Ratgeber · Ästhetische Zahnmedizin · Stand 25.10.2026

Amalgam entfernen: Kosten, Kassenregel und EU-Verbot seit 2025

Intakte Amalgamfüllungen müssen nach heutigem Stand nicht entfernt werden. Wird eine defekte Füllung ersetzt, haben gesetzlich Versicherte seit 2025 Anspruch auf eine Füllung ohne Mehrkosten, im Seitenzahnbereich zum Beispiel aus selbstadhäsivem Material. Wer eine intakte Füllung ohne medizinischen Grund austauschen lässt, zahlt dafür in der Regel selbst. Ob ein Austausch bei Ihnen angezeigt ist, klärt die zahnärztliche Untersuchung.

Muss Amalgam entfernt werden?

Nein, ein Zwang besteht nicht. Die Verbraucherzentrale hält zum Verbot fest, dass bestehende Amalgamfüllungen im Mund bleiben dürfen. In der Wissenschaft gilt es als Konsens, dass intakte Füllungen keine Gefahr darstellen und nicht leichtfertig herausgebohrt werden sollten. Das größere Risiko liegt beim Einsetzen und beim Entfernen, denn beim Beschleifen entstehen Quecksilberdämpfe, die Patientinnen, Patienten und Praxisteam einatmen können.

Ein Austausch ist aus zahnärztlicher Sicht dann ein Thema, wenn die Füllung nicht mehr in Ordnung ist. Typische Anlässe:

  • Riss in der Füllung oder im Zahn, etwa durch eine eingeklemmte Bruchkante,
  • Karies unter oder am Rand der Füllung (Sekundärkaries),
  • starke Abnutzung oder undichte Ränder,
  • eine nachgewiesene Allergie gegen einen Bestandteil des Materials,
  • die Planung einer Krone, bei der der Zahn ohnehin neu aufgebaut wird.

Rein ästhetische Gründe, etwa eine dunkle Füllung im sichtbaren Bereich, sind ebenfalls möglich. Sie sind dann aber eine private Entscheidung ohne Anspruch auf Kassenleistung. Gesundheitliche Beschwerden unklarer Ursache gehören zuerst in die ärztliche Abklärung. Aussagen, eine Entfernung heile bestimmte Krankheiten, sind wissenschaftlich nicht belegt und für Praxiswerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht zulässig.

Was gilt seit dem EU-Amalgamverbot 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU grundsätzlich nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt es für einen einzelnen Patienten aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig hält. Eine befristete Ausnahme bis zum 30. Juni 2026 gilt nach der Verordnung nur für Mitgliedstaaten, in denen Amalgam das einzige zu mindestens 90 Prozent öffentlich erstattete Füllungsmaterial ist. In Deutschland gibt es laut GKV-Spitzenverband seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr. EU-weit durfte Amalgam zudem seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr für Milchzähne, Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere und Stillende verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt hielt es im Einzelfall für zwingend notwendig.

FrageStand
Neue Amalgamfüllunggrundsätzlich verboten, Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall
Bestehende intakte Füllungdarf bleiben
Ersatz bei Defekt (gesetzlich versichert)Anspruch auf Füllung ohne Mehrkosten
Höherwertige Füllung gewünschtMehrkosten selbst tragen, schriftliche Vereinbarung vorab

Für die meisten Patientinnen und Patienten ändert sich wenig, weil Amalgam in der Praxis schon lange seltener eingesetzt wurde. Wichtig ist, was an seine Stelle tritt: Im Seitenzahnbereich sieht die Kassenversorgung nach GKV-Spitzenverband und KZBV selbstadhäsive Materialien vor, in Ausnahmefällen Bulkfill-Komposite. Das Material wählt die Praxis gemeinsam mit Ihnen aus, und sie muss Sie vorab über die Kassenversorgung und mögliche Alternativen aufklären.

Was zahlt die Krankenkasse beim Amalgamaustausch?

