Werkzeug · Stand 26.10.2026

Eigenanteil Zahnersatz grob schätzen

Festzuschuss der Kasse (60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung) abziehen und den Eigenanteil bei Krone, Brücke oder Prothese grob schätzen. Unverbindlich, ohne Anmeldung.

Bitte wählen

Unverbindliche Orientierung. Kostenzusage und Rechnung bleiben bei Kasse und Praxis.

So rechnen Sie ohne Werkzeug nach

Bei Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse keinen Prozentanteil Ihrer Rechnung, sondern einen Festzuschuss zu einer festgelegten Regelversorgung. Er beträgt 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre 70 Prozent, über zehn Jahre 75 Prozent. Im Härtefall wird der Festzuschuss auf die Höhe der Regelversorgung angehoben. Ihr Eigenanteil ist die Gesamtrechnung abzüglich des Festzuschusses.

BefundRegelversorgung60 Prozent70 Prozent75 Prozent
1.1 Krone, erhaltungswürdiger Zahn398,39 Euro239,03 Euro278,87 Euro298,79 Euro
2.1 Brücke, ein fehlender Zahn921,60 Euro552,96 Euro645,12 Euro691,20 Euro
3.1 Lückensituation II, je Kiefer952,15 Euro571,29 Euro666,51 Euro714,11 Euro
4.4 Zahnloser Unterkiefer1.029,54 Euro617,72 Euro720,68 Euro772,16 Euro

Rechenbeispiel. Befund 1.1, Regelversorgung 398,39 Euro. Ohne Bonus zahlt die Kasse 239,03 Euro, Sie tragen rund 159 Euro. Mit zehn Jahren Bonus zahlt die Kasse 298,79 Euro, Sie tragen rund 100 Euro. Wählen Sie mehr als die Regelversorgung, bleibt der Festzuschuss gleich, die Mehrkosten zahlen Sie selbst.

Was das Werkzeug nicht kann

  • Es kennt nur vier häufige Befunde. Ihr Heil- und Kostenplan kann mehrere Befunde mit eigenen Beträgen enthalten.
  • Es prüft nicht, ob der Härtefall für Sie zutrifft. Die Härtefallgrenze für Alleinstehende liegt 2026 bei 1.582 Euro brutto im Monat.
  • Die Werte für 2027 sind rechnerisch aus den Beträgen von 2026 abgeleitet (50, 60 und 65 Prozent). Nach Angaben von zm-online und IWW sinken die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte. Endgültige Euro-Beträge und Stichtag stehen noch aus.
  • Praxisrechnung und Material bestimmt die Praxis. Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn den kostenfreien Heil- und Kostenplan geben.

Häufige Fragen zu Eigenanteil Zahnersatz grob schätzen

Wie gebe ich die Gesamtrechnung ein?

Mit Komma oder Punkt als Dezimaltrenner, etwa 1.200,50 oder 1200.50. Ein Punkt vor genau drei Ziffern gilt als Tausenderpunkt (1.200 sind zwölfhundert Euro). Währungszeichen und Leerzeichen dürfen stehen bleiben.

Wie sicher ist die Schätzung?

Sie ist eine Orientierung. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund und dem Bonusheft. Ihre Rechnung hängt von der gewählten Versorgung ab. Verbindlich sind der Heil- und Kostenplan und die Bewilligung Ihrer Kasse.

Was ist die Regelversorgung?

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Regelversorgung zu welchem Befund gehört. Der Festzuschuss bezieht sich auf diese Versorgung, auch wenn Sie eine aufwendigere wählen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es gibt keine Übertragung und keine Cookies.

Quellen

Unverbindliche Orientierung, keine Kostenzusage und keine Beratung. Maßgeblich sind der Heil- und Kostenplan und die Bewilligung Ihrer Krankenkasse. Stand der Festzuschuss-Beträge: 01.01.2026.

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