Ratgeber · Stand 22.10.2026
Professionelle Zahnreinigung: Kosten und Kassenleistung
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung (PZR)? GOZ 1040, Steigerungssätze, Kassenleistungen wie Zahnsteinentfernung und Zuschüsse im Überblick.
Was eine professionelle Zahnreinigung umfasst
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist für gesetzlich Versicherte eine Privatleistung. Die Praxis rechnet sie nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, unter der Gebührennummer 1040. Viele Krankenkassen geben jedoch freiwillig einen Zuschuss.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst die Gebührennummer 1040 das Entfernen harter und weicher Beläge, die Reinigung der Zahnzwischenräume, die Politur und die Fluoridierung. Diese Schritte dürfen deshalb nicht zusätzlich berechnet werden. Weitere Leistungen, etwa eine Fissurenversiegelung, können hinzukommen. Eine PZR dauert laut Verbraucherzentrale durchschnittlich etwa 45 bis 60 Minuten.
Wie die Kosten berechnet werden
Die GOZ rechnet die PZR je Zahn ab. Implantate, Kronen und Brückenglieder zählen ebenfalls. Der Betrag hängt vom Steigerungssatz ab:
| Steigerungssatz | Betrag je Zahn |
|---|---|
| 1,0-fach | 1,57 € |
| 2,3-fach (durchschnittliche Leistung) | 3,62 € |
| 3,5-fach (Höchstsatz) | 5,51 € |
Laut § 5 GOZ bildet der 2,3-fache Satz eine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Einen höheren Satz darf die Praxis nur berechnen, wenn besondere Umstände das rechtfertigen. Bei 28 Zähnen und dem 2,3-fachen Satz ergeben sich rechnerisch 101,36 €. Die Verbraucherzentrale nennt unter Berufung auf die KZBV etwa 80 bis 120 € als realistischen Rahmen, im Einzelfall auch mehr.
Pauschalpreise sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale unzulässig, weil sich die Gebühr nach dem Aufwand richtet. Die Praxis muss Sie vor der Behandlung über voraussichtliche Kosten informieren, wenn sie weiß, dass die Krankenkasse diese nicht vollständig übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB).
Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
- Erwachsene: Laut Bundesgesundheitsministerium besteht Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung einmal je Kalenderhalbjahr. Dazu gehört gegebenenfalls die Entfernung harter Zahnbeläge (Zahnstein).
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr, unter anderem mit Mundhygienestatus, Einschätzung des Kariesrisikos und lokaler Fluoridierung. Bei Bedarf werden die Fissuren kariesfreier Backenzähne versiegelt.
- Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen: Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) besteht Anspruch auf die Entfernung von Zahnstein einmal im Kalenderhalbjahr, ergänzt um Mundgesundheitsstatus und Mundgesundheitsplan.
Die PZR selbst gehört nicht zu diesen Regelleistungen. Viele Krankenkassen beteiligen sich aber über Zuschüsse, Bonusprogramme oder Gesundheitskonten. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark, deshalb fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Auch viele Zahnzusatzversicherungen erstatten PZR-Kosten teilweise oder vollständig. Privat Versicherte prüfen ihren Tarif.
Nutzen sachlich einordnen
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nicht eindeutig beurteilen kann, ob eine PZR besser vor Karies, Zahnfleischentzündungen oder Parodontitis schützt als die von den Kassen bezahlte Zahnsteinentfernung. Ob und wie oft eine PZR in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis. Die Behandlung einer bereits bestehenden Parodontitis ist ein eigenes Thema und wird gesondert geplant.
Checkliste vor dem Termin
- Bei der Krankenkasse nach Zuschuss, Bonusprogramm und benötigten Belegen fragen.
- Bei einer Zusatzversicherung Erstattungshöhe und Wartezeiten prüfen.
- In der Praxis den voraussichtlichen Steigerungssatz und die Zahl der berechneten Zähne erfragen.
- Fragen, ob zusätzliche Leistungen geplant sind, und sich die Kosten vorab nennen lassen.
- Rechnung aufbewahren und für den Zuschuss einreichen.
Zum Mitnehmen
Vor dem Termin
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?
Sie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen geben aber freiwillig einen Zuschuss oder Bonus. Die Höhe erfahren Sie bei Ihrer Kasse.
Wie wird eine PZR abgerechnet?
Nach GOZ-Nummer 1040 je Zahn, Implantat, Krone oder Brückenglied: 1,57 € beim 1,0-fachen, 3,62 € beim 2,3-fachen und 5,51 € beim 3,5-fachen Satz.
Was ist der Unterschied zur Zahnsteinentfernung?
Die Entfernung harter Beläge ist Teil der Kassenleistung. Die PZR umfasst zusätzlich unter anderem Zwischenraumreinigung, Politur und Fluoridierung und ist eine Privatleistung.
Haben Kinder Anspruch auf Prophylaxe?
Ja. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren haben einmal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf Individualprophylaxe als Kassenleistung.
Darf die Praxis einen Pauschalpreis verlangen?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht, weil die Gebühr nach der GOZ vom Aufwand abhängt. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vorab nennen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Was kostet eine professionelle Zahnreinigung? (Stand 28.05.2024)
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 5 Bemessung der Gebühren
- BGB § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
- Bundesgesundheitsministerium: Zahnvorsorgeuntersuchungen (Stand 03.09.2026)
- G-BA: Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen
Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.