Zwei Fälle sind zu trennen. Im ersten Fall ist die Füllung defekt oder der Zahn hat Karies. Dann ist die Versorgung mit einer neuen Füllung Kassenleistung. Gesetzlich Versicherte haben seit 2025 Anspruch auf eine Füllung ohne Mehrkosten, im Seitenzahnbereich nach Angabe von GKV-Spitzenverband und KZBV zum Beispiel mit selbstadhäsiven Materialien. Wünschen Sie eine aufwendigere Füllung, etwa Komposit in Adhäsivtechnik im Seitenzahn, zahlen Sie nur die Mehrkosten. Die Kasse rechnet die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung ab (§ 28 Abs. 2 SGB V). Dafür ist vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung nötig.

Im zweiten Fall ist die Füllung intakt und der Austausch freiwillig. Die gesetzliche Krankenversicherung schuldet nur ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen, die notwendig sind (§ 12 SGB V). Die Mehrkostenregelung gilt nach § 28 Abs. 2 SGB V nicht für den Austausch intakter plastischer Füllungen. Versicherer- und Vergleichsportale schreiben übereinstimmend, dass die Kassen die Entfernung intakter Füllungen in der Regel nicht übernehmen. Als Ausnahme werden stark abgenutzte Füllungen und eine nachgewiesene Allergie genannt, die zuvor von einer Allergologin oder einem Allergologen bestätigt sein soll. Diese Angaben stammen aus kommerziellen Quellen. Fragen Sie deshalb vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse schriftlich nach.

Was kostet der Austausch einer Amalgamfüllung?

Eine bundesweite Preisliste gibt es nicht. Die Rechnung setzt sich aus dem Honorar nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Material und gegebenenfalls Labor zusammen. Das GOZ-Honorar lässt sich nachrechnen: Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent, der übliche Satz ist das 2,3-fache. Die folgende Tabelle zeigt das Honorar für Komposit in Adhäsivtechnik und, zum Vergleich, für eine plastische Füllung. Materialkosten kommen hinzu.

GOZ-Nr.LeistungPunkteHonorar 2,3-fach
2050plastische Füllung, einflächig21327,55 Euro
2060Komposit in Adhäsivtechnik, einflächig52768,17 Euro
2080Komposit, zweiflächig55671,92 Euro
2100Komposit, dreiflächig64283,05 Euro
2120Komposit, mehr als dreiflächig77099,60 Euro
2150 bis 2170Einlagefüllung (Inlay), ein- bis mehrflächig1.141 bis 1.709147,60 bis 221,07 Euro

Bei Inlays kommen Laborkosten und eine zweite Sitzung hinzu, deshalb liegt die Gesamtrechnung deutlich über dem Honorar. Auch die Anästhesie wird gesondert berechnet. Die Gesamtkosten pro Zahn schwanken nach Region, Praxis und Material, verbindlich ist nur der Kostenvoranschlag Ihrer Praxis.

Beispielrechnung: Zwei Amalgamfüllungen ersetzen

Beispiel mit angenommenen Zahlen, keine Preisauskunft. Zwei zweiflächige Amalgamfüllungen in den Backenzähnen sind intakt, eine Patientin möchte sie dennoch gegen Komposit austauschen.

PositionBetrag
Honorar 2 x GOZ 2080 (2,3-fach)143,84 Euro
Material und Anästhesie (angenommen)60,00 Euro
Summe (angenommen)203,84 Euro
Kassenanteil bei intakten Füllungenin der Regel 0 Euro

Sind die Füllungen dagegen defekt, sieht es anders aus: Die Kasse übernimmt die Ersatzfüllung ohne Mehrkosten. Wählt die Patientin trotzdem Komposit, bezahlt sie die Differenz zwischen privater Rechnung und dem Betrag, den die Kasse für die vergleichbare Kassenfüllung abrechnet. Wie hoch dieser Betrag ist, steht im Vertrag der Praxis mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und lässt sich bei der Praxis erfragen.

Wie läuft die Entfernung ab und worauf sollten Sie achten?

Die Füllung wird in der Regel unter örtlicher Betäubung herausgebohrt, die Kavität gereinigt, auf Karies kontrolliert und neu gefüllt. Weil beim Beschleifen Quecksilberdämpfe entstehen, sind Schutzmaßnahmen sinnvoll. Fragen Sie in der Praxis nach, wie Dämpfe und Partikel abgesaugt werden und ob Kofferdam eingesetzt wird.

