg): Tarif im Norden 1.000 Euro, Bayern 1.050 Euro, Nordrhein 1.100 Euro (Stand 2026). Gesetzliches Minimum bei Beginn 2026: 724 Euro, bei Beginn 2027: 764 Euro.

Gibt es einen bundesweiten Tarifvertrag für ZFA-Azubis?

Nein. Es gibt regionale Tarifverträge, etwa für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe, sowie Empfehlungen der Zahnärztekammern.

Wie steigt die Ausbildungsvergütung nach Lehrjahren?

Gesetzlich um mindestens 18 Prozent im zweiten und 35 Prozent im dritten Jahr gegenüber dem ersten Jahr als Untergrenze. Tarif und Empfehlungen steigen oft in 50- bis 100-Euro-Schritten.

Ist die Kammerempfehlung verbindlich?

Nein, sie ist ein Maßstab für die Angemessenheit nach § 17 BBiG. Verbindlich ist nur das gesetzliche Minimum und, bei Tarifbindung, der Tarifvertrag.

Wann steigen die ZFA-Azubigehälter wieder?

Der Tarifvertrag im Norden läuft bis 31. Dezember 2026. Ob und wie er verlängert wird, ist uns nicht bekannt. Kammerempfehlungen werden unregelmäßig aktualisiert.

Wird die Berufsschulzeit bei ZFA-Azubis bezahlt?

Ja. Berufsschulzeiten werden auf die Ausbildungszeit angerechnet und die Vergütung wird während der Freistellung weitergezahlt (§ 15 und § 19 BBiG).

Gilt bei Teilzeitausbildung die volle Vergütung?

Nein, aber die Vergütung darf nicht stärker gekürzt werden als die Arbeitszeit (§ 17 Abs. 5 BBiG). Die Arbeitszeit darf höchstens um 50 Prozent verkürzt werden (§ 7a BBiG).

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.