  1. Untersuchung und Röntgenbild: Befund erheben, Notwendigkeit klären.
  2. Beratung: Kassenversorgung, Alternativen und Kosten erläutern lassen.
  3. Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag einholen, bei Mehrkosten die schriftliche Vereinbarung prüfen.
  4. Entfernung in einer oder mehreren Sitzungen, möglichst nicht alle Füllungen auf einmal.
  5. Kontrolle nach der Behandlung, damit Ränder und Biss passen.

Unter einer alten Füllung kann mehr Substanz fehlen, als das Röntgenbild zeigt. Dann kann statt der geplanten Füllung ein Inlay oder eine Krone nötig werden. Das beeinflusst die Kosten und gehört in das Beratungsgespräch.

Häufige Fehler und Hinweise zu Werbung

  • Intakte Füllungen vorschnell auswechseln: Jedes Bohren kostet Zahnsubstanz und setzt Dämpfe frei.
  • Kosten nicht vorab klären: Ohne schriftliche Vereinbarung gibt es bei Mehrkosten Streit um die Abrechnung.
  • Kassenanspruch nicht nutzen: Bei defekten Füllungen besteht Anspruch auf eine Füllung ohne Mehrkosten.
  • Teure Zusatzangebote ohne Befund annehmen: Wer eine umfassende Sanierung angeboten bekommt, kann eine Zweitmeinung einholen, für gesetzlich Versicherte ist eine zweite Meinung zu Behandlungsplänen möglich.
  • Heilversprechen glauben: Anzeigen oder Seiten, die Heilung von Krankheiten durch Amalgamentfernung versprechen, passen nicht zum Stand der Wissenschaft.

Eine Praxis darf sachlich über Verfahren informieren. Erfolgsversprechen und irreführende Aussagen sind nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht zulässig. Bei Beschwerden, die Sie auf Amalgam zurückführen, ist die ärztliche Abklärung der erste Schritt, bevor eine Entfernung geplant wird.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Amalgamfüllungen entfernen lassen?

Nein. Laut Verbraucherzentrale dürfen bestehende Füllungen bleiben, und intakte Füllungen sollten nicht ohne Grund herausgebohrt werden. Ein Austausch ist bei Defekten, Karies oder Allergie ein Thema. Ob er bei Ihnen nötig ist, entscheidet die zahnärztliche Untersuchung.

Was kostet es, Amalgam zu entfernen?

Das GOZ-Honorar für eine zweiflächige Kompositfüllung liegt im 2,3-fachen Satz bei 71,92 Euro, dazu kommen Material und Betäubung. Inlays kosten wegen des Labors deutlich mehr. Verbindlich ist der Kostenvoranschlag Ihrer Praxis.

Zahlt die Krankenkasse das Entfernen von Amalgam?

Ist die Füllung defekt oder kariös, zahlt die Kasse die Ersatzfüllung ohne Mehrkosten. Das Entfernen intakter Füllungen übernehmen die Kassen laut Versicherer- und Vergleichsseiten in der Regel nicht. Fragen Sie vorab schriftlich bei Ihrer Kasse nach.

Ist Amalgam in Deutschland seit 2025 verboten?

Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Eine Ausnahme gilt bei zwingender medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall. Bestehende Füllungen sind nicht betroffen.

Welche Füllung bekomme ich stattdessen als Kassenpatient?

Im Seitenzahnbereich sind laut GKV-Spitzenverband und KZBV selbstadhäsive Materialien ohne Zuzahlung möglich, in Ausnahmefällen Bulkfill-Komposite. Im Frontzahnbereich ist zahnfarbenes Komposit Kassenleistung.

Ist die Entfernung von Amalgam gefährlich?

Beim Beschleifen entstehen Quecksilberdämpfe. Deshalb sind Absaugung und weitere Schutzmaßnahmen wichtig. Fragen Sie die Praxis, wie sie vorgeht.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.